Missstände Publik machen

  • Ich habe durch einen Zufall, bei einem (grossen und bekannten) Fernsehsender eine Rückmeldung erhalten.


    Es kam eine Schlagzeile, wo geschrieben wurde das Harz4ler nicht in der Lage wären den Arbeitsalttag zu bewältigen und man solle seine Erfahrungen schildern. Das habe ich daraufhin gemacht. Vor paar Tagen erhielt ich die Information ich solle mich melden oder meine Kontaktdaten zukommen lassen.
    Vor paar Tagen habe ich verdeckt meine Telefonnummer zukommen lassen und heute haben wir ein langes Gespräch geführt.
    Man räumt mir und natürlich weiteren Hartz4ler ein, ein Interview zu machen seine Probleme zu schildern. Natürlich kommt da nix Positives für ein JC usw. bei rum. Ich frage, in weit es möglich ist das man anonym interviewt zu werden. Doch das ist nicht möglich da man eine Planung hat, eine große Sondersendung zu machen, Inkl. Die JC`s zu zeigen mit deren Einsatz in Arbeit zu kommen usw.


    Natürlich würde ich es gerne machen, da vieles unter keiner Kuhhaut passt.


    Doch nur habe ich paar kleine Bedenken. Wie und was kann dann vom JC und der DRV auf mich zu kommen? Können die dann aus Spaß und Rachegelüste mir mein Geld einstreichen. Sollte ich mir zu vor einen Rechtsanwalt suchen zum betreuen des ganzen? Falls ja, welchen Anwalt brauch man dann?

  • Warum solltest du Bedenken haben? Deutschland ist ein freies Land mit freier Meinungsäußerung, auch wenn der eine oder andere sich einbildet, dass dem nicht so wäre.


    Ich finde es natürlich schade, dass du bei den JC so schlechte Erfahrungen gemacht hast. Ich hatte niemals schlechte Erfahrungen gemacht. Missstände müssen natürlich aufgedeckt werden. Allerdings ist die Frage, ob das Fernsehen dafür geeignet ist? Wenn du dich ungerecht behandelt fühlst, gibt es genug Instrumente, um zu deinem Recht zu kommen.


    Die Mitarbeiter in einem JC interessieren sich wirklich nicht so sehr für dich. Die machen ihre Arbeit, die in bestimmten Regeln und Gesetzen vorgegeben ist. Niemand wird Rache dafür ausüben, was du sagst. Ich nehme ja auch an, dass du für das, was du aussagen möchtest, auch Belege hast. Über Sozialhilfe, Hartz IV und JC kannst du deine Meinung frei ausdrücken; was Personen angeht nicht. Die sind durch das Persönlichkeitsrecht geschützt, genauso wie du auch. Kein Mitarbeiter des JC darf sich ins Fernsehen setzen und sagen: Der Herr X oder Frau Y....


    Bei deinem Interview wünsche ich dir alles Gute.

  • Natürlich würde ich keine gezielten Namen nennen.


    Es sind so Probleme wie z.B. Bewerbungskosten.
    Gesetzlich ist es geregelt das diese einem zustehen, aber in meinem Fall. JC gehen sie zur DRV die muss zahlen. DRV schweigt sich aus. Nach einem sehr langengen Gespräch JC gibt mir den Antrag, aber ich solle zuvor mich erst mit der DRV schriftlich auseinander setzen. Wie schnell die DRV ist, denke ich weiß jeder.


    Oder so Sachen wie man hat Arbeiter aber wenn etwas gefördert werden müsste, sagt JC nein die DRV. Die DRV sagt nein. Ich frage nach wegen einem Darlehn und das JC sagt: Nein. Deren Tipp: gehen sie zur Bank und versuchen sie einen Kredit zu bekommen. Bei einem Arbeiter sagte die DRV wortwörtlich: Alle Arbeitgeber sind schlecht.


    Ich habe zwar hier und dort paar Schriftstücke, aber für die meisten Aussagen meine Lebensgefährtin als Zeuge. In wieweit ehemalige Arbeiter als Zeugen aussagen würden weiß ich nicht.

  • Zitat

    Gesetzlich ist es geregelt das diese einem zustehen, aber in meinem Fall. JC gehen sie zur DRV die muss zahlen.


    Erstmal ist gesetzlich geregelt, dass es sie geben KANN. Dann ist gesetzlich geregelt, dass im Falle, dass es sich um einen Rehabilitanten (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) handelt, der Rehaträger zuständig ist. Und das bist du ja offensichtlich: http://www.sozialleistungen.in…-drv-sagt-nein-18251.html


    Wenn also die DRV dein Rehaträger ist , dann hat die Rentenversicherung die Eingliederungsleistungen zu zahlen. Das ist kein Skandal, das ist geltendes Recht und wenn du mit sowas vor die Kamera gehst, dann machst du dich entweder lächerlich oder aber du verunglimpfst noch diejenigen, die sich an Recht und Gesetz halten!


