ist hier der Härtefall gegeben ??? Wer kennt sich aus u kann helfen ???

  • Hallochen an alle


    wie schon gesagt bin neu hier u hab null Plan wie das hier läuft .....


    aber nun zu meinem Problem


    Ich habe zei Kinder bin alleinerziehend u habe wie viele hier ein Problem welches darin besteht :


    Meine Tochter wird im Mai 19 Jahre alt und mein Jüngster ist 7 Jahre ,


    wir leben in einer Wohnung von einer grösse von 63,00 QM ........


    Meine Kinder haben ein Zimmer welches das kleinste ist zusammen ( Grosse schläft unter dem Hochbett )


    Wir haben die Wohnung noch nicht lange u im Grunde gefällt sie uns sehr gut .


    Nun ist es gekommen wie es kommen musste u Dispute traten auf u werden schlimmer es ist keiner mehr mit der Wohnsituation zufrieden u reibt alle auf .... was sich leider auch auf die Schulichen Leistung meines Jüngsten
    nieder lässt ..


    Meine Tochter hat nun die Möglichkeit eine kleine EinraumWohnung als Untermieterrin zu bekommen ( Besitzer arbeitet u Wohnt in der Schweiz u kommt einmal im Monat heim )


    Wir halten den Zustand einfach nicht mehr stand u möchte nun auf der Arge den Härtefall u den Auszug meiner Tochter beantragen


    hinzu kommt das sie eine Ausbildung im Ort in Aussicht hat ab August mit dessen Verdienst sie ihren Lebensunterhalt alleine bestreiten kann .


    Meine Frage nun :


    Wer muss den Antrag stellen und wie ???( Meine Tochter o ich oder beide )


    Schrifftlich o persönlich ??


    Reichen die Gründe denn aus ??? Denn eine andere Wohnung möcht ich nicht da ich sie auch halten kann wenn die Grosse raus ist ( hatte mir alles leichter vorgestellt )




    Hab echt nul Plan was ich noch machen soll da nicht nur ich sondern auch mein Jüngster sehr unter den ständigen Disputen leidet :-(


    Hat jemand einen Rat???????


    Bin über jede Antwort u Hilfe sehr dankbar

  • Hallo,


    so lange deine Tochter ihren eigenen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann bzw. nich in einer Ausbildung ist wird ein Umzug in eine eigene Wohnung höchst wahrscheinlich nicht genehmigt.
    Die Dispute mit dem kleinen Bruder stellen keine wirkliche Begründung dar.
    Für den Auszug eines U25 in Verbund mit weiterem ALG2 Bezug müssen triftigere Gründe vorliegen.


    Wenn deine Tochter ihre Ausbildung anfängt besteht die Möglichkeit eines Auszugs, da diese ja bereits im August beginnt ist die Überbrückungszeit ja relativ kurz.


    Vielleicht besteht für diese Zeit die Möglichkeit (so wird die Arge auch argumentieren) einer anderen Raumaufteilung.

  • Hallo Black Rose 36!


    Vielleicht kann Deine Tochter da etwas mit dem Jugendamt oder einer Famileinberatungsstelle (Caritas)
    erreichen! Die Situation muss aber schon extrem eskalieren! Schlägt Deine große Tochter den aus lauter Frustration auch schon mal das jüngere Geschwisterkind?!?


    Gruß