Betriebskostenrückforderung aus 2006 obwohl damals noch kein ALG II erhalten

  • Ich habe im November 2007 340 ? Betriebskosten zurück bekommen, weil ich im Jahr 2006 Heizkosten gespart habe. ALG II erhielt ich erst ab April 2007, das heißt, die Rückerstattung erfolgte nicht aus Zahlungen des Jobcenters. Muss ich akzeptieren, dass die Betriebskosten trotzdem durch das Jobcenter von meinem ALG II einbehalten werden?
    Die 340 ? sollen in zwei Raten abgezogen werden, das heißt, im März und April erhalte ich jeweils 170 ? weniger. Ich komme schon mit dem "normalen" ALG II nicht zurecht. Wie soll ich diese extreme Kürzung verkraften? Als ich das Geld erhielt, war mir nicht bekannt, dass ich es gleich wieder abgeben muss, also hab ich den größten Teil davon für eine Woche Urlaub (den ich dringend notwendig hatte) und in der Vorweihnachtszeit ausgegeben.
    Geht das wirklich alles mit rechten Dingen zu?
    Hoffe, dass ich eine kompetente Antwort bekomme. Vielleicht weiß auch jemand, wo ich dazu nachlesen kann.
    Wünsche Euch allen einen guten Rutsch!

  • Hallo Rosy,


    leider ist dies rechtlich gesehen korrekt.
    Alle Einkünfte die du hast werden von den ALG2 Bezügen abgezogen, egal ob es sich um Geldgescheknke, Auszahlungen aus Versicherungen oder wie in deinem Falle um eine Betriebskostenrückzahlung handelt.
    Unwissenheit schützt in diesem Fall vor Strafe nicht, die Arge informiert in solchen Fällen nicht gezielt sondern setzt voraus das jeder Hilfeempfänger informiert ist.


    In deinem Fall kannst du bereits froh sein, das dein SB den Betrag zumindets noch splittet und nicht komplett von deinen Leistungen abgezogen hat.
    Da dein SB kein Unmensch zu sein scheint, bitte ihn in einem Schreiben in dem du deine Unwissenheit und die zu erwartenden Konsequenzen (unbezahlte Rechnungen etc.) schilderst, darum die Raten auf mehere Monate zu verteilen.
    Damit wäre dir sicher fürs erste geholfen.


    Ich wünsche dir viel Glück.

  • Die Anrechnung der Betriebskostenerstattung als Einnahmen ist mE nicht korrekt, es handelt sich nicht um einen Vorgang auf der Einkommensebene sondern auf der Vermögensebene.


    Siehe hierzu folgenden Ausschnitt aus BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 19.9.2007, B 1 KR 1/07 R:


    "Danach können bloße Umschichtungen des eigenen Vermögens nicht als Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt gewertet werden. In diese Kategorie fällt auch die Rückerstattung überzahlter, aus dem Vermögen geleisteter Beiträge. Mit der Rückerstattung wird nur eine nicht gerechtfertigte früher erfolgte Vermögensverschiebung wieder ausgeglichen. Raum für die Qualifizierung des Rückflusses von zu Unrecht aus dem Vermögen geleisteten Zahlungen als "Einnahme" verbleibt danach nicht."


    http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2007&nr=10137&pos=2&anz=182


    Der Anspruch auf Betriebskostenerstattung gehört als Forderung zum Vermögen.


    Nach meinem Kenntnisstand hat sich auch der Petitionsausschuss des Bundestages dafür ausgesprochen, die Anrechnung zu stoppen.

  • Salle:
    Nehmen wir mal an, du bist ALG 2-Empfänger und du leihst einem Bekannten jeden Morgen 10 Euro, die du abends jeweils zurückbekommst. Würdest du die Rückzahlungen gegenüber der Arge als Einnahmen in Höhe von 30 x 10 = 300 Euro/Monat deklarieren?


    Oder wenn du Geld vom Sparbuch abhebst und 100 EUR auf das Girokonto einzahlst: Sind das Einnahmen?

  • Hallo Rosy, Salle, Nataly!


    Wie ist die ARGE in Kenntnis diese Sachverhaltes geraten ?


    Ist Dir das Geld bereits zurück erstattet worden?


    Wenn "nein" siehst Du eine Möglichkeit das Geld bei dem Vermieter zu belassen um damit Forderungen die dieses Jahr anfallen würden zu verrechnen?


    Wo keine Rückzahlung erfolgt kann auch nichts zur Berechnung herangezogen werden, oder?


    Ich weis das das nicht so ganz legitim ist, abe die Anrechnung ist im Grunde auch nur der Versuch die Unkenntnis der Betroffenen zu Gunsten des Staates auszunutzen!


    Dreckigkeit sollte man mit gleichen Mitteln beantworten!


    Gruß

  • Ich habe das Geld nicht erhalten, sondern es wurde mit meiner November-Miete verrechnet. Das heißt, mein Vermieter, hat mir im November eine um diesen Betrag gekürzte Miete von meinem Konto abgebucht.


    Ich danke Euch schon mal für Eure Antworten, die mir zumindest ein kleines Stückchen Hoffnung wiedergegeben haben.
    Hoffentlich hast Du Recht, liebe Nataly, das wäre echt toll. Zumal ich besonders sauer bin, weil ich eigentlich Anspruch auf ALG I habe, die Arbeitsagentur sich aber weigert zu zahlen. Trotz mehrfacher Urteile beharren die auf ihrer Dienstanweisung und ändern sie nicht.
    Ich habe auch geklagt und im Dezember Recht bekommen. Aber leider ist Recht bekommen nicht das gleiche wie Geld bekommen. Es ist einfach nur eine Schweinerei, was die mit den Menschen machen.
    Die Betriebskosten werden mir jetzt abgezogen, aber ich krieg sie nicht wieder, wenn die Arbeitsagentur demnächst irgendwann mir das ALG I für ein Jahr rückwirkend zahlt. Dann sind die 340 ? für mich verloren, einfach so. Soll man sich damit abfinden? Ich könnte schreien!

  • Hallo Horst,
    hatte Deine Frage "Wie ist die ARGE in Kenntnis diese Sachverhaltes geraten ?"
    übersehen. Pardon.


    Ich denke Mal, die sind davon ausgegangen, dass im November alle Vermieter (oder nur meiner?) Betriebskostenabrechnungen zu ihren Mietern schicken und haben mir einen sehr kurzfristigen Termin gesetzt, ihnen diese Betriebskostenabrechnung zu schicken.


    LG Rosy