    Das die Rentenversicherung zuständig ist, schreibt sie ja selbst:


    http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB9_33R3.1.4


    Zitat

    Auf Grund des Leistungsverbots sind ab dem 01.01.2009 Bewerbungskosten von der Deutschen Rentenversicherung ab Beginn der Zuständigkeitserklärung zu übernehmen.


    Zitat

    Oder so Sachen wie man hat Arbeiter aber wenn etwas gefördert werden müsste, sagt JC nein die DRV.


    Das ist genau das gleiche wie mit den Bewerbungskosten! Auch hier ist es eine KANN Leistung und auch hier ist die DRV bei einem Rehabilitanten zuständig:


    http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB9_34R4


    Also: melde dich, gib diese "Skandale" preis und mach dich lächerlich! Ansonsten rate ich dir, dass du in Zukunft, ehe du haltlose Behauptungen und Unterstellungen von dir gibst, dich erstmal mit der Rechtslage vertraut machst! Dein Vermittler beim Jobcenter kann sich nicht einfach über geltendes Recht hinwegsetzen und dir Leistungen zahlen, die rechtmäßig die DRV erbringen muss. Soll er für dich seinen Job riskieren oder was verlangst du bitte?!

  • Also ich bin Harz4ler bekomme mein Taschengeld von dem JC.
    Auch muss ich die Eingliederungvereinbarungen stetz unterschreiben. Wo auch hervorgeht das ich mich um Arbeit usw. bemühen muss.


    Zwar habe ich seid 1,5 Jahren ein Stück Papier von der DRV: Teilhabe am Arbeitsbleben bewilligt.
    Mit diesem Fetzen kann ich mir lediglich den Hintern abputzen, einen nutzen habe ich davon bis heute nicht.


    Ausser wie du selbst schreibst JC muss nicht mehr, aber eine DRV reagiert entweder einfach auf nix oder lehnt ab.
    Beim letzten Gespräch mit der DRV kam es zu einer Auseinandersetzung.
    Hier wurde mir gesagt; Wenn sie so nicht weiter kommen, machen sie einen 2 Zeiler, lehnen sie die Teilhabe ab und wir machen eine Schleife um ihre Akte. Wenn sie wieder irgendeinen Brief schreiben, dann werden wir nicht mit ihrer Akte weiter arbeiten. Das haben sie ja schon nun erlebt. (Jep, meine Akte war immer verschwunden)
    Falls ich was will, solle ich zum JC und Notfalls solle ich mich an den Teamleiter wenden vom JC.


    Das habe ich auch bereit beim JC erzählt. Die Reaktion: ja hmm ... nee... ohh... hmmm.


    So gennte Integrationsdienste:
    Ja also DRV ist für sie zuständig. das dauert halt alles. (1,5 Jahre?!)


    Ein Anwalt:
    Solange sie Geld bekommen vom JC, steht das JC auch in der Haftung. Denn es findet keine Maßnahme durch die DRV statt. Das konnte ich mir auch bestätigen lassen vom JC, denn ich habe aus Spass, das JC angeschrieben wegen einem Führerschein, komisch wenn die nicht für mich zuständig sind und für gewisse Kosten, warum würden die ihn eventuell zahlen und warum würde auch ein Umzug bezahlt werden?
    Zudem kann ich bachweisen das mein Antrag Teilhabe am Arbeitslaben seitens des Arbeitsamtes verschlafen wurde. Hier zu meinte der Anwalt: nach bestimmter gesetzlicher Grundlage ist dieser immer noch aktiv.


    Es ist erlich gesagt nur noch nervent.
    Man will arbeiten, man versucht hier und dort Geld weg zu nehmen um sich bewerben zu können. Wozu man auch durch das JC aufgefordert ist.

  • Mag sein aber es gibt immer noch sehr viele Firmen, die eher Wert auf Pappier legen.
    Das gleiche Problem ist auch wenn es zu einem Praktikum kommen sollte.


    Und es geht hier auch nicht nur um Bewerbungskosten.


    Sondern auch im allgemeinen, wenn man etwas fast zum greifen nah hat, kann man gar nicht so schnell schauen wie schnell alle Ämter ihre Türen dicht machen.


    Oder, es findet nix durch die DRV statt und ich werde dadurch auch nicht in die Vermittlung beim JC gesetzt.
    Man kann sowas ja mal eine Zeitlang mitmachen, kein Thema, aber wie lange soll ich das mit machen bis zur Rente?
    In meine Augen werden so Langzeitarbeitslose gezüchtet. Wer einen Schwerbehindertenausweis besitzt, der hat doch eh schon bei begin der Arbeitslosigkeit die A... karte.

