zusammenziehen

  • hallo... mag mit meinem freund zusammen ziehen. er ist student und ich beziehe leider gottes zur zeit hartz4. geht das so einfach? würden wir dann gemeinsam hartz4 beziehen müssen, schliesslich hat er nur einen 400euro job von dem er sein studium finanziert? könnt ihr helfen?

  • Wohnst noch bei Eltern oder hast ne eigene Wohnung ?


    Würd euch abraten vom zusammenziehen, da ihr das als GEMEINSCHAFT zählt und eurer beider "Gehälter" zusammengerechnet wird. So und wenn er 400 Euro Job hat, geht er umsonst arbeiten.
    Zumindest einer von euch beiden muss Festjob haben um überhaupt finanziell einigermassen gut darzustehen.
    Wenn du ne eigene Wohnung hast, lass sie doch laufen, ihr könnt doch trotzdem als Pärchen zusammen in verschiedenen Wohnungen leben.
    Also ich würd den Schritt nicht machen, denn das gibt dann finanzielle einbuße.

  • euer Gehalt wird wohl nicht zusammengerechnet werden, da ihr keine eheähnliche Gemeinschaft seit, die laut Gestz eventuell nach einem Jahr Zusammenleben vermutet werden kann
    Du bekommst als weiter Dein Alg II

  • naja, ich muss wohl noch dazu sagen das ich zwei kidis habe und mit diesen in einer 60m2 wohnung lebe.umziehen möchte ich eigentlich so oder so.denn es gibt nur gezanke in dem viel zu kleinen zimmer der beiden mäuse.(junge und mädchen)... und weil wir schon seit fünf jahren zusammen sind,mein freund und ich, mögen wir langsam noch nen schritt weiter gehen. ich befürchte das wir riesen steine in den weg geschmissen bekommen wenn wir uns in eine gemeinsame wohnung trauen. damit meine ich zum beispiel, würde mir sein minijob angerechnet werden, wer zahlt dann sein studium? muss ich dafür aufkommen? oder würden wir gemeinsam sogar mehr unterstützung bekommen,wenn wir in der selben wohnung leben? steht ihm denn überhaupt geld vom arbeitsamt zu,wenn er studiert? wo könnte man sonst einen zuschuss beantragen?

  • Ich muß "advocat" leider und mal wieder widersprechen...
    sorry.. :o


    Meiner Ansicht nach seit ihr eine Bedarfgemeinschaft und das wird das Jobcenter sicher auch genauso werten. Hieraus nun eine Haushaltsgemeinschaft (also WG) zu machen sehe ich als schwierig an...

  • wo ist denn der unterschied zwischen einer bedarfsgemeinschaft und einer haushaltsgemeinschaft?...ist es schlechter für mich bedarfsgemeinschaft zu sein?
    ...sorry.... ich habe nicht allzuviel ahnung....

  • Eine Bedarfsgemeischaft ist eine Einstehensgemeinschaft, also eine Ehe, feste Partnerschaft, Familie und/oder Kinder im Haushalt...


    Eine Haushaltsgemeinschaft ist z.B. das Zusammenleben in einer WG - also von Leuten, die wirtschaftlich nicht für ein einander einstehen. Jeder hat sein Einkommen und seine Ausgaben - keiner muß finanziell für den anderen aufkommen... wie es halt in einer WG ist.


    "Advocat" definierte euch ja als Haushaltsgemeinschaft. Also als Menschen, die nicht im Sinne einer festen Partnerschaft zusammen sind bzw. erst so kurz, dass er noch nicht von einer eheähnlichen Gemeinschaft sprechen würde.
    Zieht man als Paar frisch zusammen, tut sich halt öfter die Frage auf, inwieweit man deswegen gleich zusammen wirtschaften - also man für einander wirtschaftlich einstehen muß.
    Nur weil ich mit meinem Freund zusammenziehen, bedeutet das ja nicht, dass ich mein Einkommen und mein Vermögen für ihn einsetzen will.


    Leider sieht das das Jobcenter jedoch ein wenig anders und ich nach meiner Betrachtungsweise auf eure Situation auch. Ich denke, wenn man 5 Jahre zusammen ist, ist das in meinen Augen eine feste Partnerschaft und das Zusammenziehen wird nach meinem Dafürhalten eine Bedarfsgemeinschaft.
    Auch wenn es noch so bitter ist, für denjenigen, der wirtschaftlich vielleicht sehr viel einbringt und der andere weniger...


    Meine Vermutung ist, dass es nicht so einfach werden könnte, euch vor dem Jobcenter als Haushaltsgemeinschaft darzustellen. Wenn es das Jobcenter so einfach akzeptiert, ist das sicher besser für euch... ich vermute aber, dass das nicht so einfach sein wird.
    (In den neuen ALG II Anträgen wird auch nach Bedarfs- und Haushaltsgemeinschaft unterschieden ... je nach dem, was ihr angebt, wird das dann sicher geprüft)

  • danke schön arimee...:) ...nun gut, ich denke das wir dann wohl wirklich als bedarfsgemeinschaft gelten würden. ich mich aber frage, ob ich das wirklich schlimm finde. ich meine, er würde so oder so nur diese 400 euro monatlich mit einbringen.da er anderweitig kein geld mehr bezieht und davon aber die uni bezahlt. demnach würde dann das hartz4 für uns aufgestockt, zum leben für 4 personen? ich meine, jetzt bekomme ich ja den satz für zwei weitere in meinem haushalt lebenden personen. und ich bzw. wir könnten uns auf die suche nach einer 90m2 grossen whg. machen?...wie ist das denn, wenn er geld gesparrt hat, dürfen die mitarbeiter der arge daran gehen, bzw. auf unseren lebensunterhalt anrechnen?... kann man überhaupt hartz4 als student beantragen?..mein freund wohnt nämlich bis dato noch bei seinen eltern...weisst du mir dort auch zu helfen?

