Neue Wohnung - Umzug nicht genehmigt

  • Hallo zusammen


    Ich wohne in Dortmund, habe eine kleine Tochter und habe vor nächstes Jahr umzuziehen. Erstens da ich nu eine Wohnugn sehr nah an der Schule auf die meine Tochter nächstes Jahr gehen wird bekommen kann und zweitens da unser jetziger Wohnblock Anfang des Jahres verkauft wurde und es seitdem nur Probleme und Ärger gibt. Dies sind allerdings alles keine Gründe für einen Umzug meint die ARGE. Ok da streite ich mich nu wirklich nicht mehr rum, ich schau einfach mal nach vorn.
    Da mein Umzug nu nicht genehmigt wurde habe ich ein paar Fragen. Wenn ich trotzdem umziehe werden mir ja weder Kaution noch irgendwelche Umzugskosten genehmigt, da komm ich mit klar, aber wie sieht es mit den Regelleistungen aus? Kann man mir aufgrund eines nicht genehmigten Umzuges die Regelleistungen kürzen oder gar ganz streichen? Kann man mich zum Auszug aus der neuen Wohnung zwingen? Die neue Wohnung liegt mit 60 qm genau an der Grenze die ich beziehen darf, ist von der Kaltmiete her genauso teuer wie die jetzige Wohnung. Heizkosten werden günstiger. Mein Sachbearbeiter meinte so ansich gibt es keinerlei Einwände gegen die neue Wohnung, es gibt halt nur keinen Grund umzuziehen.
    Mein weiteres Vorgehen wäre einfach das ich die ARGE darüber informiere das ich nächstes Jahr umziehe mit allen erforderlichen Daten der neuen Wohnung und dann im nächsten Jahr einen neuen Antrag stelle.
    Kann mir mit dieser Vorgehensweise etwas passieren? Ich möchte ungern nächstes Jahr auf der Straße stehen weil ich ohne Genehmigung umgezogen bin.


    Vielen Dank im Voraus für eure Antworten


    Liebe Grüße

  • Hallo,
    die regelleistung können sie dir nich kürzen oder streichen. wenn du ohne genehmigung umziehst werden für die neue wohnung nur die kosten bezahlt die du jetzt auch bezahlt bekommst. aber ich kenne jemand aus unserer stadt die ist auch von einer vier raum wohnung in eine andere gezogen ohne eine genehmigung, weil ich hatte sie gefragt und sie meinte wenn die miete genau so teuer ist bräuchte man keine genehmigung.
    melde dich mal bei sozialer-brennpunkt.de an , die können dir bestimmt besser helfen wie ich

  • Hallo,


    es ist schon richtig was Carstenskleene sagte, in der Regel sind keine Sanktionen der Regelleistungen zu befürchten.
    Wenn die Miete der neuen Wohnung sich innerhalb der Höchst KDU bzw. unter der Miete der alten Wohnung bewegt werden die Kosten auch übernommen.
    Ich würde dir trotzdem raten, den Umzug im Vorfeld bei der Arge anzugeben und dir die Zustimmung für einen geduldeten aber nicht genehmigten Umzug geben zu lassen.
    Das ist wichtig damit die Berechnung deiner Ansprüche im Vorfeld erfiolgen kann und du dein Geld auch nach dem Umzug pünktlich auf dem Konto hast.