Rückzahlung rechtens???

  • wer weiss bescheid?
    Ich habe am 01. März 2006 Arbeit aufgenommen und den ersten Lohn am 15.April 2006 bekommen.
    Ich bekamm aber noch für den März 2006 von der Arge komplett Hartz4.
    Ich rief damals an in der Arge und fragte nach,darauf hin sagte mir eine Frau am Telefon das würde mir noch zustehen für den März.
    Jetzt bekomme ich (also Februar 2007) die Rückzahlungsaufforderung eben genau für den März 2005.
    Ich bin jetzt völlig verwirrt.was ist den nun rechtens???


    Wer hat denn nun recht?

  • Hallo Birgit,


    wenn du Nachweisen kannst, dass der Lohn tatsächlich erst im April zugegangen ist, z.B. durch Kontoauszüge oder ähnliches ist der Rückforderugsbescheid rechtswidrig (Beim Arbeitslosengeld II gilt beim Lohn immer das Zuflussprinzip). Und ich empfehle dir sofort Widerspruch einzulegen mit eben der Begründung, dass der Lohn erst im April zugegangen ist. Gleichzeitig reichst du den Kontoauszug als Beweis mit ein.


    LG
    dererklärbär

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinung und Kentnis. Sie stellen keine gesetzliche oder gar verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Hallo Birgit,


    ich kann mich hier dem erklärbär nur anschließen. Wenn es tatsächlich so ist das dir das erste lohn nachweislich erst im April auf deinem Konto zugeflossen ist, dann ist die Rückforderung hier NICHT RECHTENS. Also zack zack....................Widerspruch einreichen. Nützlich dabei ist auch die DVO zum § 11 SGB II. Der Erfolg sollte auf deiner Seite liegen.



    Liebe Grüße
    Kätzchen

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Hallo,


    mir ist bekannt das dieser Beitrag schon etwas älter ist.


    aber dieser passt am besten zu meiner momentanen situation.



    ich habe am 15.11.08 einen unbefristeten 400€-job begonnen und am 20.12.08 bekomme ich erst mein erstes gehalt für november.


    jetzt sind wir am grüberln, ob wir für november auch zurückzahlen müssen.


    laut diesen beitrags hier, wäre das ja nicht der fall...denn im november bekomme ich ja noch kein gehalt.


    ich hätte jetzt gewusst,ob es rechtlich immernoch so ist, denn die anhänge der beschlüsse sind ja auch nich mehr die neuesten.. von 2004 oder so