Wohnung unter 25 nach arbeitsverlust

  • Servus alle zusammen,


    ich habe folgendes Problem mit der ARGE und bin am verzeifeln:
    Ich hatte als unter 25 Jähriger ein Arbeitsplatz, konnte mir eine Wohnung leisten und zog zuhause aus.
    Nun bot sich mir kurzfristig ein unbezahlten, nicht Bafög oder BAB förderfähigen Ausbildungsplatz an.
    Da ich noch ungelernt bin, bagann ich die Ausbildung und war somit auf ALG2 angewiesen.
    Nun will die ARGE meine Wohnung nicht zahlen, weil ich keinen Umzugsantrag gestellt habe.
    Dabei war ich zum Zeitpunkt des Umzugs doch gar nicht auf ALG2 oder so angewiesen, da ich ja mein eigenes Geld verdiente?!?
    Wie ist da die Rechtslage?


    Vielen Danke im voraus! Marxon

  • hallo Marxon,


    wenn du sies schon schriftlich hast würde ich mal sagen leg umgehend Widerspruch ein.
    Die ARGE handelt hier nicht rechtsmäßig.


    LG
    Kätzchen

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Servus nochmal,


    @ Kätzchen35


    Danke erstmal für die fixe Antwort!
    Widerspruch habe ich schon eingelegt aber man sagte mir bei der Abgabe,
    der Widerspruch werde sowieso abgelehnt, da die Gesetze sind nunmal so sind.
    Ich bekomm auch nur 80% der Regelleistung obwohl mir doch 100% zustünden, nicht war?



    @ Salle


    Seit Januar 2008.
    Seit März mach ich wie gesagt die Lehre und hab ALG2 beantragt.
    Genehmigt hat man mir aber erst seit April, da ich ja im März meinen Lohn für Februar bekommen hab.
    Somit fehlt mir ja für einen Monat Geld, wollte ja mit dem Lohn meine Kosten für Februar decken!
    Ist das den überhaupt rechtens?


    Danke an alle

  • Wie alt bist du?
    Ist der Ausbildungsort weit von dem Wohnort deiner Eltern entfernt bzw könntest du die Ausbildung auch in der Nähe deiner Eltern absolvieren?


    Du wohnst noch nicht lange nicht mehr zuhause und bist noch sehr jung, also glaube ich das die Arge von dir verlangen kann das du wieder zuhause einziehst, außer es gibt triftige gründe dafür das du nicht zuhause wohnen kannst.


    Lg
    Tina

  • Hallo Tinsche,


    ich bin 22 Jahre alt und bezog im Januar 2008 meine eigene Wohnung da ich seit November 2007 einen Job hatte. Konnte sie mir also auch leisten und hätte dies auch weiterhin tun können.
    Als sich mir jedoch Mitte Februar 2008 kurzfristig die Chance bot eine Ausbildung zu machen, bagann ich diese natürlich (man wird ja nicht jünger) und kündigte den Job.
    Der Ausbildungsplatz, die Wohnung meiner Mutter und meine Wohnung liegen in der gleichen Stadt.
    Jedoch müsste meine Mutter wenn ich wieder zuhause einziehe sich auch wieder eine größere Wohnung nehemen! Wer zahlt die ganzen Umzugskosten?


    mfg Marxon

  • Wie groß ist die Wohnung deiner Mutter? Bezieht sie Alg2?
    Wenn die Arge verlangt, dass du wieder zu Hause einziehst dann werden auch angemessene Umzugskosten übernommen.
    Sieh es mal aus einer anderen Sicht:
    Es ist in jedem Fall teurer wenn dir für drei Jahre eine Wohnung bezahlt wird.


    Lg
    Tina

  • Nein, sie bekommt kein ALG2.
    Die Wohnung hat nur Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche und Bad.
    Da ist definitiv kein Platz für mich. Sie müsste wie gesagt auch umziehen.
    Es müssten dann ja alle unter 25-Jährigen sobald sie ALG2 beantragen damit rechnen wieder zuhause einziehen zu müssen. Soweit kommts noch.

  • Hallo Marxon!


    Du siehst das im Grunde richtig! Wer hat Dir denn den Ausbildungsplatz vermittelt? War es die Bundesagentur für Arbeit oder ist dies durch Eigenbemühen entsanden.


