Ich weiss nicht weiter

  • Also mein Freund bekommt Hartz4 und das jugendamt sagt das er für sein kind 196 euro bezahlen muss.... und das obwohl er hartz4 bekommt da kann doch irgendwas nicht richtig sein, der lebt doch am existenz minimum da können die dem das geld zum leben doch nicht nehmen???


    dem jugendamt ist das wohl alles egal???


    wer kann mir näheres dazu sagen???

  • Hallo,


    als ALG2 Empfänger kann er seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommen.
    Wenn ein Titel besteht bzw. noch UVG gezahlt wird, kann der Unterhalt bei einer Arbeitsaufnahme rückwirkend eingefodert werden.
    Er hat aber so lange er ALG2 bezieht mit keinen Abzügen zu rechnen.


    Den aktuellen Bescheid beim Jugenamt einreichen, dann wird die Zahlung ausgesetzt.

  • die wissen das der das bekommt, aber die haben heute gesagt das es denen egal, ist und es sein problem wäre......


    der muss egal ob alg2 oder nicht dieses geld bezahlen laut dem jugendamt...


    ich könnte echt weinen, also Salle du meinst es schriftlich rein reichen und damit wird es dan sozusagen, erst mal auf eis gelegt???? bis er halt dann arbeiten geht???

  • ich danke dir für deine aufbauenden worte und ich hoffe das du recht behälst......
    und es nicht soweit kommt das er es bezahlen muss und wir gar nichts mehr machen können... ich bekomme zwar kein hartz4 aber barfög mit dem kann man auch nicht soviel reißen, mein freund hat erst mal vor zum amt zu gehen und da mal zu fragen, bin gespannt was die dann dazu sagen