Rückforderung von Hartz IV - Rechtens?

  • Ich wohne mit meinem Freund in einer Bedarfsgemeinschaft, die wir auch schön brav beim AA angegeben haben. Seit Sept 2005 ist mein Freund nun Hartz IV-Empfänger und ich gehe fleissig Arbeiten.


    1. Beim Ausfüllen vom Antrag habe ich das Blatt 2.2 meinem Arbeitgeber gegeben und ausgefüllt zurückbekommen. (Einkommen variiert nicht - wurde dort angekreutzt). Hartz IV Bewilligt (Mietkostenzuschuss).


    2. Dann wurde mein Freund für 6 Monate in eine Maßnahme gesteckt. (Aussetzung Hartz IV).


    3. Am 1.5. griff Hartz IV wieder !!! Wir mußten alles noch einmal ausfüllen, diesmal hat die Lohnabteilung meiner Firma beim Blatt 2.2 angekreuzt, dass mein Einkommen variiert.


    4. Ich mußte alle Lohnzettel ab Sept 2005 bis heute einreichen.


    5. Heute bekammen wir jeweils beide einen Brief, dass wir über 586,- Euros nachzahlen müssen, weil mein Einkommen unterschiedlich hoch gewesen ist. (Zeit der Maßnahme wurde mit angerechnet). JEDER soll zurückzahlen 2 * 586,- Euro- und aufeinmal - d.h. keine Ratenzahlung wird akzeptiert laut Schreiben.? :confused:


    6. Müssen wir das Geld zurück zahlen, obwohl das Lohnbüro was falsches angegeben hat ?
    7. Mein Mehrverdienst beträgt ca. 40-60 Euro im Monat gegenüber den Angaben aus dem ersten Antrag.
    8. Ist das AA nicht dazu verpflichtet die Lohnnachweise einzufordern (haben sie bei mir erst jetzt gemacht) - Müssen wir dann immer noch zahlen? :confused:


    Bitte helft uns, da wir ja schon ans AA zurückzahlen. (andere Sache). :confused:

  • Hallo,


    40-60 Euro im Monat auf 1,5 Jahre macht 1080,00 Euro... kommt also in den Bereich, den die wieder haben wollen. Und sie haben damit wohl recht, denn jeder Euro Mehrverdienst wird auf das ALG-II angerechnet - das hättest du sofort (!) melden müssen.


    Einfach anrufen und fragen, ob Ratenzahlung nicht doch möglich ist. Aber: Das Arbeitsamt wird es wohl zu recht als euer Verschulden sehen.


    Grüße,
    Joachim

  • Hallo,
    ich kenne das Rückzahlungsproblem aus eigener Erfahrung.
    Es wird aber fast immer eine Ratenzahlung akzeptiert.
    Wenn euer Einkommen unter der Pfändungsgrenze liegt ist eine Rückzahlung von euch sowieso nur freiwillig.
    Denn wer Schulden hat und die zurückzahlen will, aber nicht kann, kann meistens nicht dafür.
    Also macht es so wie ich, zahlt einfach nach eurem ermessen monatlich eine Rate.

  • Hallo,
    ich kenne das Rückzahlungsproblem aus eigener Erfahrung.
    Es wird aber fast immer eine Ratenzahlung akzeptiert.
    Wenn euer Einkommen unter der Pfändungsgrenze liegt ist eine Rückzahlung von euch sowieso nur freiwillig.
    Denn wer Schulden hat und die zurückzahlen will, aber nicht kann, kann meistens nicht dafür.
    Also macht es so wie ich, zahlt einfach nach eurem ermessen monatlich eine Rate.


    Auch wieder daneben gegriffen. Sind Sie der deutschen Sprache mächtig? Schon mal Ihren Erstattungsbescheid gelesen und nicht nur die nichtvorhandenen Bilder angeguckt?


    Würde ich mal vorschlagen und ansonsten frei nach Dieter Nuhr; Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten......


    Ich hab nur den Hinweis auf den Gang zum kostenlosen Sozialgericht vermisst...:(

  • HAllo Glücksfrosch,


    ich mische mich hier ungern ein, aber deine Art und Weise deiner Kommunikation ist absolut unpassend.
    Es geht doch auch anders? Oder?
    Das ist nicht nur hier sondern auch in anderen Postings.



