Reine Schikane !

  • Wie schon erwähnt wurde, sollte man den Leuten von der ARGE NIEMALS Originalpapiere überlassen. Kopiert alle Eure Papiere (auch den Antrag) und bringt ihn persönlich zu den Ämtern. Lasst Euch unterzeichnen, dass diese die Papiere bekommen haben. Grobe Schlampereien sind bei den ARGEn an der Tagesordnung und manchmal ist es auch so, dass diese die Papiere schon haben, aber nicht gelesen haben. Kommt ja mal vor :confused: ähm oft mal vor.
    Wenn jemand noch ein Gerichtsbeschluss der Scheidung hat, sollte er diesen in Kopie und die Anlage HU noch vorlegen. Das schreibe ich Euch hier, damit ihr einen Weg zur Arge spart. :D


    Angi


  • :mad:absolutes dito, denn anders scheinen hiesige Politiker es nicht zu begreifen; das ist schon lälngst überfällig, aber halten die Deutschen wirklich zusammen, wenn es darum geht, etwas zu verändern ?
    Es ist aber auch meine Meinung, daß sehr wahrscheinlich nur der Weg der Gewalt derjenige sein wird, der bei den oberen Gehör findet, weil sie damit überhaupt nicht rechnen. Bisher hatten sie das Volk ja auch gut im Griff, alleine schon die arbeitenden denen man einredet, dass sie für die Hartzempfänger arbeiten gehen........diese Propaganda hat sich bis zum heutigen Tage wunderbar in die Gehirne eingebrannt, und bis heute gehalten...um das wieder aus den Köpfen raus zu bekommen, ist nicht einfach !

  • bin in teilzeit tätig, verdiene 700,00 euro netto, habe 30 tage urlaub im jahr und soll, da ich einer bedarfsgemeinschaft angehöre eine eingliederungsvereinbarung unterschreiben.
    eine verwechselung liegt nicht vor, die sachbearbeiterin verwies auf eine beschlussfassung der geschäftsleitung sowie auf den paragraphen 15 des sgb II.
    "das ist doch nicht dramatisch, ihr mann unterschreibt das doch auch". "für mich ist das dramatisch, denn ich bin nicht arbeitslos".


    außerdem machen mich solche formulierungen in einer sogenannten eingliederungsvereinbarung:
    >bei einer unangemeldeten oder unerlaubten ortsabwesenheit enfällt der anspruch auf arbeitslosengeld II, auch bei nachträglichen bekanntwerden. wird ein genehmigter auswärtiger aufenthalt unerlaubt verlängert,
    besteht ab dem ersten tag der unerlaubten ortsabwesenheit kein anspruch auf leistungen mehr...<
    sehr sehr wütend!!!


    am tag des erhalts dieses briefes musste ich mich mehrmals übergeben, habe fehlerhaft gearbeitet, irgendwie neben mir gestanden und gedacht, das kann ich mir unmöglich gefallen lassen.


    wer weiß, wie viele menschen noch betroffen sind.


    zwei tage später bekam ich post von einer anderen dame des gleichen amtes, nachweise über mein einkommen ab november 2008 vorzulegen. (was übrigens kein problem darstellt)
    wenn ich aber meiner mitwirkungspflicht nicht nachkomme, wird man die geldleistung für mich und die mit mir in der bedarfsgemeinschaft lebenden personen ganz entziehen.


    ich habe 28 jahre in der ddr gelebt und bin vor dem mauerfall in die bundesrepublik geflüchtet.
    die erfahrungen, die ich mit der staatssicherheit machen musste, haben mich nicht so berührt, wie die
    entwürdigenden machenschaften, die seit jahren von den jobcentern ausgehen.


    kann mir jemand schreiben, wie ich in meinem konkreten fall vorgehen könnte (habe noch nicht unterschrieben und will eigentlich auch nicht). vielen dank!

