Kredit während Antragsstellung

  • Da meine Geldreserven ausgelaufen sind und ich selber schon länger nichts verdiene, habe ich Arbeitslosengeld 2 ab Mai diesen Jahres gestellt. Ich bin dann vom Konto her etwas ins Minus gerutscht und musste ab Mai einiges bezahlen, da ich in eine neue Wohnung gezogen bin. Meine Mutter hat mir 3500 Euro als Kredit überwiesen, damit das bezahlen kann, da ich bisher noch kein Arbeitslosengeld 2 bekommen habe. Nun will das Amt das ich meine Ausgaben seit Mai genau belege. Das kann ich aber nich so genau, da ich von dem Geld ja auch gelebt und Leute für die Renovierung bezahlt habe von denen ich keine Rechnung dafür bekommen habe. Können denn solche Kredite während der Arbeitslosengelld 2 Zeit als eigenes Vermögen angerechnet werden? Da ich 39 Jahre bin und eine eigene Wohnung habe sollten die doch nicht das Vermögen meiner Mutter dort mit einbeziehen.


    Was kann ich jetzt machen, damit ich nicht alle Ausgaben genau belegen muss?

  • Da meine Geldreserven ausgelaufen sind und ich selber schon länger nichts verdiene, habe ich Arbeitslosengeld 2 ab Mai diesen Jahres gestellt. Ich bin dann vom Konto her etwas ins Minus gerutscht und musste ab Mai einiges bezahlen, da ich in eine neue Wohnung gezogen bin. Meine Mutter hat mir 3500 Euro als Kredit überwiesen, damit das bezahlen kann, da ich bisher noch kein Arbeitslosengeld 2 bekommen habe. Nun will das Amt das ich meine Ausgaben seit Mai genau belege. Das kann ich aber nich so genau, da ich von dem Geld ja auch gelebt und Leute für die Renovierung bezahlt habe von denen ich keine Rechnung dafür bekommen habe. Können denn solche Kredite während der Arbeitslosengelld 2 Zeit als eigenes Vermögen angerechnet werden? Da ich 39 Jahre bin und eine eigene Wohnung habe sollten die doch nicht das Vermögen meiner Mutter dort mit einbeziehen.


    Was kann ich jetzt machen, damit ich nicht alle Ausgaben genau belegen muss?


    am besten zum Anwalt oder nach Verti Gewerkschaft gehen und dich beraten lassen.

  • Hallo,


    ich frage mich gerade, ob es seitens der Behörde rechtens ist, von dir eine Auflistung deiner Ausgaben seit Mai anzufordern!??
    Hat das Jobcenter denn auf einem Kontoauszug gesehen, dass da mal 3500€ drauf waren???
    Ansonsten verstehe ich jetzt nicht, wie ein mittelloser Mensch - und das warst du ja (den Kredit ausgenommen) eigentlich - belegen soll, was er ausgegeben hat.. Komische Vorstellung:
    "Listen Sie auf, wofür sie ihr nicht vorhandenes Geld ausgegeben haben!" :confused:


    Also, ich vermute mal, dass das Jobcenter die 3.500€ auf dem Kontoauszug erblickt hat.
    (Ob sie in dem Fall eine Leihgabe deiner Mutter waren - spielt keine Rolle. Für die Behörde ist das Geld in dem Augenblick deines, wenn es auf deinem Konto ist.)
    Nun gut, dann führe halt grob auf, was du damit gemacht hast.. überschlage die Lebenshaltungskosten, Miete, Renouvierung, Mobiliar etc. ... Erkläre, dass dies ohnehin Privatschulden sind (erkennt man ja am Absender) - und gut is...
    Da du ja 39 (Lebensjahre) x 150€ (pro Lebensjahr) Schohnvermögen hast = 5850€ kannst du dieses ja ohnehin 'verbraten', wie du willst...
    Von daher wüßte ich jetzt nicht, wo da das Problem ist...


    Sollte das Jobcenter nichts von den 3500€ wissen, weil sie die Kontoauszüge nicht sehen wollen, dann erkläre halt, dass du deine Ausgaben von geliehenem Geld (Privatschulden) finanziert hast.


    Wenn das Jobcenter dir diesbezüglich irgendwie komisch kommt, würde ich mir direkt eine Rechtsberatungsstelle suchen. Oft bieten die Bezirksämter / Rathäuser kostenlose Beratungen an bzw. du kannst dort erfragen, wo es in deiner Stadt Möglichkeiten der kostenlosen Beratung gibt.


    Alles Gute! :)

  • Hallo,


    leider ist die Arge im Recht.
    Die 3500€ deiner Mutter sind dir erst nach Beantragung von ALG2 Leistungen zugeflossen, somit gelten sie als anrechenbares Einkommen und nicht als Vermögensfreibetrag.

  • @ Salle:


    Stimmt, das klingt logisch!
    Also ist die alles entscheidene Frage, ob die 3500€ vor ALG II Antragsstellung auf dem Konto waren oder nach Antragsstellung zugeflossen sind...


    Aber wie auch immer sich der Sachverhalt lagert, wenn das Geld denn nun mal weg ist - und offensichtlich nicht "verschleudert", sondern für Lebensunterhalt und Wohnung verwendet wurde, kann m.E. nicht das ALG II verweigert werden, mit der Begründung, "Sie hätten sich ihr Geld besser einteilen sollen!"


    Wenn eine Ablehnung mit der Begründung kommt, würde ich mir in jeden Fall eine rechtliche Beratung suchen.

  • Hallo,


    es geht nicht um die Verweigerung von ALG2 Leistungen sondern um die Feststellung des tatsächlichen Bedarfs.
    Es muss nachgewiesen werden, dass kein Geld mehr vorhanden ist.
    Inwieweit zum Datum der Antragstelllung aufgrund der 3500€ wirklich eine Hilfebedürftigkeit bestanden hat, wird die Arge prüfen.


    Das heißt das über die Hilfebedürftigkeit ab Datum der Antragsstellung negativ beschieden werden kann.,
    Von dem Geld wurde nachweislich gelebt und die Miete gezahlt und somit bestand keine Hifebedürftigkeit im eigentlichen Sinne.


    Die Arge kann nun verlangen, (nachdem das Geld aufgebraucht wurde) einen neuen Antrag zu stellen.
    Es kann passieren das der vorherige Antrag negativ beschieden wird und für diesen Zeitraum nachträglich keine Leistungen gezahlt werden.

  • 1. deine Mutter ist zeugin udn damit Beweismittel
    2. Die Zuwendungen deiner Mutter sind kein EInkommen, da zweckgerichtetes Darlehen
    LSG NRW L 7 B 240/07 AS vom 03.03.2008 ; SG Oldenburg - S 46 AS 1124/05, 26.04.0; SG Dortmund S 37 AS 316/06 ER 14.08.2006; SG Aurich S 15 AS 26/05 vom 09.01.2008
    3. außerdem muss das Geld einem tatsächlich zur Verfügugn stehe; wenn es für renovierung ausgegeben wurde, muss amt stützen (grundrechtsschutz)