    Liebe Grüße
    Kätzchen

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!


  • Mein liebes Kätzchen,


    wenn Ihnen meine Postings nicht gefallen, dann lesen sie sie einfach nicht.


    Wenn hier jemand Fragen stellt, bin ich gerne bereit, diese nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten um damit vielleicht Hilfestellung zu geben.


    Wenn aber Herr oder Frau Hosching hier vorsätzlich irgentwelchen Schei... reinschreibt und damit Leute, die ohnehin verunsichert sind obendrein noch anstachelt, dann ist das voll daneben.
    Und wenn ich dann solchen Vögeln mal einen vor den Bug gebe und damit verhindere, dass Leute wegen Kleinigkeiten, die im Gespräch mit der ARGE geklärt werden können, direkt zum Anwalt rennen, finde ich da nichts verwerfliches dran.


    Da Sie aber nach Ihrem Beitrag ganz offensichtlich auch zu dem Stamm gehören, der Betrug und Bescheissen als ganz normal empfindet (sonst hätten Sie zu den Beiträgen ja mal was geschrieben) darf ich Sie doch freundlichst bitten, sich um ihre eigenen Angelegenheiten zu kümmern und mich ganz gepflegt..., na ja das können Sie sich wahrscheinlich denken.


    In diesem Sinne



  • Hallo,


    Wenn eine Behörde einen Bescheid erteilt darf der Bürger annehmen das dieser richtig ist. (siehe §45 Abs. 2 SGB X). Er kann auch nicht rückwirkend verändert werden, wenn ber Bürger nicht grob fahrlässig oder agrlistig gehandelt hat.


    Ob dies bei dir vorliegt oder nicht weis ich nicht. Ich nehme es aber zu deinem Gunsten nicht an :-)


    Du mußt wahrscheinlich Widerspruch einlegen und eventuell beim Sozialgericht darauf klagen.


    Wende dich bitte wegen Beratung an eine Beratungsinitiative in deiner Gegend: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adressen/default.aspx


    Viel Glück,


    Bee

  • Hallo Zykmania!


    Bee hat Euch eine gute Auskunft gegeben! Bitte unbedingt Widerspruch einlegen.


    Ich lese immer wieder das junge Leute mit Freunden zusammenziehen, was ja aufgrund der finanziellen Situation sehr oft auch maeh als sinnvoll zu bezeichnen ist.
    Warum aber lasst Ihr Euch immer wieder auf eine Situation ein die dann zur Berechnung einer Bedarfsgemeinschaft ausreicht?


    Warum handelt Ihr nicht mit dem Vermieter einen Mietvertrag als Wohngemeinschaft aus? Oder eine Basis auf der man als Untermieter den kleineren Wohnungsanteil mietet?


    Langsam muss doch klar sein wie die Bürokraten ticken?


    Gruß


  • Werter Herr/Frau Glücksfrosch,


    es schmerzt mir wirklich in der Seele solche Unterstellungen von Ihnen in einem Forum zu lesen, in dem man sich eigentlich gegenseitig helfen sollte und nicht Leuten unterstellt zu welcher Art Mensch sie gehören und zu welcher nicht.


    Wie wir aus diversen geschichtsträchtigen Momenten entnehmen können, führte solch eine Konfliktbereitschaft stets zu noch mehr Ärger, nicht nur für diesen Menschen alleine. Denken Sie nicht, dass wenn Sie solch ein Problem mit Toleranz haben, dass es besser wäre dieses Forum zu verlassen? Immerhin sieht es so aus, als ob sie von niemandem Hilfe bräuchten und mitten im Leben stehen und höchstwahrscheinlich aus bloßer Schikane hier angemeldet sind um sich an der Unwissenheit einzelner Menschen zu erfreuen.


    Wie dem auch sei...


    Generell zeigt sich das Arbeitsamt so "kullant" und willigt in eine Ratenzahlung ein.. immerhin will ja jeder sein eingefordertes Geld sehen :D. Mittlerweile dürfte es auch ein Gesetz geben, welches da sicherlich einen bestimmten Prozentsatz des Einkommens für sich beansprucht.


    Ich hoffe, ich konnte helfen.