Kindergeld

  • Hallo


    ich wohne schon seit längerem in einer eigenen Wohnung.Seit anfang februar beziehe ich Hartz 4..
    Nun wird mir mein Kindergeld,was ich ebenfalls seit anfang Februar beziehe KOMPLETT als einkommen berechnet,heißt 345 Euro - 154 Euro = 191 Euro


    1)ist es nicht aber so das man bis zu 100 Euro so "verdienen" darf ohne abzüge??
    wieso berechnen die mir dann das komplette Kindergeld?


    2)was ist wenn ich jetzt arbeiten gehen würde mit sagen wir mal 150 euro verdienst monatlich
    würde sich das für mich überhaupt irgendwie lohnen oder würden die mir das dann auch komplett abziehen so das ich bei +/- null auskomme


    vielen Dank für eure Hilfe

  • Hallo,


    das Kindergeld, welches dir ja ( als Volljähriger) nachweislich ausgezahlt wird muss beim ALG II um eine Versicherungspauschale von 30 Euro bereinigt werden. Somit dürfen vom Kindergeld nur 124 Euro als Einkommen angerechnet werden. Wenn dem nicht so ist, dann widerspruch einreichen.


    Zitat: "was ist wenn ich jetzt arbeiten gehen würde mit sagen wir mal 150 euro verdienst monatlich"


    Davon werden 40 Euro als Einkommen angesetzt.
    150 Euro minuns 100 Freibterag minus 10 Euro (Stufe 1 (20%) 100,01 - 800 ?) = gesamte Absetzungen
    von 110 Euro.........anzurechnendes Einkommen...40 Euro



    Liebe Grüße
    Kätzchen

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • okay danke bis hierhin
    nur habe ich das mit der versicherungspauschale nicht so recht verstanden...Versicherungspauschale wofür?


    Und auch bei der sache mit dem einkommen steige ich nicht durch


    ich bekomme ja so oder so kindergeld...wenn ich dann noch arbeiten gehe für 150 euro monatlich...habe ich nicht dann 154euro + 150 euro = 304 euro einkommen??



    ich hoffe das ihr mir da nochmal weiterhelfen könnt

  • Hallo,


    sorry, da war meine Berechnung falsch. Diese würde wie folgt aussehen, wenn wir von einem Einkommen von 154 plus 150 Euro ausgehen, also Gesamteinkommen 304 Euro
    Grundfreibetrag bei Erwerbseink. / 100 Euro
    Stufe 1 (20%) 100,01 - 800 ? / 10 Euro


    gesamte Absetzungen / 110 Euro
    anzurechnendes Einkommen / 194 Euro



    Solltest du momentan allerdings nur das Kindergeld haben, was als Einkommen berücksichtigt wird, so MUSS dieses (nur) um die Versicherungspauschale (Pauschale private Versicherungen) von 30 Euro bereinigt werden und du hättest demzufolge ein anzurechnetes Einkommen von 124 Euro.
    Dies gilt nur bei volljährigen Kindern. Bei minderjährigen Kindern wird dieser Pauschale NICHT gewährt.


    Liebe Grüße
    Kätzchen

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Hallo,


    ich hätte zu diesem Thema folgende Frage. Ich befinde mich seit Februar 2006 in einer Umschulung. Jetzt habe ich erfahren, das ich seit dieser Zeit wieder Anspruch auf Kindergeld habe. Ich werde im März 25 und habe eine eigene Wohnung.


    Jetzt würde mich doch intressieren wenn ich das Kindergeld rückwirkend beantragen würde, und auf mein Konto kommen lassen würde, ob mir von der AA dann Geld abziehen wird bzw ich eine Nachzahlungsaufforderung bekommen würde? Und wie würde sich es verhalten, wenn das Geld zu meinen Eltern kommen würde? Und die mir es dann geben würden. Hätte ich dann auch ein sogenantes Einkommen?


    Wär toll wenn mir da jemand weiterhelfen könnte....


    Besten Dank schonmal

  • Hallo werwiewas,


    Frage: welche Leistungen erhälst du denn? AlG I oder ALG II...?

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