Umzugsgenehmigung.....???

  • Auch ich möchte umziehen......und hätte ein paar Fragen. Ich bin alleinerziehend mit zwei Kindern und möchte in eine andere Stadt ziehen. meine Frage : " Darf ich das ohne Genehmigung vom Jobcenter und was steht mir zu an Hilfen ? Müssen Gründe vorliegen und wenn ja welche ? Sollte ich mit einem Partner zusammenziehen,was darf das Amt mir dann anrechnen ? Meine Freundin (die auch umziehen möchte) würde gern wissen ob sie als alleinerziehende (2Kids) ein Mietobergrenzenmehrbedarf hat ? Auch wenn wir viel wissen möchten würden wir uns sehr über Antworten freuen.


    Vielen Dank im Vorraus an alle

  • Hallo,


    damit ein Umzug in eine andere Stadt bewilligt wird, müssen Gründe vorliegen.
    Zum Beisspiel eine fester Arbeitsvertrag (vorvertrag muss vorliegen) oder eine Famileinzusammenführung, zum Beispiel wenn der Kindsvater in der neuen Stadt lebt.
    Du darfst auf keinen Fall ohne Genehmigung in eine andere Wohnung oder Stadt ziehen da dir in diesem Falle deine Leistungen versagt werden können.
    Wenn du mit deinem Partner zusammen lebst wird sein Einkommen komplett mit in die Bedarfsgemeinschaft eingerechnet und deine Leistungen dementsprechend gekürzt.


    Deiner Freundin steht eine Wohnung für 3 Personen zu, also ca 70m², die jetztige Wohnung kann aber trotzdem als angemessen beurteilt werden sofern diese nicht relevant kleiner ist oder die Kinder noch sehr jung sind.
    Sie sollte einen Termin bei der Arge machen und dort den Sachverhalt schildern.
    Zur Mietobergrenze kann ich keine Angaben machen, da der Mietspiegel je nach Stadt variiert.

  • Hallo Salle....zuersteinmal vielen Dank für die schnelle Antwort. Das mit der Arbeit dachte ich mir fast, möchte ich ja auch gern, nur weiß ich nicht wie ich so einen Vorvertrag bekommen soll denn sooft bin ich ja nicht in dieser Stadt. Bin schon froh wenn ich das hinbekomme, um zu einem Vorstellungsgespräch hinzukommen. Was den zusammenzug mit meinen Freund betrifft also gibt es da nicht auch ne regelung wieviel angerechnet wird =wie lange man zusammen wohnt. Sowas wie Probezeit oder so ? ich meine auch wenn wir uns schon länger kennen aber ob das zusammenziehen klappt weiß ich auch nicht. Mein freund ist selbständig mit nem Laden der grad soviel abwirft das er gut über die runden kommt dazu is er selbst Unterhaltspflichtig für 2 kids. Also wir könnten garnicht von ihm leben berücksichtigt das amt solche umstände ?

  • Hallo,


    leider ist es so, dass ein Vorvetrag gefordert wird dieser muss über eine sozialverischerunpflichtige Stelle sein, keine 400€ Jobs.
    Eventuelle Fahrtkosten kannst du nur geltend machen sofern die Stelle von der Arge vorgeschlagen wurde oder Stellen in deinem Ausbildungsberuf in deiner Stadt nicht vorhanden sind.


    Es gibt keine Regelung Betreff der Dauer des Zusammenlebens, der Gestzgeber möchte hiermit verhindern das nicht verheiratete Paare besser gestellt sind als Eheleute.


    Dein Freund ist aber zuerst seinen Kindern gegenüber zu Unterhalszahlung verpflichtet.
    Das heißt alles nach Abzug der Unterhaltszahlungen fließt in die BG ein.