Mittagsverpflegung der Kinder in einer Betreuungseinrichtung

  • Hallo..
    Ich bin eine 28jährige, alleinerziehende Mutter von einer 3jährigen Tochter, die derzeit den Kindergarten besucht.
    Da meine Tochter ab 1.10.07 auch über Mittag in der Tageseinrichtung bleiben wird, soll ich 51,50? von meinen Leistungen selbst finanzieren, da dieses Geld mit in dem Regelsatz enthalten wäre. Dieses gesetz gibt es seit 1.8.2007 und ich muss sagen, bekomme dabei das Ko****. Was soll noch alles von diesem Geld bezahlt werden? Es gibt noch nicht einmal die Möglichkeit vom Jugendamt Hilfe zu bekommen, nein es muss von einem selbst bezahlt werden. Nur das ich dadurch doppelt ausgaben habe, denn auch ich muss doch was Essen. Also warumoll ich dann für mich alleine Kochen... Der Staat muss sparen heisst es immer wieder, aber doch bitte nicht an den Kindern!!!!! Finde sowas unmöglich..
    Vielleicht weiss hier ja jemand eine Möglichkeit, wie ich das doch noch Finanziert bekommen könnte, würde mich über Antworten hier freuen.


    Danke Gruß St.-B.H.

  • Hallo,
    da Du zu Hause nicht für Deine Tochter kochen must, ist doch wohl klar das Du da das Geld für Essen sparst.
    Daher ist es doch wohl gerecht dieses Geld an die Tageseinrichtung zu zahlen.
    Wenn Du nicht arbeitest, behalte doch Deine Tochter einfach zu Hause und komme selber für das Essen auf.

  • Hallo..
    Ich bin eine 28jährige, alleinerziehende Mutter von einer 3jährigen Tochter, die derzeit den Kindergarten besucht.
    Da meine Tochter ab 1.10.07 auch über Mittag in der Tageseinrichtung bleiben wird, soll ich 51,50? von meinen Leistungen selbst finanzieren, da dieses Geld mit in dem Regelsatz enthalten wäre. Dieses gesetz gibt es seit 1.8.2007 und ich muss sagen, bekomme dabei das Ko****. Was soll noch alles von diesem Geld bezahlt werden? Es gibt noch nicht einmal die Möglichkeit vom Jugendamt Hilfe zu bekommen, nein es muss von einem selbst bezahlt werden. Nur das ich dadurch doppelt ausgaben habe, denn auch ich muss doch was Essen. Also warumoll ich dann für mich alleine Kochen... Der Staat muss sparen heisst es immer wieder, aber doch bitte nicht an den Kindern!!!!! Finde sowas unmöglich..
    Vielleicht weiss hier ja jemand eine Möglichkeit, wie ich das doch noch Finanziert bekommen könnte, würde mich über Antworten hier freuen.


    Danke Gruß St.-B.H.


    hallo Ich weiß das ist ärgerlich,aber meine Tochter lebt im Moment auch von Hartz IV und ist alleinerziehend.Auch Sie mußeinen beitrag von 60 Euro an den Kindergarten alleine tragen.Also Augen zu und durch

  • Der Regelsatz für Kinder bis zum 5.Lebensjahr sieht 85,10 € für Ernährung und Getränke für den ganzen Monat vor. (Das sind 10 Cent mehr als für einen Polizeihund in NRW. Davon sollen 30 x 3 Mahlzeiten á 0,946 € bestritten werden.


    Wenn also allein die Kinder-Tageseinrichtung 51,50 € davon mithaben will, bleiben 33,60 € für den Rest des Monats. Das entspricht einem Sozialgeldanteil von 54,439 Mahlzeiten von 90 im Monat.

    Für die restlichen Mahlzeiten, einschließlich der 4-5 Wochenenden bleiben dann ca. 35,518 Mahlzeiten.



    Soviel zur realitätsfernen Ermittlung der Lebenshaltungskosten für ein Existenzminimum in Deutschland 2014.


    Hartz IV-Kinder können also nur pro Mahlzeit 0,946 € beisteuern "ohne das eigene Existenzminimum aufzuzehren". Und manche Kommunen beschränken sich auf diese Eigenbeteiligung von 1,00 € pro Mahlzeit.