Jobcenter verlangt Krankenkassenbeiträge zurück

  • Hilfe!!! Ich hoffe, mir kann jemand helfen. Leider weiß ich nicht so richtig, was ich in diverse Suchmaschinen eingeben soll, damit ich ähnliche Fälle finden kann. Es hat jedenfalls nicht geklappt.


    Also mein Mann war in der PKV versichert, die Beiträge wurden von dem Jobcenter direkt an die PKV überwiesen. Mit der PKV gab es NUR ÄRGER, aber der jahrelange Leidensweg gehört hier nicht her. Wir haben uns entschlossen zu heiraten und nun ist mein Mann mit in der Familienversicherung meiner GKV versichert (einziger Weg - vor ALGII selbstständig gewesen). Kündigung und Neuaufnahme liefen nach meinen begrenzten Möglichkeiten ab:


    Nach der Heirat Antrag bei der PKV gestellt Ende Oktober. Diese antwortete am 13.11.2014 mit der Bitte um weitere Unterlagen. Dies konnte ich per Telefon und E-Mail schnell klären, sodass ein positiver Bescheid bereits am 17.11.2014 erstellt wurde. Die GKV hat dann meinen Mann rückwirkend zum Tag der Eheschließung versichert. Erst mit Erhalt dieser Bestätigung war eine außerordentliche Kündigung der PKV möglich. Diese reagierte mit Schreiben vom 03.12.2014 darauf, dass sie die Kündigung erhalten habe und machte neue Angebote, ohne genau auf eine von mir verlangte Kündigungsbestätigung für das Jobcenter einzugehen und somit musste ich nochmals telefonischen Kontakt aufnehmen.Da dies nochmal Zeit in Anspruch nahm, teilte ich dem Jobcenter ohne Kündigungsbestätigung den Wechsel mit, was am 17.12. einging. Die korrekte Kündigungsbestätigung wurde am 17.12. ebenfalls von der PKV ausgestellt und dass eventuell zu viel gezahlte Beiträge zurück erstattet werden.


    Ich wusste nicht, wie meine richtigen Schritte sind. Ich hab mir nur mit Müh und Not die Informationen geholt, dass ich zur außerordentlichen Kündigung der PKV bereits ein Mitgliedsnachweis der GKV benötige. Ob meine GKV meinen Mann genommen hätte, war mir die ganze Zeit unklar. Genauso war auch meine Angst, dass die PKV Mist baut wie immer und ihn nicht aus dem Vertrag lässt.


    Nun habe ich ein Anhörungsschreiben bekommen, dass WIR die Beiträge an das Jobcenter zurück zahlen sollen, obwohl ja das Jobcenter die Beiträge nie an uns gezahlt hat und auch von der Krankenversicherung haben wir kein Geld zurück erstattet bekommen. Ehrlich gesagt war ich in der Vergangenheit schon erleichtert darüber, dass sich das Jobcenter als "Großes Etwas" im Gegensatz zu uns kleinen Leuten bei der PKV besser durchschlagen kann, wenn sie ihre Beiträge zurück haben will bzw. dass die PKV schon zurückzahlen wird, wenn sie muss. Stattdessen werde ich wieder im Dreck allein gelassen. Ich weiß nicht mal, ob bei einer außerordentlichen Kündigung, wo mein Mann RÜCKWIRKEND versichert wurde, Beitragsrückzahlungen fällig sind. Was soll ich tun? Bin total fertig und die PKV arbeitet heute nicht wegen Fasching.


    Warum fordert das Jobcenter (als Zahlungsauftraggeber) die PKV (als Zahlungsempfänger) nicht einfach zur Rückzahlung auf? Kann ich, da ich die Zahlungen nicht getätigt habe, überhaupt die Beiträge von der PKV zurück fordern, sofern die PKV in der Wunsch- und Märchenwelt kooperativ wäre?

  • Und muss die PKV die Beiträge von Oktober-Dezember zurück erstatten? Anderenfalls hätte doch auch das Jobcenter nicht die Berechtigung, das Geld zurück zu verlangen... Verstehst du, wo das Problem ist? Ich kann doch nichts für die netten Gesetze im Sozialversicherungssystem...

  • ...Da dies nochmal Zeit in Anspruch nahm, teilte ich dem Jobcenter ohne Kündigungsbestätigung den Wechsel mit, was am 17.12. einging. Die korrekte Kündigungsbestätigung wurde am 17.12. ebenfalls von der PKV ausgestellt und dass eventuell zu viel gezahlte Beiträge zurück erstattet werden.


    Ich wusste nicht, wie meine richtigen Schritte sind.....


    Und muss die PKV die Beiträge von Oktober-Dezember zurück erstatten? .....


    ... Die korrekte Kündigungsbestätigung wurde am 17.12. ebenfalls von der PKV ausgestellt und dass eventuell zu viel gezahlte Beiträge zurück erstattet werden. .


    Hallo,
    wenn Dir die PKV schon mitgeteilt, dass überzahlte Beträge zurückerstattet werden, dann fordere doch die PKV schriftlich auf,
    die überzahlten Beträge bis zum .... zurückzuzahlen.


    ... Anderenfalls hätte doch auch das Jobcenter nicht die Berechtigung, das Geld zurück zu verlangen... Verstehst du, wo das Problem ist? ...


