Brauche dringend Rat

  • Hallo,


    ich habe eine Frage eine Bekannt von mir hat sich schon vor einer ganzen Zeit von ihrem Freund getrennt und bekommt Hartz IV. Sie ist mit den beiden Kindern in der Wohnung geblieben jetzt fängt er an sie zu terrorisieren und zu kontrollieren ( also sie zu beobachten wann sie was macht ) lauert ihr vor der Tür auf und all so was. Sie ist jetzt teilweise schon bei ihrer Mutter und Schwester untergetaucht damit er sie nicht ständig vor der Tür abfangen kann. Wie sieht das aus ob sie umziehen dürfte wenn sie beim Amt nachfragt. Würde mich freuen wenn einer helfen kann was man machen kann.:)

  • Hallo,


    ein Versuch ist es allemale Wert. Hierbei sollte sie die Situation genausens darlegen, warum sie umziehen will.
    Allerdings stellt sich mir die Frage ob dies was bringt..............ich würde es ihr wünschen. Die "Gefahr" das ihr Ex die "neue Wohung" ausfindig machen kann besteht aber leider immer.


    Sollte sie keine Genehmigung zum Umzug vom Amt erhalten, kann sie auch ohne Genehmigung umziehen. Allerdings ist dann folgendes zu beachten:
    1. Keine Umzugkosten und weitere Kosten die damit verbunden sind
    2. darauf achten das die Wohnung im angemessenen Bereich liegt


    LG
    Kätzchen

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Hallo,


    leider ist es sehr unwahrscheinlich das die Arge einem Umzug mit dieser Begründung stattgeben wird.
    Vielmehr wird sie auf eine Anzeige bei der Polizei verweisen.


    Wie Kätzchen schon anmerkte ist es ein leichtes die Adresse beim Anwohnermeldeamt zu erfragen.

  • Hallo Pustefix!


    Ist der Freund der Vater der Kinder? Vielleicht versucht er den Kontakt zu den Kindern aufrecht zu erhalten, viele Mütter legen das bisweilen etwas anders aus, als dies von Kindesvater in Wirklichkeit gewollt ist.


    Dann würden auch Sperrungen nichts bringen denn das Kindeswohl geht vor.


    Sollte Deine Bekannte sich dennoch angegriffen oder verfolgt fühlen kann sie bei Gericht auch erwirken das sich die betroffene Person bis zu eine gewissen Entfernung nicht der Wohnung nähern darf.


    Ich habe das alles erlebt, und mich oft genug mit der polizei auseinander setzen müssen weil man mir Platzverbote erteilen wollte nur weil ich den Kontakt mit meinen Kindern gepflegt habe, meine Ex aber nicht den täglichen Umgang wollte und ständig irgendetwas erfunden hat, letztlich hat eines geholfen, die Androhung der Polizei bei weiteren Einsätzen auch die Kosten für selbige übernehmen zu müssen.


    Kann mir gut vorstellen das auch Deiner Bekannten eine solche Konfrontation den weg zurück in die Realität etwas erleichtert, wobei ich nicht unterstellen möchte das die Dir gegenüber gemachten Angaben nicht auch einer gewissen Realität entsprechen könnten.


    Gruß

  • Hallo, nein den Umgang mit den Kindern will Sie dem Vater nicht verbieten. Sie fühlt sich nur ständig und überall beobachtet. Selbst wenn sie zu Freunden geht lungert er in der Nähe rum! Er drohte ihr mit Selbstmord wenn sie nicht zu ihm zurück kommt. Klingelt nachts wodurch die Kinder dann wach werden. Und all sowas halt. Ein klassischer Stalker. Mit einer neuen Wohnung besteht sicherlich die Möglichkeit für ihn die Wohnung erneut ausfindig zu machen, aber sie will sich den ganzen Ärger mit der Polizei und dem Gericht ersparen. Sie stellt jetzt einen schriftlichen Antrag bei der ARGE und hofft das sie es genehmigen. Ich halte euch auf dem laufenden.

  • Hallo pustefix!


    Vielleicht kannst Du Sie dazu überreden, mit dem Ex einen Termin bei einer Familienberatungsstelle zu besuchen, dort sitzen Psychologen die dem Ex die Folgen in aller Konsequenz erklären, aber auch Deiner Bekannten, die auf bestimmte Umstände vielleicht auch etwas überempfindlich reagiert!


    Gruß

  • also ich habe folgendes problem, ich und mein freund wollen zusammen ziehen, das problem ist das ich 19 bin und mit meiner Mutter und meinem kleinen Bruder ( Mutter alleinerziehend) zusammen wohne, da sie ALG 2 beziehen tue ich das auch, mein freund wird ab september schülerbafög im höchstsatz erhalten, er ist auch unter 25!
    wie kann man das denn jetzt am besten machen, weil ich nicht glaube das das Amt mir erlauben wird aus der Bedrafsgemeinschaft meiner Mutter rauszukommen!


    bitte so schnell wie möglich um antwort!

  • also ich habe folgendes problem, ich und mein freund wollen zusammen ziehen, das problem ist das ich 19 bin und mit meiner Mutter und meinem kleinen Bruder ( Mutter alleinerziehend) zusammen wohne, da sie ALG 2 beziehen tue ich das auch, mein freund wird ab september schülerbafög im höchstsatz erhalten, er ist auch unter 25!
    wie kann man das denn jetzt am besten machen, weil ich nicht glaube das das Amt mir erlauben wird aus der Bedrafsgemeinschaft meiner Mutter rauszukommen!


    bitte so schnell wie möglich um antwort!

  • nataly
    leider ist das in den meisten Fällen auch nicht möglich, eine Auskunftssperre betrifft in der Regel alle natürlichen Personen bzw. dürfen Auskünfte nur an städtische oder juristische Personen erteilt werden.


    Aber auch wenn die Sperrung einer einzelnen Person beim zuständigen Einwohnermeldeamt möglich sein sollte, wird eine mündliche bzw. eine nicht belegbare Auskunft über die Belästigung nicht ausreichend sein.

  • Hallo,


    ich wollte euch nur mal mitteilen was nun bei meiner Bekannten raus gekommen ist. Also erstmal lehnt das Amt einen Umzug ab, aber stellt ihr frei ohne eine Beteiligung des Amtes umzuziehen. Und sie übernimmt hinterher auch nur die Miete in der Höhe wie sie in der alten Wohnung war.