hab ma ne frage(n)

  • vater hartz4
    mutter arbeit (1200€ brutto)
    ich (überbetriebl. ausbildung (282€) (16 jahre)
    bruder (schule) (16 jahre)


    bei mir wird jetzt kindergeld und mein lehrlingsgeld von unserer bedarfsgemeinschaft abgerechnet.


    Frage:


    Darf meine Ausbildungsvergütung und mein kindergeld angerechnet werden?


    Frage:


    Bei meine vater stehen im Hartz4 bescheid:


    mein name +100€


    aber was ist für geld?


    und dann mit meine fahrgeld:


    ich mache seit dem 3.9. ne überbetriebl. ausbildung und habe nur für den monat september fahrgeld bekommen und für die nachfolgenden monate nicht! Warum?



    Ich HOFFE ihr könnt mich helfen!


    MfG
    qwerti

  • Hallo,


    du bist Teil der BG so lange du deinen Lebensunterhalt nicht alleine bestreiten kannst.
    Dementsprechend werden deinen Einnahmen auch vom ALG 2 abgezogen.
    Anspruch auf Fahrgeld solltest du aber haben, sofern Fahrtkosten enstehen.