Antragsablehnung weger " angeblicher " Nichtabgabe geforderter Unterlagen

  • Hallo


    Eine Freundin von mir hat Anfang Dez.14 einen Antrag auf Hartz4 gestellt.
    Da sie eine Schreib und Leseschwäche hat, helfe ich ihr in dieser Sache ( Beistand §13 SGB X ).
    Wir haben am 04.12.14 den Antrag abgegeben und am 08.12.14 ein Schreiben vom JC bekommen, in diesem noch Unterlagen gefordert wurden mit der Frist zur Abgabe bis 02.01.15.
    Diese wurden besorgt und ich habe sie dann per email am 01.01.15 an die zuständige SB im JC gesendet.
    Am 02.01.15 sah ich in meinem Emailfach, dass die Email nicht angekommen ist.
    Ich hab sie dann nochmal gesendet und ging davon aus, dass nun alles passt.
    Nachdem wir dann 2 Wochen nichts mehr gehört hatten, habe ich nochmal in das Postfach meiner Freundin gesehen, ob das JC vllt irgendwas geschrieben hat. Dabei habe ich mit großem Schrecken festgestellt, dass die Email NICHT zugestellt wurde und wieder zurück kam.
    Offensichtlich war die im Briefkopf des JC stehende Mailadresse falsch.
    Ich habe dann gleich im JC angerufen und mitgeteilt, was passiert war und das die Emailadresse der MA nicht stimmt.
    Die zuständige MA war krank und so vereinbarte ich mit dessen Vertretung, dass ich die Unterlagen an dessen Emailadresse sende mit den Anhängen der zurückgekommenen Mails ( als Beweis das sie auch abgeschickt wurden )Der Mitarbeiter vom JC meinte, es sei nicht schlimm, dass die Unterlagen erst jetzt durch die unkorrekte Mailadresse erst jetzt ankommen, solange kein Bescheid draussen ist..
    Ich hab ihm dann am 15.01.15 nochmal alles zugesendet..
    Dann hat man wieder nichts mehr gehört vom JC, so dass ich am 28.01.15 per Mail einen Antrag auf Vorschuss gestellt hab
    Und heute kam dann der Bescheid: Ablehnung wegen Nichtabgabe der geforderten Unterlagen.
    ??????????
    Was können wir denn jetzt tun? Meine Freundin ist seit Dezember Mittellos und wartet seither auf das Geld des Jobcenters und nun kommt ne Ablehung, weil wir angeblich die Unterlagen nicht abgegeben haben ://
    Natürlich können wir einen Einspruch einlegen, aber der dauert ja auch wieder bis zu 3 Monate zur Bearbeitung.
    Sie hat seit Dez14 keine Miete mehr gezahlt und ich unterstütze sie seither etwas Finanziell, damit sie irgendwie über die Runden kommt.
    Wie sollen wir nun vorgehen??
    Danke für Eure Hilfe, Angie

  • Welche Unterlagen kann man per Mail einreichen und wieso wurde das überhaupt per Mail gemacht? Wieso nicht persönlich, wieso nicht per Post?


    Reicht die Unterlagen (vernünftig) nach, dann muss das JC sowieso nach § 66 SGB I prüfen, ob es nachzahlt, weil die Mitwirkung nachgeholt wurde.


  • Ich brauch die Unterlagen nicht mehr einreichen, weil die per Mail gesendet hatte und das von einem JC Mitarbeiter auch bestätigt wurde :)
    Der §66 SGB I ist interessant, doch in dem Fall meiner Freundin hilft mir der nicht weiter, da sie ihrer Mitwirkungspflicht nachgekommen ist...

  • Ja genau, das ist immer das Fehlen einer Mitteilung wie bei mir, ich habe auch weder Eingangsbestätigung noch sonst was und auf sehr wichtige Hinweise, wie vollständige Mittellosigkeit wird überhaupt nicht reagiert, weil JC Mitarbeiter Analphabeten sind.


    Du kannst schreiben was du willst, es wird erst vor Gericht gelesen, das Gleiche gilt bei Widersprüchen oder bei gegensätzlichen Aufforderungen zur Mitwirkung wie bei mir, wo der eine SB sagt, du sollst das beifügen und der andere sagt, du sollst es erst mal nicht beifügen, dann bleibt nur das Gericht, weil so geht es ja nicht. Was heißt das denn dann, du sollst bei nicht fügen, wenn man ein Mix draus macht. Jeder macht wie er meint, dass ist das Erschreckende.


