ALG II & Bafög?

  • Hallo!


    Ich habe folgendes Problem:


    Ich bin Student und erhalte Bafög. Meine Freundin erhält ALG II.
    Wir beide möchte nun in eine gemeinsame Wohnung ziehen. Wie sieht nun die Sachlage aus?
    Ich habe mich in die "Situation" schon ein bisschen eingelesen, aber ich habe immer noch Probleme, die Sachlage wirklich einzuordnen. Soweit ich weiß, gelten wir beim Amt dann als eheähnliche Gemeinschaft. Wird mein Bafög dann dem ALG II meiner Freundin angrechnet? Ich habe gelesen, dass zweckmäßige Leistungen, nämlich Bafög für Ausbildung, nicht in die Berechnung einfließen darf. Ansonsten bekomme ich als Student noch Halbwaisenrente und Kindergeld.
    Kann mir nun jemand sagen, was in die Berechnung des ALG II meiner Freundin miteinfließt?
    Wie werden ihre "Kosten der Unterkunft" dann berechnet? - Wahrscheinlich für einen 2-Personen-Haushalt?


    Ich steige da nicht wirklich durch!!!


    Lieben Dank für Eure Hilfe.


    LG Manu

  • Hallo!


    Habe das gleiche Problem, wir leben schon zusammen mit unseren beiden Kindern und beziehen z.Z. Alg2.


    Habe gerade eben mit dem Bürgertelefon gesprochen:


    1. Dein BAföG ist gleichgesetzt mit deiner Grundsicherung und wird NICHT angerechnet!
    2. Evtl. KINDERGELD für dich wird zu 100% beim ALG2 angerechnet!
    3. ZUVERDIENST von euch beiden wird angerechnet (die ersten 100 Euro frei, danach 20% etc.)


    Unterm Strich: Wenn du nicht genügend BAföG bekommst um über die Runden zu kommen hast du ein Problem weil dir das A-Amt fast alles wegnimmt was du verdienst! :(

  • hmm hab ein ähnliches problem..wohne noch zuhause, bald würde mein vater grundsicherung beziehen müssen... und ich bekomme bafög ...
    Sascha : die miete wird aber doch auch für mich mitgezahlt oder? oder zahlen die nur den mietbedarf für 2 personen (meine eltern) und ich müsste dann zuzahlen? wäre halt für mich interessant, falls ich irgendwann kein bafög mehr bekomme,und nur noch kindergeld, ob ich dann trotzdem zahlen müsste oder mitabgedeckt wär..


    aber danke schonmal mit der info für den zuverdienst.. hatte gesagt bekommen,dass diese 100€ grenze erstmal nur für die gelten, die algII beziehen und ich dürfte (wenns kein bafög geb) bis zu der grenze verdienen die das amt für jem. ab 18 auch vorsieht..diese 290 oder sowas..