Keine Umzugserlaubnis trotz Schimmelpilz in der Wohnung

  • Hallo, obwohl sich in 3 Räumen meiner Wohnung Schimmelpilz befindet und ich bereits Asthma bekommen habe, bekomme ich, 58 J. Bezieher von ALG II keine Erlaubnis zum Umzug. Mit welchen Nachteilen muss ich rechnen wenn ich dennoch umziehen werde ? Kann ich dennoch die Kostenübernahme für den Umzug (PKW, Helfer; Kartons, Kaution, Renovierung alter u. neuer Wohnung u.u.u.) beantragen? Habe ich dennoch diesen Anspruch? Wenn ja, in welcher Höhe stehen mir Leistungen zu. Darf ich, obwohl vielleicht abgelehnt trotzdem eine andere Wohnung anmieten wenn der Höchstpreis dafür nicht überschritten wird u. die Wohnung evtl. großer ist als die jetzige, weil 2 Zi. Whg. knapp sind? Wo kann ich die Höhe der Beträge Nachlesen und welche Beträge mir hierfür zustehen. Bin für jeden Hinweis und Hilfe dankbar.
    :confused:

  • Hallo,


    hast du bereits einen schriftlichen Antrag für die Genehmigung eines Wohnungswechsels eingereicht?
    Falls nicht, dann schnell nachholen, denn nur nur gegen einen schriftlichen Ablehnungsbescheid kannst du Widerspruch einlegen.
    Diesem solltest du ausführlich begründen (Attest des Arztes, Fotos des Schimmelbefalls, und gant wichtig einen Nachweis was du bereits dagegen unternommen hast Schreiben an den Vermieter etc).


    Die Arge will den Umzug nicht genehmigen, da zuerst der Vermieter Abhilfe zu schaffen hat, deswegen kann es schwierig werden, wenn der Schimmelbefall dem Vermieter z. Bsp. noch nicht gemeldet wurde.
    Sollte der Vermieter aber von dir bereits seit längerem über die Zustände in der Wohnung informiert worden sein, und seiner Beseitigungspflicht der Wohnungsmängel nicht nachkommt hast du in Verbindung mit einem Attest bzw. Gutachten, das eine AKUTE Bedrohung deiner Gesundheit nachweist relativ gute Aussichten, einen Umzug genehmigt zu bekommen.
    Denn in diesem Falle, wäre es dir nicht zumutbar während einer Mietrechtklage in den Räumlichkeiten zu verbleiben.


    Wenn du ohne Genehmigung umziehst, hast du natürlich keinen Anspruch auf die Übernahme der Kaution und der Umzugskosten.
    KDU würde auch nur bis zur Höhe der jetztigen (falls angemessen) Wohnung übernommen werden.
    Sollte die Wohnung größer sein, können die NK an die dir zustehenden m² angeglichen werden (auch wenn die Wohnung innerhalb der KDU Grenze liegt.

  • hallo, habe schriftlich angefragt wegen Wohnungswechsel, aus den hier angegebenen Gründen u. die Übernahme der dadurch anfallenden Kosten beantragt.


    Bekam nur Anruf mit der Mitteilung NEIN, soll mich mit Vermieter auseinandersetzen. Mache dies bereits seit Jahren erfolglos.
    Habe keine weiteren Nerven mehr dazu.
    Attest vom Arzt liegt mir vor.
    Soll ich einen erneuten schriftlichen Antrag stellen in dem ich einen Wohnungswechsel beantrage oder reicht das was ich schon gemacht habe? Was kann ich machen wenn ich wieder keine schriftliche Antwort erhalte?
    Wie hoch sind denn wohl die Kosten die für einen Umzug übernommen werden?

  • Hallo,


    wir haben auch schimmel in der wohnung haben bei der arge eine wohnung beantragt, weil unser kleiner sohn neurodermitis hat. haben bilder und attest bei gelegt ...als ich den antrag abgegeben habe wurde auch zu mir gesagt das wir das mit den vermieter klären sollen. aber wir haben auch den antrag wegen umzug gestellt wegen weiteren kind. aber an deiner stelle würde ich zum gesundheitsamt gehn einen gutachter holen und den schimmel begutachten lassen und das zum amt bringen. zur begründung haben wir noch drunter geschrieben sollte es zu einem erneuten ablehnungsbescheid kommen, bitten wir um einen rechtsmittelfähigen bescheid. somit können wir eine einstweillige anordnung bei gericht durchzusetzen. und dann aber wir unsere wohnung genehmigt bekommen.


    lg schlafmaus85