Zusammenziehen und Anrechnung von Bafög???

  • Hallo,
    ich habe folgendes Problem: Mein Freund und ich wollen nach Möglichkeit Anfang 2008 zusammenziehen. Er ist momentan noch beim Bund, bezieht aber ab Anfang 2008 erneut ALG2. Er wohnt noch zu Hause bei seiner Mum. Die Wohnung hat ein Zimmer zu wenig, sodass seine Mutter im Wohnzimmer auf dem Sofa schläft, also kein Zimmer für sich hat. Zwischen den Beiden ist immer wieder Streit, meist wegen Platz und vor allem wegen Geld.
    Ich bin Studentin, beziehe Bafög. Wir haben ein Wohnungsangebot... Ein Antrag, dass er trotz U25 ausziehen darf aufgrund der Wohnsituation wurde gestellt. Nehmen wir mal an, er darf ausziehen (bei einem Freund von uns hat das funktioniert, die Wonsituation war dort genauso...), dürfen wir dann zusammenziehen? Ich habe gehört, dass Einkommen verrechnet wird. Aber zählt mein Bafög als Einkommen? Darf das verrechnet werden? Wir möchten nicht als Wohngemeinschaft zusammenziehen, wo jeder sein eigenes Zeug haben muss und würden natürlich gern auf legaler Ebene zusammen wohnen. Welche Möglichkeiten haben wir? Was wird verrechnet und was nicht? Zusätzlich beziehe ich nämlich noch Kindergeld und Waisenrente...


    LG Steffi_RN

  • Hallo,


    euer Einkommen wird zusammengerchnet, da du mit deinem Bafög und dem Kindergeld gerade mal deinen Unterhalt bestreiten kannst werden von diesem keine Abzüge zu befürchten sein.
    Da du aber noch eine Waisenrente erhältst, wird mit Kürzungen des ALG2 deines Freundes zu rechnen sein.

  • Hallo!


    Wenn Du ALG 2 beantragst musst Du z.b. auch Deine Konten offenlegen. Soweit ich weiß für die letzten 3 Monate mindestens. Da wird die Waisenrente doch unweigerlich auftauchen , oder??? Ganz zu schwiegen vom BaföG-Bescheid, da steht sie auch drin... Also lass das mit dem Verschweigen lieber! Das ist Betrug und kann strafrechtlich geahndet werden.


    LG Laetitia

  • Nee, will ja nicht betrügen. Wusste nur nicht, wie die Rechtslage da aussieht... In meinem Bafögbescheid steht die Halbwaisenrente drin, ist korrekt. Ich bekomme 341 Euro Bafög (ohne Wohnzuschuss), 117 Euro Halbwaisenrente und 154 Euro Kindergeld. Die Wohnung, die wir in Aussicht haben kostet etwa 350 Euro warm.

  • Hallo,


    ich hatte auch eine ausbildung habe bafög,kindergeld und waisenrente bekommen...und mein mann bezieht alg2 und die heben mein einkommen nicht mit angerechnet...obwohl wir eine bedarfsgemeintschaft sind. weil das bafög ist in dem sinne kein einkommen.

  • Hallo,


    ich stehe im moment vor fast dem selben Problem.
    Ich bezog jetzt seit ca. 2 Jahren Schülerbafög, Kindergeld und Halbwaisenrente.


    Da Kindergeld und Halbwaisenrente bei mir jetzt auslaufen, muss ich Hartz IV beantragen.
    Dazu ist noch zu sagen das ich mit meiner Freundin in einer BG lebe und ich überall mit 0€ in ihrem Hartz IV bescheid aufgeführt werde. Sie bekommt auch Schülerbafög in Höhe von 212€, Kindergeld und noch einen kleinen Teil Hartz IV (auch 212€).


    Meine Angst ist jetzt, das mein Bafög, etc. eigentlich bei ihr angerechnet hätte werden müssen
    und wenn ich jetzt Hartz IV beantrage, wir das alles zurückzahlen müssen.
    Meiner meinung nach wissen die aber in der Arge aber bescheid das ich die Leistungen beziehe, da sie mir in der Anfangs - bzw. Übergangszeit von Hartz IV zu Bafög einmal zu viel bezahlt hatten als ich schon Bafög bekam, und dieses dann von meienr Halbwaisenrente einbehalten hatten.


    Ich hoffe mir kann jemand helfen.
    Gruß Override