Muss ich das Geld für die Krankenversicherung zurück zahlen

  • Hallo ihr lieben :)


    Bin neu hier und hab schon direkt eine frage,jedoch weiß ich nicht ob ich hier richtig bin...


    Und zwar geht es darum das mich das Arbeitsamt trotz Sperrzeit bei meiner Krankenkasse angemeldet hat und denen gesagt hat das ich Arbeitslosengeld beziehe was nicht stimmt.
    Muss ich das gezahlte Geld was vom Amt an die Krankenkasse gezahlt wurde dem Arbeitsamt wieder zurückzahlen ?!

  • Woher willst du das wissen, daß die Agentur die Beiträge gezahlt hat? Normalerweise werden Sperrzeiten dieser Art der KK gemeldet. Und die Sperrzeit-Bescheide beinhalten eine Rechtsbelehrung bzw. auch Info über den Versicherungsstautus während der Sperrzeit.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

  • Die Agentur für Arbeit zahlt ja auch die KV Beiträge während einer Sperrzeit.


    Zitat

    Im Interesse des sozialen Schutzes der Betroffenen besteht im Anschluss an den einmonatigen Nachversicherungsschutz der Krankenversicherung Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung ab Beginn des zweiten Monats der Sperrzeit.


    Die Beiträge werden allein von der Agentur für Arbeit getragen. Ein Krankengeldanspruch bei Arbeitsunfähigkeit während der Sperrzeit besteht nicht.


    https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/sperrzeit-rechtsfolgen-23-auswirkungen-in-der-gesetzlichen-krankenversicherung_idesk_PI434_HI1806313.html

  • Würde das heissen wenn ich eine Stelle kündige und nicht in einer anderen Firma anfange, bei der Arbeitslosmeldung trotz Sperre von der Arbeitsagentur bei der KK angemeldet werden ? Der Betrag würde von der Arbeitsagentur gezahlt?
    Das ist mir jetzt neu (bin nicht Arbeitslos) Früher war doch bei einer Sperre (da hiess es noch Arbeitsamt) keine KK Versicherung "inclusive"

  • Wenn man mal googelt, kommt man neben der Nachversicherungspflicht (von 4 Wochen) u.a. auf:


    § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V und § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB XI


    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__20.html

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

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  • Hallo,


    die Aussage von Turtle ist schon korrekt.


    Ein bißchen zum Lesen zu finden auf der offiziellen Homepage der BA KLICK HIER.


    kleiner Auszug


    dms

  • Na da ist ein Update mehr als überfällig.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool: