Wohnung 0,89qm zugross

  • Hallo numa,


    es gibt nur dann einen Grund, wenn der Umzug im Vorfeld nicht von der Behörde schriftl. genehmigt wurde.


    Bist du zum Umzug aufgefordert worden?


    Liebe Grüße
    Kätzchen

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Nein, ich möchte mich von meinem Mann scheiden lassen und ausziehen....wir haben vorher kein Hartz4 bezogen...da ich aber eine kleine Tochter habe, und arbeitslos bin, bleibt mir nur der weg zum AA.....:rolleyes:

  • Hallo,
    es gibt die Möglichkeit sich mit dem Vermieter zu einigen, daß die neue Wohnung zwar zu groß ist, aber im Mietvertrag wird nur eine Warmmiete für die genehmigte Wohnungsgröße vereinbart.
    Der Verlust bei weniger wie 1 m² kann jaür den Vermieter nicht groß sein.

  • Hallo,
    es gibt die Möglichkeit sich mit dem Vermieter zu einigen, daß die neue Wohnung zwar zu groß ist, aber im Mietvertrag wird nur eine Warmmiete für die genehmigte Wohnungsgröße vereinbart.
    Der Verlust bei weniger wie 1 m² kann jaür den Vermieter nicht groß sein.

    Ich würde dazu noch bei der ARGE anfragen, ob die ausnahmsweise den Umzug genehmigen. Dann zahlen Sie eben den einen qm. Argumentieren kann man damit, das in der Republik die kleinen Wohnungen knapp und teuer sind - sofern die Ihre günstig ist. Sie ersparen der ARGE damit zusätzliche Kosten und kommen Ihrer Mitwirkungspflicht nach. Ich denke mal, das man mit der Argumentation was erreichen kann.

  • ich ziehe demnächst auch um, die neue wohnung ist etwas teuer als vom amt übernommen wird. den rest lege ich selber drauf und ebenso anteilmässig die kaution. die kaution wird bis zur "grenze" von arge übernommen. nach der neuen rechtsprechung (01.04.2007) gibt es keine qm-grenze mehr, sondern eine preisliche grenze unabhängig von den qm. die umzugskosten werden voll übernommen.


    aber das alles ist sowieso pillepalle, den im august wurde der ganze müll wieder überarbeitet hinsichtlich der sozialverträglichkeit. d.h. dass ab sept. wieder ganz andere (höhere-??) grenzen gelten können....


    gruss - gertraude

  • Liebe Gertraude,


    auch wenn es nicht ganz zum Thema passt: Ich höre überall, dass Hartz IV nicht zum Leben reicht, aber auch immer wieder, dass man eben das Geld zur Miete dazulegt. Das paßt doch nicht zusammen? Gehst du so sparsam mit deinem Geld um, dass du sogar noch etwas für die Miete extra ausgeben kannst?


    Grüße,
    Joachim

  • Hallo!
    Es kommt nicht auf den einen qm an, sondern auf den betrag der kaltmiete. Pro qm darf dieser nur 4,50? betragen, in manchen Städten auch 5? pro qm. Und wenn in diesem Sinne die Wohnung angemessen is, dürfen sie Dir die Wohnung nicht ablehnen! Dennoch bleibt Dir zu Raten, mit dem Vermieter zu sprechen! Ich denke nicht das dieser sich so anstellt wegen 0,89qm :)
    Einfach mal ausprobieren.