Neuantrag, Jobcenter verlangt Nachweis über 6 Monate Miete

  • Hallo Forum,


    ich wende mich an Euch, da ich Rat benötige.
    ich war bis August 2014 im ALG2 Bezug. Ab August bin ich einer Arbeit nachgegangen und habe mich beim Jobcenter abgemeldet. Leider wurde ich nach 4 Monaten (innerhalb der Probezeit) gekündigt. Nun, mir wurde gesagt ich solle mich unverzüglich beim Arbeitsamt melden. Habe ich gemacht, in meinem Fall das Jobcenter da vorher ALG2 Bezug. Dort wurde mir gesagt ich müsse den kompletten Neuantrag stellen mit allen erforderlichen Unterlagen (das Jobcenter hat doch bestimmt noch meine Daten?). Ok, mach ich, habe dem Jobcenter alle erforderlichen Unterlagen zukommen lassen, inkl. neuem Mietvertrag und Mietbescheinigung.


    Bis August 2014 habe ich noch ein einer Wohnung bei Verwandten gewohnt, diese wurde vom Jobcenter anerkannt und bezahlt. Als ich das Arbeiten angefangen habe, ist mir schnell klar geworden das es so nicht klappt, da meine Arbeitsstelle in einem anderen Ort war und ich kein eigenes Auto besitze. So bin ich zwischenzeitlich bei Freunden untergekommen die im Ort der Arbeitstelle wohnen, und so der Weg zur Arbeit besser war. Ich habe mich schon nach Wohnungen in dem Ort umgesehen, da ich ja voraussichtlich übernommen worden wäre. Aber das ist schiefgegangen, so bin ich wieder zurück in die alte Wohnung bei meinen Verwandten.


    Bei der letzten Aufforderung zur Mitwirkung, hier ging es um Kontoauszüge der letzten 3 Monate und einige Sachen mehr, war der Satzbau derart schlecht, das ich denn Sinn der Fragestellung nur erahnen konnte. In einem Brief, inkl. der geforderten Unterlagen, habe ich förmlich auf die Fehler im Satzbau hingewiesen, was wohl ein Fehler war.


    Nun kommt eine erneute Aufforderung zur Mitwirkung, inder Nachweise über die geleisteten Mietzahlungen der letzten 6 Monate verlangt wird. So, dürfen die das denn überhaupt? Ich belege ja gerne meine aktuelle Miete für Dezember, denn hier liegt die Antragsstellung. Aber für die Monate davor wirds schwierig, da ich ja bei Freunden gewohnt habe. Und 4 Monate zuvor war ich noch in ALG2 Bezug, wo ich in der Wohnung bei Verwandten war, hierfür kann ich es noch nachweisen. Mir fehlt eben die Zeit während der Arbeit.


    Was soll ich nun tun? Ich habe gelesen, das das Jobcenter eigentlich garnicht danach fragen darf was vor Antragstellung war. Ich könnte nun einen Brief aufsetzen, indem ich nach dem Ansinnen der letzten Aufforderung frage. Von mir aus mit Beleg von der Miete Dezember.


    Ich denke, da ich dem Mitarbeiter des Jobcenters vor den Kopf gestoßen habe wegen dem fehlerhaften Schreiben, wollen sie mir nun eins reinwürgen und fordern eben alle möglichen Dinge von mir.


    Für Rat bin ich sehr dankbar.


    Grüße
    sepp

  • klar auch!


    Danke für diese Bemerkung, weiterhelfen tut sie allerdings nicht.


    Ich sags mal so, wenn das Jobcenter zum Nachweis der Mietzahlungen von den letzten 6 Monaten fordert, der Hauptantrag zum 01.12.2014 gestellt wurde, reicht es doch aus die in ALG2-Bezug stehenden Monate nachzuweisen, oder irre ich mich hier? Ich kann für Juli und August 2014 einen Nachweis über die Mietzahlung belegen (hier war ich in ALG2-Bezug), ebenso die Mietzahlung für den aktuellen Monat Dezember 2014. Zwischenzeitlich, ab August 2014 bin ich einer Arbeit nachgegangen, welche ich dem Jobcenter zu Beginn mitgeteilt habe, diese noch einen Monat weiter die Leistungen ausgezahlt haben, aber zurückgefordert wurden für August 2014(da in Tätigkeit). Alles kein Problem. Da die Arbeit jedoch nicht am Wohnort lag, habe ich im ersten Monat schnell gemerkt das es schwer für mich ist jeden Tag die Fahrten zu organisieren, denn ich besitze kein Auto. Also habe ich mich übergangsweise (bis Übernahmeangebot vom AG) bei Freunden einquartiert, die näher an meiner damaligen Arbeiststelle wohnen. Hier habe ich nichts zur Miete beigetragen, da ich mal hier und mal dort geschlafen habe. Wie soll ich das denn bitteschön belegen? Und zudem liegt dieser Zeitraum doch außerhalb der ALG2 Bezugszeit, und von daher ist es für das Jobcenter doch im Prinzip nicht von Interesse wo und bei wem ich meine Nächte verbringe. Ich finde das geht schon etwas zu weit.


