problem mit umziehen

  • Hallo ihr!


    folgendes Problem: Ich lebe in Bayern mit meinen 3 Kindern und bekomme Hartz 4. Mein Freund lebt in Sachsen mit seinem Sohn und bezieht ebenfalls Hartz 4. Da wir näher zusammen leben wollen aber nicht sofort eine gemeinsame Wohnung haben wollen, weiss ich nicht so recht wie das gehen soll. Er würde mit seinem Sohn herziehen. Meine Fragen nun


    würden die Ämter zustimmen:
    wenn er eine Wohnung hier findet aber vorerst keine Arbeit hätte (sein sohn ist behindert und müsste sich erstmal an alle und alles gewöhnen)


    Ich hatte mir auch schon überlegt sie vorrübergehend bei mir aufzunehmen(falls die Ämter nicht mitspielen) damit er genug zeit hat um eine Wohnung zu finden, wie würde das dann mit dem Amt laufen??
    Ist es zulässig das er sich einfach in Sachsen beim Amt abmeldet, zu mir zieht und hier einen neuen Antrag stellt und natürlich auch eine Wohnung sucht?? Mit meinem bisschen hartz 4 kann ich nicht noch 2 Personen durchfüttern.


    Ich habe was von Familienzusammenführung gehört, trifft das auf uns zu?? wenn nicht unter welchen Vorraussetzungen trifft das zu??


    Ich weiss nicht was ich machen soll, er fehlt mir so und ich will sie bei mir haben, aufgrund der entfernung können wir uns nicht sehr oft sehen und wenn doch dann auch nur wenn Ferien sind da alle 4 Kinder schulpflichtig sind und die Fahrten zum jeweils anderen sind ziemlich teuer. Wir haben also momentan eine Beziehung am telefon und das find ich nicht so toll.


    Bitte helft mir mit Tipps

  • Hallo,


    bei euch sind die Vorraussetzungen für eine Familienzusamenführung nicht gegeben.
    Dies wäre nur der Fall, wenn ihr ein gemeinsames Kind hättet oder verheiratet wärt.
    Eine Zustimmung zum Umzug wird nicht erfolgen!
    Das heißt es besteht kein Anspruch auf Kautionsübernahme bzw. eine Umzugsbeihilfe.


    Wenn dein Freund nun trotzdem umzieht, kann er einen Neuantrag in der neuen Stadt stellen.
    Um diesen aber stellen zu können, braucht er eine Meldeadresse. Er müsste sich also bei dir anmelden (das muss natürlich mit dem Vermieter abgeklärt werden), das würde für dich aber auch eine Leistungsminderung für den Mietantail deines Freundes bedeuten, bis zur Bewilligung des Neuantrags.
    Dein Freund muss einen Antrag auf eine eigene Wohnung stellen, diese muss innerhalb der angemessenen KDU liegen. Es stellt sich die Frage wie die Wohnraumsituation in deiner Stadt momentan aussieht und ob dies schnell zu bewerkstelligen wäre.
    Für die eit in der ihr zusammenlebt, besteht für keinen von euch beiden Anspruch auf den Mehrbedarf für Alleinerziehende.
    Ebenfalls würdet ihr nicht beide den Regelsatz von 347€ sondern zusammen 622€ erhalten.


    Dein Freund hat keine Möglichkeit, vor dem Umzug einen Antrag bei der neuen Arge zu stellen!
    Ihr habt also bei der Leistungsbewilligung mit erheblichen Zahlungsverzögerungen zu rechnen.


    Die beste Möglichkeit wäre natürlich, wenn dein Freund bereits eine Arbeitsstelle in deiner Stadt hätte.
    Dies würde bedeuten, das Anspruch auf Umzugsbeihilfe bestehen würde.
    Ebenfalls könnte der Antrag bei der neuen Arge noch vor dem Umzug gestellt werden bzw. eine Wohnung angemietet werden.


    Ich kann eure Situation wirklich sehr gut nachvollziehen, nur solltet ihr euch gut überlegen, ob ihr einen ungenehmigten Umzug finanziell auch wirklich durchbringen könnt.


    Viel Glück