    2 Dinge sind richtig:
    a) solange Du eine Wohnung eigenständig finanzieren kannst, kann Dir niemand vorschreiben wo Du wohnen musst!
    b) unter 25 bist Du bei ALG II Bezug zunächst einmal verpflichtet bei den Eltern im Haushalt zu leben


    zunächst einmal denn es gibt immer Ausnahmemöglichkeiten, die da lauten das man wenn man vor einem bestimmten Datum schon eigenständig gewohnt hat dies auch weiterhin darf, oder wenn das Verhältnis zu den Eltern dies nicht mehr zulässt oder wenn durch Deinen Auszug bedingt die Eltern eine kleinere und somit (im Fallle einer Zugängigkeit durch Dich) nicht mehr angemessene Wohnung bezogen haben.


    In all diesen Fällen muss die ARGE die eigene Wohnung für Dich dann weiterzahlen.


    Bei Dir ist das Problem die zeitliche Nähe, aus der man schließen könnte das Du die Gegebenheiten bewusst erzeugt hast, insbesonder weil bei Eigenbewerbungen ja eigentlich die Absicht der Ausbildung erkennbar ist und somit der Auszug zuvor eigentlich gar nicht erst hätte vorgenommen werden dürfen.


    Das Du nur 80 % vom Regelsatz erhältst hängt wohl mit der Kinderregelung in der Bedarfsgemeinschaft zusammen, ich habe schon des öfteren gelesen das unter 25 jährige einen geringeren Regelsatz erhalten.


    Wenn Dir die Ausbildungsstelle übers Amt vermittelt wurde kannst Du den schwarzen Peter getrost an die ARGE abgeben, da Deine Zukunftsplanung sicherlich den Erhalt einer kurzfristigen Ausbildungsstelle nicht gegeben sah und Du aus diesem Grund zunächst wohl eine andere Tätigkeit angest´rebt hast, die Dir die eigene Wohnung ermöglichte!


    Sprech doch einfach mal beim Teamleiter vor!


    Die bewerten die Dinge meist etwas anders!


    Gruß

  • Servus Horst,


    danke erstmal für deine Infos!
    Du hast meine Probleme auch sehr gut erkannt!


    Bei Dir ist das Problem die zeitliche Nähe, aus der man schließen könnte das Du die Gegebenheiten bewusst erzeugt hast, insbesonder weil bei Eigenbewerbungen ja eigentlich die Absicht der Ausbildung erkennbar ist und somit der Auszug zuvor eigentlich gar nicht erst hätte vorgenommen werden dürfen.


    Der Ausbildungdsplatz wurde mir "indirekt" durch die Arge vermittelt.
    Exakt ist es so abgelaufen:
    Ein Kollege bekam mitte Februar von der ARGE einen Bewerbungsvorschlag (Beginn Ende Februar, also sehr kurzfristig) zugeschickt und erzählte mir davon da er wusste, ich würde mich auch dafür interessieren.
    Ich entschloß mich auch zu bewerben da mir der Beruf sehr zusagte.
    Dies alles konnte ich aber beim Auszug gar nicht wissen.


    Nunja, der Widerspruch ist eingegangen. Ich halt euch auf dem laufenden! Marxon

  • Hallo Marxon!


    das ist doch okay, somit hast Du eine Initiativ-Bewerbung begangen! Diese werden von einigen ARGE'n verlangt obwohl diese nicht sonderlich erfolgsversprechend sind und ausgerechnet in Deinem Fall war es somit ein Volltreffer.


    Damit konntetst Du im Grunde nicht rechnen, aber man darf Dir daraus auch keinen Vorwuf ableiten, im Gegenteil ein anständiger Fallmanager erkennt Dein Bemühen und wenn nicht vertrau auf das Sozialgericht!


    Schade nur das solche Trottel auf den Ämtern beschäftigt werden und für die Allgemeinheit nur zusätzliche Kosten verursachen, aber wie ich ja schon demonstrativ auf Plakaten vor der ARGE zum Besten gegeben habe: "Wer selbst keine Chance auf dem Arbeitsmarkt hätte, sollte andere nicht sanktionieren dürfen".


    Die Pfeife, die so entscheidet sollte dafür auch mit Sanktionen belegt werden, es würden schon 10 % vom Bruttogehalt reichen und am Ende des Monats hätten solche Dummköpfe weniger zu beissen wie wir!


    Kopf hoch! Widerspruch und Sozialgericht, Dich kostet es ja nix!


    Gruß

  • "Wer selbst keine Chance auf dem Arbeitsmarkt hätte, sollte andere nicht sanktionieren dürfen"


    :D Traurig aber wahr!
    Aber die wissen genau dass, sie nicht belangt werden können.


