Verletztenrente, wieso anrechnung ?

  • :confused:
    Hallo, zusammen.. :)

    ihr müsst mir mal auf die Sprünge helfen.. bitte.
    Also, mein Partner bekommt hartz4, ich Arbeite.. wir, " Bedarfsgemeinschaft"..
    So, nun das Problem..
    Mein Partner bekommt eine " Unfallrente" in höhe von 223,77 Euro,( die aber
    in voller höhe an seine Mutter geht, weil wir echt ´ne menge Schulden bei ihr hatten, und auch noch ´nen Rest haben, auch auf ihr Konto..)
    Diese Rente haben wir vergessen anzugeben, weil sie schon seit 2005 an die Mutter geht, und ihr Konto..
    Das wird uns jetzt zum Verhängnis..
    Jetzt heißt es auf einmal, das sie laut " Datenabtausch" sehen konnten, dass " wir" eine Rente erhalten, und wollen von uns das gesamte zuviel gezahlte Geld zurück...
    In einer Info- Broschüre heißt es jedoch , dass diese rente nicht angerechnet werden darf..
    Selbst die ARGE kann uns nicht weiterhelfen, da keiner der Mitarbeiter ( Bitte, Hä ?? ) weiß, wie etwas berechnet wird !!:
    Also, bin ich zu Blöde oder soll ich Cool bleiben und nach meinem empörten Schreiben an das Amt ( stellungnahme, wegen Tatbestand :confused: ) einfach nur auf ein Schreiben von denen warten??:(
    Bitte, das kann doch nicht sein?? Wenn man uns auch noch die Rente voll anrechnen sollte, bleibt bald nicht mehr genug Geld für die Wohnung...
    Vielen Dank schon mal im vorraus..
    Eure Nesty1

  • Hallo Nesty1,
    nach so langer Zeit will ich Dir zu Deinem Beitrag eine Frage stellen. Ich hoffe, sie erreicht Dich, das wäre sehr wichtig für mich:
    Meine Freundin wechselte Anfang 2006 von ALG I auf ALG II. Zu ihrem Antrag bekam sie eine Info-Broschüre, der sie, offensichtlich genau wie Du, glaubte entnehmen zu können, dass Verletztenrenten nicht als Einkommen zu rechnen seien. Deshalb gab sie ihre Verletztenrente nicht an. Genau wie bei Euch kam das durch Datenabgleich heraus. Mit der Agentur wurde ratenweise Rückzahlung vereinbart. Aber dann kam der Hammer: Ein Strafbefehl (ohne Verhandlung) über 90 Tagessätze zu 40 €. Ich hoffe, das ist Euch erspart geblieben. Nach dem Widerspruch erklärte der Staatsanwalt sich nun bereit, sowohl die Höhe als auch die Anzahl der Tagessätze zu reduzieren, wenn, durch Vorlage der Info-Broschüre, nachgewiesen würde, dass der Irrtum nachvollziehbar sei. Leider ist diese Broschüre während verschiedener Umzüge abhanden gekommen.
    Ich versuche nun im Netz dieser Broschüre habhaft zu werden. Immer wieder finde ich Hinweise aber bisher noch nichts Konkretes, so auch in Deinem Beitrag.
    Hast Du diese Broschüre vorliegen, kannst Du mir evtl eine Kopie zukommen lassen?
    Oder Ihr anderen alle, die Ihr das jetzt lest, könnt Ihr mir was zu einer solchen Broschüre sagen, die nach meinen bisherigen Recherchen im Juni oder Juli 2005 vom Bundesministerium für Wirtschaft herausgegeben wurde. Das Ministerium weiß natürlich von nichts.
    Bitte, wenn möglich, helft mir.
    Dietrich Trauner


  • Hallo,
    ich habe das gleiche Problem und würde mich freuen wenn mir jemand diese Broschüre zukommen lassen könnte.Auch über eine Kopie würde ich mich freuen.
    dietmar


  • Hallo Dietrich,
    ich habe das gleiche Problem wie du,konntest du schon ein Broschüre auftreiben,wenn ja informiere mich doch bitte.
    vielen dank dietmar