    Das Jobcenter hat durch den Wechsel zur GKV (Familienversicherung) zuviel Beiträge gezahlt (an die PKV). Diese Zahlung erfolgte
    in Eurem Auftrag. Zahlungspflichtiger gegenüber der GKV seit immer noch Ihr gewesen. Also fordert das Jobcenter das Geld von Euch zurück.


    dms

  • Sicher, ich verstehe das ja und wenn die PKV die Beiträge zurückerstatten würde, dann "gönne" ich es dem Jobcenter ja auch. Problem ist ja, dass sie das nicht tun und behaupten, sie hätten den Versicherungsschutz gewährt. Also fehlt mir eine gesetzliche Grundlage, mit der ich argumentieren kann. Es bleiben dabei zwei Möglichkeiten und ich habe keine Ahnung, wie was wo geregelt ist:


    1. Die PKV muss Oktober-Dezember rückwirkend die Beiträge an uns erstatten. Dann geht das Geld an ddas Jobcenter. Doch wer hat eine gesetzliche Begründung für mich? Das die sich dagegen wehren und in der Vergangenheit noch andere "Verbrechen" abgezogen haben, erschwert die Sachlage sehr.


    2. Es gibt keine gesetzliche Grundlage, dass die PKV rückwirkend die Beiträge erstatten muss. Dann wäre es vom Gesetzgeber durch die lückenlose Versicherungspflicht gewollt, dass während des außerordentlichen Kündigungsverfahren zwei Krankenkassen bedient werden, was nicht zu vermeiden ist. Wenn ich nicht die Möglichkeit habe, die Beiträge gesetzlich zurück zu bekommen, dann war ich ja im Umkehrschluss in der Pflicht, diese bezahlen zu müssen und somit wären die PKV-Beiträge auf meinen Bedarf anzurechnen.


    Da ihr schreibt, ich muss es fordern und ich muss es an das Jobcenter zurück zahlen, dann scheint ja Nummer 1 die korrekte Sachlage zu sein. Aber auf welcher gesetzlichen Grundlage argumentiere ich das???


    Ich finde es einfach zum ko... Die Eheschließung hatte von Romantik keine Spur. So war das mal nicht geplant. Das Jobcenter verlangte von meinem Mann vertraglich die Wiederherstellung seiner Gesundheit durch die Psychotherapie. Der Basistarif deckte aber nur 50% der Kosten ab. Dem Jobcenter war es egal, woher wir nach 5 Sitzungen rund 250€ nehmen. Dem Jobcenter war es auch egal, dass die PKV selbst ihren Teil immer nur im Streit übernahm und zahlte fleißig Beiträge jeden Monat weiter, ohne dass die PKV Leistungen brachte. Natürlich hätte ich mit einem Anwalt gegen die Eingliederungsvereinbarung vorgehen können. Aber unser Ziel ist ja selbst die gesundheitliche Stabilisation. Und nun ist es dem Jobcenter wieder egal...

  • Wäre das eine Begründung? (Ich finde, Gesetze kann man immer so oder so verstehen, wenn man auf dem Gebiet nicht fachkundig ist:


    "Macht der Versicherungsnehmer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, steht dem Versicherer die Prämie nur bis zu diesem Zeitpunkt zu."


    § 205 Abs. 2 VVG

  • Es hat sich ZUR HÄLFTE geklärt. Die PKV hat die Beitragsrückerstattung bereits am 05.12. an das Jobcenter überwiesen. An uns wäre das nicht gegangen, da ein Guthaben an das Jobcenter wohl zurück muss. Das ist so frech!!! 05.12. !!! Und das Jobcenter verlangt jetzt im Februar das Geld doppelt von mir zurück. Die PKV schickt mir (hoffentlich) eine schriftliche Bestätigung.

  • Sofern es sich zunächst lediglich um den Anhörungsbogen des JC handelt, Sachverhalt ausfürlich darlegen. Widerspruch und Überprüfungsantrag sind nur nach Ergehen eines Erstattungsbescheides notwendig.


    Gibt es einen Erstattungsbescheid, wenn ja, von wann ist der Erstattungsbescheid des JC?


    Ich hätte erst einmal Widerspruch eingelegt ggf. in Verbindung mit einem Überprüfungsantrag nach §44 SGB X. Der Überprüfungsantrag ist auch dann rechts-wirksam, wenn der Widerspruch gegen den angefochtenen Erstattungsbescheid verfristet beim JC eingeht.


    Hilfsweise stellt gleichzeitig einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, was aber lediglich bei Verfristung des Widerspruches nötig wäre.


    Begründung: Mit dem Wissen, daß die PKV Beiträge zurückgezahlt hat, bitte gleich mal vom JC eine Aufstellung darüber verlangen, welche Beträge wie und wann geflossen sind. Also eine Schuldenaufstellung verlangen. Es geht darum, zu prüfen, ob die Forderungen (sofern dem Grunde nach berechtigt), auch in der angemahnten Höhe angefallen und zu bedienen sind.


    Selbiges würde ich im Gegenzug von der PKV einfordern. Es geht darum, welche Gelder wie geflossen sind und wie hoch die tatsächliche Schuld an das JC ist. In der Buchhaltung nennt man das einen Kontenausdruck.


    Durch die Heirat und damit verbundene Übernahme in die Familienversicherung der GKV steht ein Sonderkündigungsrecht wegen Änderung der Verhältnisse zu. Außerdem ist es im SGB II verankert, daß die Bedürftigkeit zu verringern ist. Das habt ihr mit der Übernahme des Ehemannes in die Familienversicherung der GKV (Ehefrau) umgesetzt. Wundert mich eigentlich, daß vom JC nicht gleich eine Forderung dazu erging.


    In sofern bestand ja noch nicht einmal eine Option, daß der Ehemann in der PKV verbleiben "durfte".


    So, damit wären jetzt erst einmal JC und PKV am Zuge. Aber immer daran denken: Alles und zu jeder Zeit revisionssicher dokumentieren. Denn das könnte u.U. nötig sein, wenn ihr Rechtsstreit führen müßt.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

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