    Danke Nochmal Horst!
    Ich könnte ja mal alle Stationen, die ich bis jetzt als "Strafe" für meinen Ausbildungsplatz durchlaufen musste, chronologisch aufschreiben und dabei die ganzen Fehlinformationen, nachträglich geforderten Unterlagen, mehrfach eingereichte Unterlagen, die Anzahle der verschiedenen Sachbearbeiter, sinnloser aber notwendiger Anträge usw aufzählen.
    So ne Art: "Ich und die ARGE" - Blog hier einstellen.
    Ich glaub das mach ich wenn die Sache irgendwann mal abgeschlossen ist!
    Ihr werdet Tränen lachen. Traurig aber auch wahr!


    schönes Wochenende Marxon

  • Servus alle zusammen!


    Mein Widerspruch wurde nach nun etwas über einen Monat in vollem Umfang genehmigt!
    Ich bekomm nun meine Wohnung bezahlt und die vollen 100% des Regelsatzes!
    Sachbearbeiter war komischerweise der gleiche, der mir zuvor die Miete nicht zahlen wollte :rolleyes:
    Um wiedermal Horst Grunert zu ziteren:
    "Wer selbst keine Chance auf dem Arbeitsmarkt hätte, sollte andere nicht sanktionieren dürfen"

    Ich kann aus eigener Erfahrung sagen:


    Wenn ihr denkt dass euer Bescheid fehlerhaft ist, legt Widerspruch ein!
    Gebt euch nicht mit den erstbesten Aussagen eines X-beliebigen Sachbearbeiters zufrieden,
    die wissen oft selbst nicht was sie tun!


    In dem Brief stand auch, dass mir das Amt die Kosten, die aus dem Widerspruch entstanden sind, auf Antrag ersetzt. Ich versuch also noch die Mahnkosten und Zinsen meines Vermieters (mittlerweile auch um die 30€) zurück erstattet zubekommen. Mal gucken obs klappt...


    Vielen Dank nochmal an alle die mir Tipps gegeben haben!
    Besonderen Dank an Horst Grunert

  • Hallo,
    ich bin vor einem jahr mit meinem freund nach Hamburg gezogen.Hatte meinen Ausbildungsvertrag schon unterschrieben jedoch wurde ich noch in der Probezeit gekündigt.Nun is mit meinem Freund schluss.Ich würde jetzt gerne wieder nach M-V ziehn wo meine Familie auch lebt weiß aber nicht ob die Arge mir eine Wohnung bezahlt da ich noch unter 25 bin.
    Bin total am verzweifeln halt das hier nicht mehr aus.
    Kann mir da einer weiter helfen???



    Danke schonmal.

  • Hallo Kati Hst !


    Da Du ja schon eigenständig einen Hausstand hattest wenn auch mit Freund, müsste es eigentlich möglich sein. Einzig und allein der Sozialtourismus Gedanke steht dem entgegene und die Tatsache das bestimmte ARGE Mitarbeiter mehr versuchen wie andere und dann die Gesetzestexte so weitläufig wie eben möglich interpretieren, nicht zuletzt weil wir die gegenseite es ja auch so machen!


    Sinnvoll ist auf er ARGE in Hamburg Deine Situation zu schildern und sich dort die Genehmigung zum Umzug in die alte Heimat zu holen! Begründung : Größerer sozialer Halt durch die Nähe zur Familie und den alten Freunden, insbesondere weil Du wohlmöglich bei einem Verbleiben in Hamburg seelisch erkranken wirst!


    Im Grunde ist es ja wurscht wenn durch Trennung sowieso ein Auszug und ein Umzug anstehen. Auf jeden Fall die Gnehmigung schriftlich geben lassen!


    Damit gehste dann in die Heimat zur ARGE (und vorher schön bei der alten abmelden!!!) und fragst an wie sie das geregelt haben möchten, da bei Deien Eltern kein Unterkommen mehr möglich ist weil ...... ausserdem hast Du ja schon eigenständig gewohnt und den Hausstand kannste Zuhause auch nicht unterbringen.


    Dann wenn Zusage (ebenfalls schriftlich geben lassen) vorliegt fragen was mit Kaution, möglicher anfallender Renovierung und den Umzugskosten ist!


    Und auch bei der ARGE erwähnen das Du Dich ordnungsgemäss in Hamburg wegen einer mögliche Wohnungsuch vor Ort abgemeldet hast. Das dient einzig und allein nur dem Zweck zu zeigen das Du eine gewisse Sicherheit im Umgang mit der Thematik besitzt.!



    Gruss