  • also das finde ich hier sehr interessant und mit tuts ein bisschen leid, dass das auch noch starfrechtliche konsequenzen hat


    fest steht, dass das bundenssozialgericht (bsg) entschieden hat, dass unfallrente vollständig als einkommen anzurechnen ist


    voher war das alles streitig und es gab gerichte die haben die Verletzenrente nicht anerkannt oder aufgeteilt (unterhatlsanteil und ausgleich für verletzungsfolgen)


    da aber das geld nicht mehr vorhanden ist, dürfte es auch nicht zurückzuzahlen sein
    auch wegen der uneinheitlichen rechsprechung udn der broschüre kann hier nicht mit Vorsatz oder grober fahrlässigkeit argumentiert werden


    aber das ist kompliziert, da muss man widerspruch einlegen und ggf. vor das sozialgericht


    den strafbefehl würde ich nicht akzeptieren und wenn es sein muss bis zum olg durchkämpfen
    denn hier liegt mindestens ein verbotsirrtum vor
    da sich nämlich die rechtsprechung selber uneinig war, kann dies dem rechtslaien nicht angelastet werden
    außerdem muss die staatsanwaltschaft von amts wegen ermittel udn mal selber tätig werden udn die broschüre suchen
    (da geht mir schon wieder der hut)

  • Hallo!


    So eine Broschüre muss ja irgendwo gedruckt worden sein.... Und normalerweiese werden doch Druckvorlagen eine lange Zeitlang aufgehoben....


    ich würde auch sagen, die Staatsanwaltschaft hat doch da die besseren Möglichkeiten sowas herauszufinden...


    LG Laetitia

  • das urteil pASST HIER NICHT HIN und ist auch überholt


    DAS BSG HAT LÄNGST ENTSCHIEDEN; DASS VERLETZTENRENTE VOLL ANZURECHNEN IST


    hier geht es um eine strafrechtliche Verfolgung udn eventuell eine rückforderung nach §§ 45, 48 SGB X

  • Entschuldigung advokat,


    dass ich in "Deinem Revier gewildert" habe.
    In dem Urteil ist aber von der Broschüre die Rede, die also existiert hat.
    Anscheinend wurde dort auch eine falsche Auskunft erteilt und es wird indirekt sogar zugegeben.
    Nur darauf wollte ich hinaus, weil einige diese Broschüre suchen.
    Wenn dieses Gericht die Rechtsverbindlichkeit des Inhaltes dieser Broschüre für Nichtig erklärt, wird es ein anderes Gericht nicht anders machen.


    Verbindlich weiss ich aber, dass derzeit eine Klage zum selben Thema durch die Instanzen gejagt werden soll, weil es immer wieder heisst, dass Verletztenrente wenigstens zum Teil als Schmerzensgeld zu sehen ist.
    Ma kann ja nicht alles einmal so und das andere Mal so sehen und der Verlierer ist immer der Betroffene.
    Wir werden sehen.


    Jedenfalls ging es um die Broschüre und nicht um das Urteil.
    Schlammdackel
    PS: Wer schreit hat auch nicht automatisch recht.

  • lustig mit den Wildern


    die frage hier ist aber der betrugsvorwurf und da passt das urteil nicht


    abgesehen davon ist vom bundessozialgericht schon längst entschieden, dass die gesamte rente als einkommen anzurechnen ist


    manche internetseiten sind alt und nicht aktualisiert


    jetzt wird nix mehr durch die instanzen gejagt

  • In der zweiten Instanz ist sie schon nach Einspruch vom Sozialamt.
    Wenn das BSG so eindeutig geurteilt hat, frage ich mich warum das Gericht in der ersten Instanz vor 4 Wochen zugunsten des Verletztengeldempfängers geurteilt und die Anrechnung nach Arbeitsunfall nicht gebilligt hat..
    Lesen Richter denn auch veraltete Seiten?

  • Werde gucken ob man mir das verrät.
    In unseren Sachen gibt man nicht gerne vorzeitig was raus oder plaudert zuviel.


    Ich weiss nur, dass es um Anrechnung Zufluss durch Nachzahlung von Verletztenrente und Anrechnung von laufender Verletztenrente geht.
    Das Gericht hat zugunsten des Unfallopfers (Arbeits- kein Wegeunfall) entschieden und Sozialamt klagt nun gegen das Urteil.


    Ich weiss, dass solche Sachen für euch wichtig sind, da ihr mit euren Hintern an die Wand kommen müsst.
    Nur wir müssen vorsichtig sein, da zu Arbeitsverlust, etc. noch Behinderung kommt.
    Also keine Chance mehr in dieser Gesellschaft so nach dem Motto:
    Für was braucht der Krüppel noch Kohle, der braucht doch nichts mehr.

  • wie auch immer


    Eine Verletztenrente ist bei der Berechnung des Arbeitslosengeld II als Einkommen zu werten und somit voll anzurechnen. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden (BSG – Urteil vom 05.09.2007, Aktenzeichen: B 11b AS 15/06 R)