  • Mag sein, wie es will, zuständig für Bewerbungskosten und Co. ist die DRV. Wenn die nicht zahlen will, dann hast du alle rechtlichen Möglichkeiten, die du auch hättest, wenn das JC zuständig wäre, z. B. Widerspruch und Klage. Ob dir das nun gefällt oder nicht, es ist so!


    Zitat


    Solange sie Geld bekommen vom JC, steht das JC auch in der Haftung. Denn es findet keine Maßnahme durch die DRV statt


    Es gibt auch Anwälte, die keine Ahnung haben. Zeige ihm doch die Links zu den Seiten der DRV, die ich oben gesetzt habe, da stehen die Rechtsgrundlagen drin, wieso eben die DRV als Rehaträger zuständig ist, vielleicht ist er ja in der Lage, es dann zu verstehen. Vielleicht er, wenn schon nicht du...

  • Der Anwalt beruht die Aussage auf den Antrag der abgegeben wurde vor 2 Jahren. Denn ich habe nur einen Anruf erhalten aber nix schriftlich das der Antrag abgelaufen sei.


    Auch ein Integrationsdienst meinte, solange ich Geld vom JC erhalte, solange ist das JC zuständig. Erst wenn etwas sattfinden würde durch die DRV, erst dann muss die DRV alle anfallenden Kosten tragen.


    Wenn die DRV für mich zuständig wäre/ist, dann hätte ich keine Einkliederungsvereinbarung erneut unterschreiben müssen. Ausserdem kann es ja nicht sein wenn man Arbeitgeber an den Tisch bekommt, das die DRV diese ignoriert bis die Arbeitgeber abspringen.


    Leider darf man ja den Schwerbehindertenausweis nicht verschweigen beim Arbeitger. Zwar kann man es aber kommt es raus hat der geschlossene Arbeitsvertrag keine Gültigkeit. Sieht der Arbeitber da ist so ein Ausweis, riechen alle Lunte, das es Förderungen gibt.


    Also ende vom Lied, ich kann jede Bemühung in Arbeit zu kommen, gleich lassen.

  • Du schreibst absoluten Müll. Für die Vermittlung ist natürlich das JC zuständig, und dort ist es vom Gesetz her vorgeschrieben, dass eine EV mit dir gemacht werden soll. Leistungen nach dem SGB II sind aber nachrangig, außerdem ist das JC kein Rehaträger, wenn, dann wäre es die Agentur für Arbeit. Und bei dir ist es die DRV, also ist diese für die aktiven VermittlungsLEISTUNGEN (Vermittlungsbudget) zuständig. Du kannst auch gern dem Integrationsamt die Links zu den Seiten der DRV vorlegen. Deine ständig sich immer wiederholende und gleiche Aussage zeigt aber, dass du dir die Links wohl weder angeschaut noch durchgelesen hast. Oder was verstehst du an dem EINDEUTIGEN:


    Zitat

    Auf Grund des Leistungsverbots sind ab dem 01.01.2009 Bewerbungskosten von der Deutschen Rentenversicherung ab Beginn der Zuständigkeitserklärung zu übernehmen.


    nicht?!


    Zitat

    Ausserdem kann es ja nicht sein wenn man Arbeitgeber an den Tisch bekommt, das die DRV diese ignoriert bis die Arbeitgeber abspringen.


    Das wäre dasselbe, wenn es das JC machen würde. Wo ist da der Unterschied? Dann muss man sich eben mit der DRV auseinandersetzen. Auch dort kann man in Widerspruch und Klage gehen, falls dir das noch niemand gesagt hat. Das JC kann dir aber nunmal keine Leistungen erbringen, die es nicht erbringen darf!


    Zitat

    Also ende vom Lied, ich kann jede Bemühung in Arbeit zu kommen, gleich lassen.


    Und wieder Blödsinn. Du musst einfach nur langsam mal dich an den einzig richtig Beteiligten, nämlich die DRV halten und dort deine Rechte durchsetzen.Anstelle hier blödsinnig übers JC zu jammern. Nochmal: kein Vermittler riskiert für dich seinen Job und bewilligt dir Leistungen, die er nicht bewilligen darf. Das würde dann als Vorteilsnahme im Amt zu Gunsten Dritter ausgelegt und damit war es das für ihn. Dann kann er sich selbst in die Reihe der Arbeitslosen stellen und darf auch noch die Leistungenn, die an dich oder deinen Arbeitgeber gingen zurückzahlen! Ich habe das selbst erlebt bei einem Kollegen der Berufsberatung, der jemanden gefördert hat, obwohl er es nicht durfte!