ALG 2 / Ausbildung

  • Hallo erstmal


    Also ich hab folgendes Anliegen :
    Ich habe am 24.9.2007 eine überbetriebliche Ausbildung zur Verküferin angefangen.Davor war ich ALG 2 Empfängerin.Ich bin 19 Jahre alt,habe eine 3 Jährige Tochter und einen Lebenspartner.Die beiden bekommen ja trotz meiner Ausbildung weiterhin ALG 2 (wir waren vorher eine Bedarfsgemeinschaft).
    Im letzten Bewilligungsbescheid (Bescheid vom 1.10.2007 - 31.3.2008) stehe ich aber komischerweise noch mit drin.Obwohl der ARGE bekannt war das ich eine Ausbildung begonnen habe. Das Geld aus diesem Bescheid habe ich aber nicht erhalten da ich ja BAB-Anspruch habe.Das wurde mir in der ARGE aber NICHT gesagt. Jetzt meine Frage :
    Kann ich diesen Bescheid irgendwie anfechten das ich das Geld doch erhalte.Schließlich war der ARGE da ja schon seit einem Monat bekannt das ich im September diese Ausbildung beginne.
    Außerdem: Kann ich da irgendetwas erreichen (mit einem Anwalt) weil die mir nicht gesagt haben das ich BAB beantragen kann? Ich meine irgendjemand hätte mich doch irgendwann mal darauf aufmerksam machen müssen.1. meine damalige vermittlerin hat nichts gesagt, 2. waren wir (mein Partner und ich ) schon mehrmals in der ARGE weil mir ja das geld gestrichen wurde(wollten da wissen warum-aber keine antwort bekommen) auch da hat niemand was gesagt.
    Hoffe iohr könnt mir helfen


    LG MaLeNaKi

  • Hallo,


    es wäre zwar wünschenswert gewesen dass dein SB dich über die Möglichkeit BAB zu beantragen informiert, er ist aber NICHT dazu verpflichtet.
    ALG2 Leistungen und BAB werden in der Regekl auch nicht von der selben Stelle berabeitet.


    Ich würde dir raten, so schnell wie möglich einen Antrag zu stellen.

  • Also den Antrag habe ich schon ausgefüllt kann ihn aber noch nicht abgeben.muss noch warten bis die bestätigung vom arbeitgeber kommt wieviel ich verdiene.hab mir scho gedacht das die dazu net verpflichtet sind aber ich schildere mal folgede situation:Mein Freund geht in die ARGE weil wir damals schon seit 2 monaten nur 600 statt 1100 euro bekommen haben.da meinten die erst "ja hat ihre freundin denn kein bab antrag geholt?" (da haben wir das erst erfahren is jetz ca 3 wochen her).und da meinte er ob das auch ohne BAB geht das ich weiter Hartz beziehen kann (wegehn den angaben von den eltern-da komme ich nicht ran :mit mutter 3 Jahre keinen Kontakt mehr und mit vater 12 Jahre keinen Kontakt).und die meinte da "ja dann schreiben sie einfach nen zettel das sie kein BAB beantragt und dann geht das schon seinen gang" (wir dachten halt BAB is sehr wenig und ALG2 hab ich halt 450 euro bekommen-dachten im endeffekt kommt mehr raus , bis ich im BAB rechner im Internet berechnet habe das ich ca 433 euro bekomm also nur 20 weniger)


    is doch echt nicht normal das man als deutscher bürger so hängen gelassen wird.gibt es denn da keine möglichkeiten?wenigstens die alte anzeigen die meine es geht dann alles wieder seinen normalen gang?


    Haben seit 3 Monaten keine rechnungen mehr bezahlen können und das hat sich auf 1500 euro angestaut.
    wenigstens konnten wir die miete von dem bissl geld grad so bezahlen.

  • Hallo MaLeNaKi!


    Aufgrund einer Gesetzesänderung ist es auf den Ämtern nicht mehr so, das bei bekanntwerden einer Notlage automatisch Hilfe geleistet werden muss.


    Jeder der Hilfe benötigt muss demnach diese erfragen und dann steht Ihm zu diesem Sachverhalt die Hilfe des Staates zur Verfügung, mehr nicht!


    Heisst aber auch, das Menschen die diese Notwendigkeit nicht erkennen um Hilfe zu bitten durchs soziale Sieb fallen, eine ziemlich beschissene Änderung - unsere Politiker wissen wie man geschickt solche Änderungen durchbringt ohne das die Öffentlichkeit dies bemerkt.


    Sogesehen muss man alles selbst erfragen! Arsch nachtragen ist nicht mehr - (ist nicht böse gemeint!)


    Somit hast Du schlechte Karten, und der Rechtsanwalt wird auch nichts bewegen können.


    Das ist HARTZ IV und wie vor der Wahl propagiert "sozial gerechter" !


    Dienstaufsichtsbeschwerde hat auch keinen Zweck, einzige Chance vernünftig mit dem Vorgesetzen sprechen damit so schnell wie möglich der normale Werdegang hergestellt wird.



    Vorsicht! Antrag stellen heisst: er muss noch längst nicht bewilligt werden! Wenn Du BAB beantragen kannst solltet Ihr das schnellstens tun. Ich denke das ALG II für Dich nicht bewilligt wird weil Du eben BAB beantragen kannst und dies ist vorrangig bevor Leistungen aus der sozialen Sicherung bereit gestellt werden.



    Gruß



    Und gib Gas!