Wie lange Darf Kindergeld angerechnet werden (Harz 4)???

  • Hallo zu sammen!! ich habe ein Problem, ich lebe mit meiner Freundin zusammen, wir haben zusammen eine Tochter,und sie hat aus erster Ehe einen Sohn 23Jahre alt, er lebt seit einem Jahr nicht mehr bei uns im Haushalt sondern hat seinen eigene Wonung, nun ist er aber noch in der lehre und meine freundin Bezieht somit auch noch Kindergeld für ihn,was sie ihm aber gibt da er es ja auch benötigt, so nun bekomme ich Harz IV und meine Freundin geht einen 25 std Jop nach, ist klar das er auch mit bei mir angerechnet wird sowie auch das Kindergeld meiner Tochter(unsere) aber was ich nicht verstehe wenn der Große sohn nun nicht mehr bei uns im Haushalt lebt,und ich nicht sein Vater bin oder sonstiges das mir sein kindergeld angerechnet wird, das versteh ich nicht, wenn er noch im haushalt leben würde wäre es ja klar aber so?? und die kindergeld kasse hat es abgelehnt das kindergeld für ihn einzelnd auf sein konto direckt zu überweisen. weil dann würde mir das geld nicht angerechnet, ich verstehe das nicht wir haben dadurch weniger!! Wie lange dürfen die also das Kinder geld anrechnen wenn das Kind nicht mehr in der Bedarfs gemeinschaft lebt.



    Vielen Dank für eure Hilfe.

  • Hallo!!!Ja Anrufen würd ich gerne tun, aber ich habe die nummer nicht, und dann ist da ja noch der Callcenter, hm ob die ein weiterhelfen können, aber wie gesagt habe die nummer nicht, nur die von bremen.
    Gruß matthias

  • Hallo unreal!


    Wenn ich das richtig lese lebst Du mit Deiner Freundin in einer vermutlich in einer eheähnlichen Gemeinschaft. Somit bildet Ihr beiden und ggf. auch die bei Euch lebenden Kinder eine Bedarfsgemeinschaft.
    Anspruchsberechtigter beim Kindergeld sind immer die Eltern, auch wenn der Name etwas anderes vermuten lässt. Somit zählt das Kindergeld des Sohnes Deiner Freundin wohl als Einkommen Eurer Bedarfsgemeinschaft und wird daher auch auf Deine ALG Leistungen angerechnet.
    Eine Möglichkeit diese Anrechnung zu beseitigen liegt - wie Ihr ja schon erkannt habt - wohl in einer Abtretung des Kindergeldes direkt an das Kind.
    Diese kann bei der Familienkasse des Arbeitsamts beantragt werden, die genauen Vorraussetzungen für einen solchen Antrag hab ich allerings gerade nicht parat.


    Gruß


    Philipp

  • das Problem hatte ich auchmit meiner Erwachsenen Tochter . Ich hab mir einfach von ihr schriftlich geben lassen das sie Anspruch auf das k.geld stellt. und das das geld an ihr ausgezahlt wird.das hat dem Amt gereicht.Ich hoffe ich konnte helfen

  • Jedes Kind kann bei der Kindergeldkasse einen Abzweigungsantrag stellen sofern es in einer eigenen Wohnung lebt oder 18 Jahre alt ist. Hier reicht ein formloser Antrag des Kindes. Dieser steht nicht zur Prüfung der Begründung noch kann er abgelehnt werden.