Von 400 Euro Einkommen bleiben nach Kostenabzug Schulden

  • Hallo


    ich habe einen Minijob und zwei Kleinkinder. Um Arbeiten gehen zu können müssen die beiden betreut werden. D.h. Kindergarten. Die Kita kostet bei einem Einkommen von 0 Euro NUR 51 Euro im Monat + NUR 36 Euro Hort für meinen Erstklässler. (Das NUR ist O-Ton Jugendamt)


    Von meinen 399 Euro Verdienst bleiben mir 159,80 Euro von denen ich meine Fahrtkosten 55 Euro (billigste Monatskarte) UND die Kinderbetreuung bezahlen muß. Somit habe ich diesen Monat für 57 Stunden Arbeit 17,80 Euro verdient und werde nie drüber kommen.


    An einem Monat wo ein Arbeitstag auf einen Feiertag fällt und ich keine 400 Euro verdiene muß ich die Kita und die Fahrkarte trotzdem bezahlen.


    Die Auskunft vom Sozialamt war ich solle mir halt einen Vorschuß auf den nächsten Monat zahlen lassen.


    Ich arbeite doch nicht um mir Schulden anzusparen :confused:


    Leider finde ich nirgens Hinweise darauf ob Kinderbetreuungskosten Werbungskosten sind. Amt sagt ja, aber mein Unrechtsgefühl sagt mir irgendwie passt das nicht zu dem "zu viele arme Kinder in Deutschland" Politikgejammer.


    Wenn ich jetzt kündige, weil mir der Job zu teuer ist, bekomme ich Hartz IV auch noch weggenommen?


    Bin seit gestern am Heulen, weil ich den Job behalten möchte, aber nicht weiß wie. Ich will nicht zu Hause sitzen und meinen Kindern vorleben wie man von Sozi lebt. Die beiden wissen nicht, daß mein Einkommen nicht reicht, aber damit muß ich sie auch nicht belasten .


    Was kann ich tun, wenn Jugendamt sagt das weniger als 87 € für Kinderbetreuung nicht geht und Sozi sagt Kinderbetreuung ist Privatvergnügen?


    Leben von Hartz IV ist nicht Spaßig, aber mit der ständigen Angst nächsten Monat Geld draufzahlen zu müssen was ich nicht habe damit kann ich nicht Leben.


    Danke
    M.L.

  • Hallo Mama-Löwe!


    Schön das es Menschen wie Dich gibt, da freuen sich die Geldsäcke von Politikern die sich ohne Skrupel die Diäten erhöhen immer mit dem Wissen das davon locker zwei ALG II Bezieher einen ganzen Monat überleben könnten.


    Bei Dir stellt sich mir die Frage ob der Stolz oder die Dummheit zu Lasten Deiner Person und Deiner Kinder gehen sollten. Hier im Forum gibt es ganz andere Anfragen, bei denen ich mich Frage ob es berechtigt ist das der Staat dafür zahlt.


    Bei Dir ist mir das ganz klar, Du hast Anspruch auf aufstockende Mittel nach ALG II und willst nur nicht zu der Masse der Betroffenen gehören! Wie zahlst Du Miete ect. von dem Geld? oder wer zahlt das?


    Inzwischen sind mehr Leute mit Ausbildung und Studium in ALG II Bezug wie unqualifizierte, im Grunde nicht ausgebildete Arbeitslose, denkst Du die wollen alle nur abzocken? Jeder hat da seine eigene kleine Geschichte und etliche würden sicherlich auch für erheblich weniger Geld zur Arbeit gehen, aber diese Politik suggeriert Erfolge und in der Praxis siehste davon nur sehr wenig. Ich will Dich nicht anmachen, aber jemand in Deiner Situation sollte mal darüber nachdenken was für die Kinder wirklich besser ist! Als Idealisten können sich Menschen wie ich bewehren, die im Grunde Tag ein Tag aus alleine leben.


    Gruß

  • Zitat

    Bei Dir ist mir das ganz klar, Du hast Anspruch auf aufstockende Mittel nach ALG II und willst nur nicht zu der Masse der Betroffenen gehören! Wie zahlst Du Miete ect. von dem Geld? oder wer zahlt das?


    Ich bekomme Leistungen nach SGBII. Davon wird auch die Miete bezahlt. Solange ich nicht Arbeiten gehe "reicht" das Geld auch aus.


    Gehe ich Arbeigen deckt der Teil den ich vom Einkommen behalten darf nicht die Werbungskosten, weil ich 2 Kinder habe und somit Kinderbetreuungskosten die andere nicht haben.


    Hätte ich ein Kind weniger durchzubringen würde mir das Sozialamt 51 Euro mehr Geld lassen!

  • Hallo,


    klar können Kinderbetreuungskosten als Werbungskosten angesetzt werden, aber nur in der Steuererklärung. Nur was bringt mir das diese Kosten in der Steuererklärung ansetzen zu können, wenn ich von meinem Lohn keine Steuern zahle und mir das ansetzen dieser Kosten absolut nichts bringt? Die Regelung der Ansetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten geht auch nur bis zu einem Höchstbetrag. Profitieren tun wieder mal nur die Steuerzahler die ein gutes Einkommen haben und die sind hier ja wohl kaum zu finden.


    LG Mandy

  • Es scheint nicht allgemein bekannt zu sein, aber die 100 EUR Grundfreibetrag beinhalten Fahrtkosten, Kosten für angemessene Altersvorsorge (z. B. Riesterbeiträge), Werbungskosten und die Versicherungspauschale (30 EUR).


    So, und nun etwas zum Rechnen:


    Fahrtkosten: 55 EUR
    Versicherungspauschale: 30 EUR
    2/3 Kinderbetreuung: 58 EUR (falls nicht sogar die kompletten Kosten dafür als außergewöhnliche Belastung oder so angeführt werden können)
    evtl. Riesterbeiträge: 5 EUR ?


    macht unterm Strich: 148 EUR


    Der Grundfreibetrag ist also in diesem Fall nicht mehr 100 EUr, sondern 148 EUR.


    399 EUR - 148 EUR = 251 EUR


    davon 20 %: 50,20 EUR


    macht insgesamt einen Freibetrag von 198,20;)


    abzüglich deiner Fahrkarte und der Kinderbetreuungskosten blieben dir also noch 56,20 EUR mehr als der ALG II-Satz. Die 148 EUR müssen dir jeden Monat übrig bleiben, vom Rest dann 20 %.


    Damit dürfte das Verlustproblem geklärt sein.


    Liebe Grüße,
    Jana


    P.S.: ICh weiß auch, dass der ursprüngliche Beitrag schon älter ist, aber ich denke, diese Problematik betrifft noch viele andere.