    Wenn der eine Sagt, beifügen und der andere sagt nicht, dann ja kannst nix machen, weil dort wirklich Vollpfosten beschäftigt werden und da bleibt nur die Hilfe wenn das Gericht sich die Akte greift, weil die Mitarbeiter konnten ja nicht lesen.

  • Im Prinzip ist das reine Willkür.



    "Aufforderung zur Mitwirkung
    Ohne vollständige Unterlagen kann nicht festgestellt werden ob und inwieweit ein Anspruch auf Leistungen für Sie besteht.
    Folgende Unterlagen werden noch benötigt.


    BH-Größenbestätigung
    BH-Markenbeglaubigung
    Unterhosenmarkenbeglaubigung


    Bitte reichen Sie die Unterlagen nach.
    Sollten Sie nicht reagiert haben, heißt das, dass Sie keine Leistungen erhalten."


    Man kann da reinschreiben was man möchte. Man kann da kreativ werden, was man noch braucht, da man die Leistungen unterschlagen kann.


    Stelle mal vor, dass macht ein Sachbearbeiter eine Milliarde mal so, dann werden Milliarden eingespart und genau deshalb landet so ein Mist dann vor Gericht in unzähligen Fällen, und das darf nicht passieren!!!


    Und das geht zu Lasten der Hilfebedürftigen, und die müssen erst mal hungern.

  • @kingostar1
    Es gab jetzt über dich eine Beschwerde - und ich habe gelesen.
    Du hattest dich gerade erst gestern/vorgestern beschwert, weil du der Meinung warst, dass manche Antworten unsachlich sind. Daher nun mal zu deinen Antworten. Deine Antworten sind rein emotional, komplett unsachlich und nur auf deine eigene Meinung bezogen. Das hier in diesem Forum soll kein unsachlicher Meinungs- und Erfahrungsaustausch sein, sondern es geht um "Antworten". Das, was dir nicht gefiel, reflektiere bitte nicht weiter. Da helfen auch mehrere Ausrufezeichen am Ende deiner Aussagen nicht weiter. Bitte unterlasse auch deine "BH-Bemerkungen". Sehr gerne hier "gesehen" sind Nutzer, die hilfreiche Antworten geben können, Meinungsaustausch ist sicherlich auch in anderen Foren möglich. Gruß. lirafe

  • Aber ich hatte doch Recht und das bezieht sich ja genau auf den Thread. Wegen angeblich fehlender Unterlagen, eine Ablehnung, nur in meinem Fall, wegen angeblich fehlender Unterlagen, DIE NOCH GAR NICHT ERFUNDEN WURDEN, ist keine Antragsbearbeitung möglich.


    Ich wollte ja nur andeuten, Aufforderung zur Mitwirkung, folgende Unterlagen werden noch benötigt.
    Beglaubigte Kühlschrankinhaltserläuterung


    Und schon Kriegste nix, weil ohne vollständige Unterlagen kann nicht festgestellt werden ob und inwieweit ein Anspruch auf Leistungen für Sie besteht.


    Schlimm ist wirklich, dass man reinschreiben kann, was man will und das kann nicht sein dadurch ist es aber möglich die Anträge unbearbeitet in den Schubladen versenken zu lassen, weshalb ich bald wohl auch strafrechtlich Vorgehen will, damit die mal hochgenommen werden, kann ja sein, dass das da öfter der Fall ist.


    Ich kann keine Unterlagen beibringen, die noch nicht erfunden wurden und deren Ausstellung nicht üblich ist und generell auch nicht vorgesehen ist und bei speziell Wunsch nur auf Sonderkosten angefertigt werden muss. Die Kosten widerrum trägt der Antragsteller, iund das kann nicht angehen.
    Der Tapete mit dem Song Master of Hartz hat daher Recht, der Staat brachte mir bei, dass System ist am Arsch.


    Internes kann nicht zu Lasten der Hilfebedürftigen gehen, nur wie will man gegen Vorgehen, gegen Antragsverschleppung wegen angeblich fehlender Unterlagen, die auch noch rechtswidrig gefordert werden? Man muss erst monatelang hungern, wie in meinem Fall, jetzt. Und genau das ist das Problem, es geht nicht und darum bleibt es meist so wie es ist, dass die Ämterwillkür siegt, selbst wenn diese ohne jegliche Rechtsgrundlage erfolgt und rechtswidrig ist.