Ich brauche unbedingt größere Wohnung wegen meine 2 Kinder

  • Ich bin wirklich verzweifelt und Ratlos, Ich brauche wirklich Hilfe von Brüder und Schwester die mehr Ahnungen und Tipps haben als wie ich....


    Mein Problem: Ich bin verheiratet und Arbeite in einem 1 Euro Job, meine Frau besucht zurzeit Maßnahme und wir leben in eine Wohnung die 2 Zimmer hat und 52 qm² Groß ist, die Miete beträgt 400,- €. inklusive Nebenkosten.
    Ich habe Betriebskostenabrechnung bekommen für ab 01.02.2006 bis 31.12.2006 von über 1040,89 €, da habe ich festgestellt das die Miete umgerechnet Monatlich c.a 485,- € kostet.


    also was mich bedrückt ist, ich habe einen 6 Jährigen Sohn und eine 3 Jährige Tochter vom EX-Freundin, die Kinder Leben bei der Mutter, die Kinder sind jede Wochenenden bei mir zum übernachten (Freitags abholen Sonntags zurückbringen) und am Ferien/Feiertagen übernachten die Kinder auch bei mir.
    Die Wohnung ist zu klein, die Kinder haben kaum Schlafmöglichkeiten und die Kinder haben keine Freiraum zum Spielen und Toben, Ich und meine Frau haben auch keine Privatsphäre wenn die Kinder bei uns übernachten, Ich möchte daher wissen ob Ich anspruch auf noch grössere Wohnung haben kann wegen die Kinder? Zurzeit ist bei uns Max. Warmmiete 444,- € für Zwei Personen die vom Träger übernommen werden, kann ich irgendwelche anträge stellen wo ich größere wohnung bekommen kann?
    was muss ich tun?
    muss ich mit der Jugendamt reden damit ich nachweisen kann das die kinder bei mir übernachten?
    Damit ich nicht mehr max. 444,- € für zwei personen Mietanspruch bekomme sondern mehr wegen die Kinder!
    z.B wenn ich anspruch auf 520,-€ Warmmiete hätte die von der JOB-CENTER übernommen werden, hätte ich dann 3 Zimmer wohnung genommen damit die Kinder entlich Frairaum haben und eine eigene Zimmer wo die Spielen könnten und Schlafen...
    Was muss ich tun?
    Wohin muss ich gehen?
    welchen Antrag muss ich stellen?


    Bitte hilft mir
    Danke im Voraus für alle die dies alles mit Aufmerksamkeit gelesen haben.

  • ja das habe ich schon mal gehört, das kann sein, danke das sie geantwortet haben, was ist wenn ich bei einem Kind die hälfte der Sorgerecht auf mich nehme?
    Z.b. von meinem Sohn, weil der mama hat mir zugesagt das sie machen würde, da sie seit 2 jahren Probleme mit der Jugendamt hat und mit der Polizei, einmal wollte das Jugendamt die Kinder wegnehmen ins Heim schicken oder Pflegeeltern weil meine Ex schwierigkeiten mit der Alkoholsucht hatte, da hat meine Ex mich eingeschaltet und ich habe bei der Jugendamt gemeldet das ich die Kinder für die Zeit zu mir nehmen kann, da hat der Jugendamt die Kinder für 4 Monate bei mir schlafen lassen...


    Also was ich damit sagen möchte, die 50%(hälfte) der sorgerecht für das älteste Kind wenn ich die hätte, würden ich dann anspruch haben für größere wohnung als wie jetzt?


    na ja danke das wenigstens jemand geantwortet hat..

  • Hallo,


    nein auch dann hättest du keinen Anspruch auf eine größere Wohnung.
    Ein Anspruch besteht erst dann wenn die Kinder ihren Festen Wohnsitz bei dir haben.
    Ich verstehe deine Beweggründe auch nicht bzw. dass du der Meinung bist dass dir eine größere Wohnung zusteht nur weil deine Kinder dich am WE besuchen.

  • Fakt ist du bekommst KEINE größere Wohnung weil es für diese KEINE Begründung gibt.
    Warumm solltet ihr eine größere Wohnung bekommen als andere Paare.


    Die einzige Möglichkeit besteht darin eine Wohnung zu finden die größer aber wesentlich günstiger ist.
    das heißt wenn du eine Wohnung findest die z. Bsp. 400€ inklusive Heizkosten kostet, hättest du eventuell die Möglichkeit diese genehmigt zu bekommen.


    Einn Anrecht auf Umzugsbeihilfe hast du aber nicht! Auch werden die Mietkosten nicht AUFGESTOCKT, dies würde nur erfolgen wenn eine dritte Person mit in die Wohnung einziehen würde.

  • Hallo Weissberg,


    Sieht nicht grad gut aus mit einer größeren Wohnung. Alllerdings muss ich sagen.................zu verlieren hast du nix, stell einfach mal einen Antrag. Deine Bergündung solltes du ausführlich ausführen.
    Hier sollte bei Antragsprüfung immmer der einzelfall geprüft werden.
    Wenn die Kinder sich regelmässig am Wochenende oder in den Ferien in deinem Hasuhalt aufhalten, sollte man schon eine größere Wohnfläche "genehmigen". Wie gesagt, es ist bei jeder Entscheidung immer der Einzelfall zu prüfen.
    Ich meine es gab dahingehend auch mal ein Urteil vom SG Magdeburg.


    Also trau dich!


    Liebe Grüße
    Kätzchen

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Ich danke dir Kätzchen35 und salle ganz Herzlich über die Antworten und Hilfsbereitschaft, na ja ich habe mir schon gedacht das ich wenigstens meine chance nutzen sollte und sollte baldmöglichst antrag stellen mit ausführliche Gründe, eines habe ich schon verstanden, meine anspruch auf wohnungsmiete beträgt 444,- € inklusive alles, Ich möchte wenigstens von meine Jetzigen Wohnung raus, die Miete in Berlin Kreuzberg ist sauer Teuer, z.B in Berlin Neukölln könnte man für max 444,- € Warmmiete glatt 3 Zimmerwohnungen finden und auch bekommen, nur das Problem ist Ich sollte etwas dafür tun um von dieser Wohnung in Kreuzberg weg zukommen um nach Neukölln zu ziehen, ich werde einen antrag stellen für die genehmigung das ich mir eine andere Wohnung suchen/nehmen kann, dann hat sich alles geklärt...


    Danke an alle die mir helfen wollten und versucht haben


    Liebe grüsse an euch :D