Skandal bei der BGA in Grimma

  • Meine Tochter erhielet Zustimmung von der BGA Grimma eine Neubauwohnung
    zu beziehen. Die BGA zahlt die Miete lehnt jedoch trotz ERSTBEZUG die finanzielle Unterstützung bei der Beschaffung einer Küche ab.
    Im Klartext bedeutet das das meine Tochter gar nicht in ihrer Wohnung wohnen kann sonder bei und auf 8m² leben muß.
    Die Bearbeitung des Widerspruchs verzögert sich und dauert nun schon über 4 Wochen.
    Kann mir jemand sagen innerhalb welcher Frist ein Widerspruch bearbeitet sein muß ?
    Auch über sonstige Tips würde ich mich sehr freuen.


    Ich sage nur SCHEIß Behörde und ARMES Deutschland !

  • Habe Deinen Beitrag leicht editiert, weil man der Behörde unbelegt keinen Vorsatz unterstellen sollte.


    Eine Untätigkeitsklage ist in der Regel gemäß § 75 S. 2 VwGO (bzw. § 88 SGG im Sozialrecht) nach Ablauf von mindestens drei Monaten möglich. So lange wirst Du Dich gedulden müssen.


    Gruß


    Philipp

  • Hallo,


    deine Tochter sollte umgehend eine einstweilige Anordnung beim sozialgericht stellen. Also, ab zum Sozialamt, die nehmen das sofort auf!!


    Liebe Grüße
    Kätzchen

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!


  • Nur zum Widerspruch bzw. deit. Unbedingt max. 14 Tage einhalten! Mit Eingangsstempel des Amtes! (persönlich vorbeibringen!). Sonst wird wegen dem blöden Stempel abgelehnt! Armes Deutschland stimmit! Computer sind überall und Formulare und Papier wird nicht berücksichtigt. Menschen sowieso nicht im Formularkrieg.