20J, Azubi, von zu Hause rausgeworfen, wie geht es für mich weiter?

  • Hallo!


    Ich hoffe ihr könnt mir mit eurem Rat weiterhelfen....


    Ich bin 20 Jahre und wurde von meiner Mutter von zu Hause rausgeworfen. Ich wohne aktuell bei einem Freund. Mein Vater lebt in einer anderen Stadt. Ich habe meinen Vater bereits über die aktuelle Situation informiert, meinen Unterhalt bekomme ich nun direkt. Vorher bestand meine Mutter darauf, diesen auf ihr Konto zu bekommen.


    Ich habe gerade eine Ausbildung begonnen in welcher ich 600 EUR brutto pro Monat verdiene. Mein Kindergeld von 192 EUR steht mir auch noch zu. Das hörte sich zwar im ersten Moment alles "gut" an, allerdings ist bei mir eher schon die Ernüchterung eingetreten....


    Ich habe mich versucht mal schlau zu machen, meine Recherche hat ergeben, dass mir BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) scheinbar nicht zusteht.
    Scheinbar aber Wohngeld ?!


    Eine Wohnung kostet kalt ca. 260 - 350 EUR zzgl. NK zzgl Strom zzgl Heizung zzgl. Telefon/Internet


    Hier kann dann eine Summe von ca. 500 - 600 EUR pro Monat rauskommen. Dnan muss ich noch meine Fahrkarte von knapp 90 EUR bezahlen.


    Ich habe dann noch nicht gegessen, getrunken etc.


    Ich habe gerade große Angst... wie soll ich so leben? An wen muss ich mich wenden? Jugentamt, Agentur für Arbeit.....


    Wäre über Hilfe von euch sehr dankbar.


    LG

  • Hallo,


    Zitat

    Ich wohne aktuell bei einem Freund. ....meinen Unterhalt bekomme ich nun direkt. ...
    Ich habe gerade eine Ausbildung begonnen in welcher ich 600 EUR brutto pro Monat verdiene. Mein Kindergeld von 192 EUR steht mir auch noch zu. Das hörte sich zwar im ersten Moment alles "gut" an, allerdings ist bei mir eher schon die Ernüchterung eingetreten....


    Ich habe mich versucht mal schlau zu machen, meine Recherche hat ergeben, dass mir BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) scheinbar nicht zusteht.


    Bist du dir sicher, dass Du keinen Anspruch auf BAB hast?
    Was sagt der BAB-Rechner?


    Da du nicht mehr im Haushalt der Eltern / eines Elternteiles wohnst, wäre ein Anspruch gegeben, soweit die Ausbildung
    BAB-förderungsfähig ist.


    Ob bei der Höhe was rauskommt, wäre mit dem Rechner zu prüfen.


    dms

  • Die Mutter muss ja jetzt auch Barunterhalt leisten. Ca. 450 Euro netto, 192 Euro Kindergeld und xxx Euro Unterhalt sind doch jetzt nicht wenig. Außerdem muss es ja nicht gleich eine eigene Wohnung sein, ein WG Zimmer tut es auch. Oder Lehrlingswohnheim.


    Das mit der WG oder Lehrlingswohnheim ist mir noch gar nicht in den Sinn gekommen, gute Idee!!!


    Aber warum bekomme ich 450 EUR und xxx EUR Unterhalt? Kannst du das erklären?



    dms


    Sofern ich den Rechner richtig bedient habe, steht mir nichts zu......


    Danke und Grüße

  • Hallo,


    Zitat

    Aber warum bekomme ich 450 EUR und xxx EUR Unterhalt? Kannst du das erklären?


    In deinem Erstbeitrag hattest Du gesagt,

    Zitat

    Ich habe gerade eine Ausbildung begonnen in welcher ich 600 EUR brutto pro Monat verdiene


    Bei 600 euro Brutto sind das grob gerechnet 450 Netto. Und was den Unterhalt betrifft, so wäre dieser
    ansatzweise mittels dem unterhaltsrechtlichen Bedarf zu ermitteln (Stichwort Düsseldorfer Tabellen).


    In etwa so
    735 Euro Bedarf
    abzgl. Einkommen 450
    abzgl Kindergeld ca 190
    ergibt einen ungedeckten Bedarf in Höhe von 95 Euro.


    Wenn Du also das Kindergeld erhälst, fehlten zur Abdeckung deines unterhaltsrechtlichen Bedarfes noch ca 100 Euro.
    Die Eltern sind normalerweise unterhaltsverpflichtet und müssten zumindest diese Lücke im Bedarf ausfüllen.


    Du müsstest dies notfalls einklagen mit dem vollem Kostenrisiko für Dich.


    Wenn bei BAB kein Betrag der Höhe nach rauskommt, dann liegt soviel einkommen von Dir vor
    oder es liegt anzurechnendes Einkommen der Eltern vor.
    Im letzten Fall wäre es evtl. doch interessant, den BAB-Antrag zu stellen. Du hättest dann die Möglichkeit,
    die Unterhaltsklage durch die Agentur für Arbeit führen zu lassen (Stichwort Vorausleistung). Hierzu solltest
    Du dich jedoch vom stellen des Antrages auf BAB bis zur Erklärung Vorausleistung intensiv schlau machen
    und beraten lassen. Der Schuß kann auch nach hinten losgehen.


    dms

  • Aber warum bekomme ich 450 EUR und xxx EUR Unterhalt? Kannst du das erklären?




    Danke und Grüße


    Kann ich.


    Ich habe das geschrieben, weil du es geschrieben hast:


    Zitat

    Ich habe gerade eine Ausbildung begonnen in welcher ich 600 EUR brutto pro Monat verdiene.


    Also ca. 450 Euro netto.


    Zitat

    Ich habe meinen Vater bereits über die aktuelle Situation informiert, meinen Unterhalt bekomme ich nun direkt.


    Also ??? Euro Unterhalt. Du hast ja nicht angegeben, wie hoch der Unterhalt ist.


    Netter Papa übrigens, der das Kindergeld nicht auf den Unterhalt anrechnet, obwohl es ihm jetzt zusteht, da du nicht mehr bei deiner Mutter wohnst, sie anscheinend noch keinen Unterhalt zahlt und somit der Vater die kindergeldberechtigte Person ist.