Vater zahlt keinen Unterhalt, woher bekomme ich für eine Überbrückung Geld?

  • Hallo zusammen,


    Ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin, aber ich bin am verzweifeln.


    Zu der Geschichte:


    Meine Eltern sind seit 3 Jahren geschieden und mein Vater zählt seit 1,25 Jahren schon keinen Unterhalt mehr für mich. Nun habe ich im September letzten Jahres mein Masterstudium aufgenommen und Bafög beantragt, da mein Vater angeblich seit 2013 kein Einkommen mehr hat. Das Bafög-Amt legt aber das Gehalt von 2012 zugrunde, wonach er mir Unterhalt bezahlen muss. Ich habe nun auch schon einen Anwalt eingeschaltet, um mein Unterhalt seit 2013 einzufordern, da ich mit meinem Vater nicht reden kann. Nun habe ich einen Antrag auf Vorausleistung beim Bafög-Amt gestellt. Meine Betreuerin sagte mir nun, dass es aber dauern kann, bis der Antrag bearbeitet wurde und mein Vater hat eine Frist von 3 Wochen um Stellung zu nehmen, warum er nicht bezahlt.


    Ich habe aber nun keine Ersparnisse mehr und mein Gehalt von 400,- von meinem Nebenjob reicht nicht aus, um meine Miete zu bezahlen und meinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Woher kann ich nun in einer finanziellen Notlage Geld bekommen? Meine Mutter hat selbst kein Geld um mich zu unterstützen. Ich bin echt verzweifelt und weiß nicht mehr weiter.


    Ich wäre über reden Rat dankbar!

  • da mein Vater angeblich seit 2013 kein Einkommen mehr hat. Das Bafög-Amt legt aber das Gehalt von 2012 zugrunde, wonach er mir Unterhalt bezahlen muss.


    § 24 Abs. 3 BAföG: Ist das Einkommen im Bewilligungszeitraum voraussichtlich wesentlich niedriger als im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums, so ist auf besonderen Antrag des Auszubildenden bei der Anrechnung von den Einkommensverhältnissen im Bewilligungszeitraum auszugehen (Formblatt 7); nach dessen Ende gestellte Anträge werden nicht berücksichtigt. ... Ausbildungsförderung wird insoweit ... unter dem Vorbehalt der Rückforderung geleistet. Sobald sich das Einkommen in dem Bewilligungszeitraum endgültig feststellen lässt, wird über den Antrag abschließend entschieden.

  • Ich habe aber nun keine Ersparnisse mehr und mein Gehalt von 400,- von meinem Nebenjob reicht nicht aus, um meine Miete zu bezahlen und meinen Lebensunterhalt zu bestreiten.


    Wie alt bist du? Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres kannst du Kindergeld erhalten.


    wonach er mir Unterhalt bezahlen muss. Ich habe nun auch schon einen Anwalt eingeschaltet, um mein Unterhalt seit 2013 einzufordern


    Beim Unterhalt zählt das aktuelle Einkommen. Du schreibst er hat derzeit (seit 2013) kein Einkommen, somit muss er auch keinen Unterhalt zahlen.


    Die Kosten für den Anwalt sind rausgeschmissenes Geld. Stell lieber beim BAföG-Amt einen Aktualisierungsantrag (siehe meine Antwort oben).

  • Hallo Tambo,


    du antwortest auf einen Beitrag vom 04.02.2015 am 16.02.2015.


    Mittlerweile sind die 3 Wochen Anhörungszeit für den vater fast rum, und der antrag auf Vorausleistung
    sollte seiner abschließenden Bearbeitung entgegensehen.


    Dein Vorschlag -Antrag auf Aktualisierung- ist formal nicht verkehrt, hier jedoch der völlig falsche Weg.


    Letztendlich hast Du nicht berücksichtigt, dass bei einem Antrag auf Aktualisierung sowohl der Vater als
    auch Xoxo miteinander zusammen den Antrag ausfüllen müssen. An dieser Zusammenarbeit sollte es
    bereits nach dem Eingangsthread scheitern.
    Außerdem gesht Du nicht auf die Konsequenz ein, dass man sich im Aktualisierungsantrag verschätzt hat.
    Wer zahlt dann die Zeche?


    Es ist unüblich, einen älteren Beitrag hervorzuholen.
    Hinsichtlich deines Tipps kann man durchaus geteilter Meinung sein.


    Ansonsten willkommen im Forum.


    dms