    Daher würde ich nun die in ALG2 Bezug stehenden Monate nachweisen, damit sie sehen das ich meine Miete immer püntklich überwiesen habe. Jedoch nicht weiter auf die dazwischenliegenden Monate eingehen.


    Dies könnte im schlimmsten Fall zur weiteren Nachfrage durchs Jobcenter führen, was denn mit diesen dazwischenliegenden Monaten ist? Ich denke jedoch, sie möchten viel mehr wissen, ob ich damals meine Miete auch abgeführt habe, daher die 6 Monate Nachweiszeitraum. Kann ich belegen und somit sollte hier der Bürokratie genüge getan sein.


    Ich wohne jetzt (mit Mietvertrag Beginn 12/2014) wieder bei meinen Verwandten in einer eigenständigen Wohnung und habe meinen eigenen Haushalt mit eigener Wohnungstüre. Toll finde ich das nicht, ist halt eine Notlösung, aber bis ich wieder in Arbeit stehe, akzeptabel.


    Eine Frage noch, darf das Jobcenter nach einer Bestätigung seitens meiner Freunde fragen, also mit Namen etc.. Ich habe Bedenken das hier Namen genannt werden, die in dieser Angelegenheit ohne Belang sind und nur der Datensammelwut mancher Institutionen nachkommt?



    Anmerkungen???

  • Dich traf die Pflicht, deine Kontoauszüge vorzulegen. Aus denen ist wohl ersichtlich, dass du in letzter Zeit keine Miete gezahlt hast. Da Kosten der Unterkunft nur berücksichtigt werden müssen, wenn du einer reellen Mietzahlungsforderung unterliegst, hat das JC jetzt aufgrund begründeter Zweifel das Recht, von dir entsprechende Nachweise zu fordern.


    Es ist ja nunmal ungewöhnlich, wenn jemand bis zu dem Zeitpunkt, wo er ALG 2 bezog, der Staat also alles bezahlt hat, angeblich Miete zahlen musste und ab da, wo er von eigen verdientem Geld leben muss, keine zu zahlen braucht. Denn: deine Begründung mag ja halbwegs nachvollziehbar sein, aber, du hattest ja sicherlich auch deine Wohnung/dein Zimmer eingerichtet. Die Möbel kannst du doch nicht auf dem Buckel geschnallt "mal hier und mal dorthin" mitgenommen haben. Verbleiben aber Möbel in einer (alten) Wohnung, dann kostet diese gemeinhin weiter Miete, denn man nutzt sie ja noch. Außerdem ist es ungewöhnlich, dass du genau wieder in diese Wohnung zurück konntest.


    Du wirst da schon noch einiges erklären müssen.

  • Genau, Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorgelegt. Die Wohnung ist im Hause meiner Verwandtschaft. Die Wohnung ist größtenteils möbliert, und nicht meine eigenen. Den Rest der Möbel, also meine, konnte ich bis ich eine neue gefunden habe dort stehen lassen. Zum Beschäftigungsanfang im August habe ich dort noch gewohnt, da es für mich anfangs hieß ich werde von einem Mitarbeiter mitgenommen, dieser hat sich aber nach 2 Wochen angefangen zu beschweren, das ihm dadurch soviel Zeit verloren geht und ich mich bitte um eine andere Lösung kümmern solle. Habe ich versucht, da ich teils das Auto meiner Eltern bei Nichtnutzung verwenden konnte, das war aber auch nur ab und zu. Daher habe ich bei Freunden die in der Nähe meiner damaligen Arbeitsstelle wohnen, angefragt ob es möglich ist, während meiner Probezeit bei Ihnen einige Nächte übernachten zu können. Laut Arbeitgeber sollte ich in binnen einiger Monate übernommen und ein Firmenwagen bekommen. Zusätzlich habe ich schon nach Wohnungen in der Nähe gesucht. Es war ja alles für einen absehbaren Zeitraum. Wie soll ich das denn anders belegen?

  • Welche Art Verwandte sind es denn? Die sind ja offensichtlich nicht auf die Mieteinnahme angewiesen, wenn dort deine Möbel stehen bleiben konnten und sie nicht neu vermietet haben. Bei Mietverträgen unter Verwandten hat das BSG erhöhte Anforderungen gesetzt und das Verhalten in den paar Monaten, in denen du gearbeitet hast, spricht Bände. Ein normaler Vermieter hätte deine Möbel nicht dort drin gelassen ohne Miete zu verlangen. Ein normaler Vermieter hätte dich auch nicht ohne Kündigungsfristen aus dem Mietvertrag entlassen, egal, ob du dort wohnst oder nicht. Ein normaler Vermieter hätte umgehend neu vermietet. Usw.

  • Warum, ist es sowas ungewöhnliches sich bei Verwandten einzumieten? Die Miete wird ordentlich abgeführt (durch Kontoauszüge belegt) und wird auch vom Vermieter als Mieteinnahmen beim FA angegeben. Was soll daran bitte verwerflich sein?