  • Na da bin ich ja froh das ich nicht die Einzigste bin!!Bei mir Läuft es zur zeit auch alles auf Schikane hinaus!!Würde ich auch gern mal eure Meinung zu hören!Im Forum Anspruch und Leistung!(Sanktion)


    Liebe Grüße!!

  • Denke, sie merken schon langsam , dass es Leute gibt die sich nicht alles gefallen lassen.
    Man muss nicht immer sofort alles glauben was einem da gesagt und aufgetischt wird. Leute nutzt das Internet an richtiger Stelle und nehmt Euch die Zeit dafür, es kommt Euch nur zu Gute.
    Grundsätzlich bei persönlichen Besuchen nicht allein!
    Sollte es Euch so ergehen wie mir, dass man es mir untersagt hat bei einem Termin mit anwesend zu sein (angeblich nicht erlaubt) und Polizei angefordert, nicht klein beigeben. Es besteht kein Recht das man nicht als Zeuge mit dabeisein darf, ansonsten vom SA verlangen dies schriftlich nieder zu legen und für den nächsten Besuch die Anwesenheit eines Rechtsanwaltes ankündigen. Der oder die Sachbearbeiter holen sich ja auch gleich aus ihren Nachbarbüros Zeugen!
    Betreff: Originale
    Soweit mir bekannt ist, muss man bei Behörden von denen man Geldleistungen erhält auf Anforderung die ORIGINALE VORLEGEN.

  • am tag des erhalts dieses briefes musste ich mich mehrmals übergeben, habe fehlerhaft gearbeitet, irgendwie neben mir gestanden und gedacht, das kann ich mir unmöglich gefallen lassen.


    wer weiß, wie viele menschen noch betroffen sind.


    !


    Ob das ausgesprochene sensibelchen noch lebt? *gugg*

  • @ LaBohr - mach es wie folgt: Geh zur ARGE und erkläre das Du über das nachfolgene Vorsprechen eine Niederschrift möchtest.
    Dann erklärst Du das Du keine Antragstellerin auf ALG II wärst da Du eine Tätigkeit nachgehen würdest aus der Du Deinen Beitrag zu der Bedarfsgemeinschaft mit dem Leistungsbezieher "xy" beisteuerst und es aus diesem Grunde entsprechend der Dir bekannten Gesetzeslage nicht notwendig ist eine Eingliederungsvereinbarung mit der ARGE zu treffen. Eingliederungsvereinbarungen wären nur für Personen zu treffen die gänzlich mittels Hilfe der ARGE in ein Sozialversicherungspflichtiges Vollzeitarbeitsverhältnis vermittelt werden sollen um auf diese Weise dauerhaft aus dem Leistungsbezug nach ALG II zu gelangen. Das Gesetz sähe aber nicht vor das Personen die der BG einer solchen Hilfebedürftigen Person angehören, ebenfalls eine solche Vereinbarung zu unterzeichnen hätten. Sofern die ARGE Dir als Nichtantragsteller und lediglich der BG zugerhörige Person dennoch rechtlich untermauert diese Erklärung abverlangen dürfte, was Deinerseits sehr bezweifelt würde, wärst Du lediglich dazu bereit die Vereinbarung mit dem Vermerk "absolut nicht einverstanden" zu unterzeichnen, denn das Gesetz sähe lediglich vor das man eine Vereinbarung treffen müsse. Da die Praktik um eine solche Erklärung aber keineswegs dem rechtlichen Status einer Vereinbarung nachkäme, sondern lediglich dem einer Bestimmung, wärst Du nur zu einer negativ formulierten Unterzeichnung bereit. Diese Möglichkeit würde aber Seitens der textlichen Vorgabe durch die Behörde ja im wesentlichen wohl auch bewusst unterlassen, weil sich hieraus dann ein sogenanter Verwaltungsakt ergeben würde gegen den man dann umgehend Widerspruch einlegen könnte und dies würde ja dann wohl den internen Anweisungen durch die Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg entgegen stehen.


    Das unterzeichnest Du dann! Wenn das alles zuviel ist Druck den Text au und nimm ihn mit und lies ihn dort so vor!


    Gruss