  • ja das dürfen sie. jeder der erwachsnen darf 150euro pro lebensalter an gespartem haben plus 750 euro für eventuelle anschaffungen (waschmaschine neu, kühlschrank oder reparaturen dieser etc.) zudem darf jedes kind vermögen in höhe von max. 3100 euro haben.
    i gehe davon aus, dass ihr etwas weiter von der höchsten schallgrenze entfernt seit oder?
    als student kann man kein alg2 beantragen, da bafög vorrang hat. zudem sind seine eltern ihm unterhaltspflichtig (vorausgesetzt er hat noch keine andere erstausbildung abgeschlossen) und er steht dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung, da er vollzeit studiert.
    das einzige was zu beantragen ginge wären die "kosten der unterkunft (kdu)", diese werden in vielen fällen bereits gewährt. einfach ausprobieren wenn es soweit ist.

  • Gesetz lesen, ab wann man eine Bedarfsgemeinschaft ist, dann Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dazu lesen, eventuell noch die Landessozialgerichtlichen Urteile und mir nun endlich glauben, dass hier keine Bedarfsgemeinschaft vorliegt.

  • Habt ihr mal überlegt, wer hier im Forum alles schreiben könnte. Vielleicht amüsiert sich hier ein Professor für Sozialrecht. Möglicherweise schreibt hier ein Anwalt, der hunderte solcher Fälle bereits behandelt hat und jeden Tag das Elend miterleben muss und hier vielleicht ein bisschen hilft. Oder jemand vom Jobcenter, der sich über seine Kunden ärgert und hier falsche Informationen gibt. Vielleicht ein Sozialrichter, der so viel Arbeit wegen solcher Sachen hat, dass er sich diese in einem Forum vom Hals zu schaffen versucht.
    Am meisten wird hier aber gefährliches Halbwissen verbreitet. Dazu eine Frage. Von wem würdet ihr Euch operieren lassen? Von einem Chirurg oder von einem, der selbst schon ml unter dem Messer gelegen hat, aber keine medizinische Ausbildung hat?!

  • Ach "advocat" ... *lach*


    Du bist immer so wunderbar theoretisch (in all deinen Beiträgen)...
    Leider sind deine Tipps für meine Geschmack meilenweit von der tatsächlichen Praxis entfernt, sondern Wunschvorstellungen von (Sozial)Rechtlern, die ihre Gesetze sehen und sich sagen "klagen, klagen, klagen..." .. Dass das im Alltag für den Einzelnen häufig nicht realisierbar ist bzw. der Zeitaufwand eine ganze Armada anderweitiger Probleme nach sich zieht und mit sich bringt, scheint ihr nicht zu sehen..


    Jedes Jobcenter wird beide sofort als Bedarfgemeinschaft einstufen...
    Klar, können jetzt beide anfangen zu klagen... und sich über ein Gericht ihr Recht erstreiten...
    ... für mich ist das Fernab jeder Praxis, sorry!


    (Genauso wie in dem anderen "Fall" der teuren Wohnung. Das ist ein Witz!!! Kein Jobcenter würde der Anmietung einer viel teurern Wohnung zustimmen, wenn die zusätzlichen Kosten selbst gezahlt werden.. Was ist dann z.B. mit dem Entstehen viel teurer Betriebskosten bzw. Heizung und sonst. Nebenkosten???Sicher gibt es da auch wieder den passenden Paragraphen dafür... auf in die nächste Runde "Sozialgericht"... Und m.E. wird das Jobcenter die Zugabe der Mutter zur Miete klar als Einkommen werten, zumal im ALG II Antrag ganz klar gefragt wird, ob man regelmäßige Unterstützung in sach- oder geldwerter Form erhält...
    Wenn ich bedenke, dass selbst die Anrechnung von Krankenhausessen neuerdings als Einkommen gewertet werden darf..
    Mag sein, dass man sich auch hier durchklagen könnte.... aber wie gesagt, Theorie und Praxis ;) ... )


    Ich finde es gut - solltest du tatsächlich in irgendeiner Form mit deinem Nickname auch in der Realität verbandelt sein - dass du hier Tipps gibst, was es rechtlich für Möglichkeiten gäbe, wenn man sich der Mühe bewußt ist, zu streiten und zu klagen und entsprechend den Atem dafür hat... Entscheiden, welchen Weg er wählt, muß eh jeder im Einzelnen...
    ... Jedoch wirken deine Tipps immer sehr easy, locker und flockig - als wäre alles glasklar und es besteht gar keine Frage in Sachen Umsetzbarkeit.
    Ich weiß leider, dass es in der Praxis nicht so einfach möglich ist das alles umzusetzen, selbst fachlicher Seits kann man sich die Zähne an so Vielem, was noch viel augenscheinlicher "logisch" ist, ausbeißen. Den unwissenden Laien ins Rennen zu schicken, mit einer bloßen Info - "Zack, das ist dein Recht - nun mach mal!" finde ich schwierig....


    Einen schönen Abend :)

  • Frage eines Hilfesuchenden: Was muss ich tun, wenn ich dies oder das möchte (ALG II, Schuldgeld, neue Einrichtung, Umzug bezahlt usw.)?
    Anwort: EInen Antrag beim Jobcenter stellen?
    Frage: Bekomme ich dann dies oder das?
    Antwort: Nein!
    (Erstaunte Gesichter)
    Frage: Warum soll ich dann einen ANtrag stellen?
    Antwort: Weil nur so die Grundlage dafür geschaffen wird, dass man diese Rechte vor den Sozialgerichten durchsetzen kann (oft schneller als man denkt)


    Ja, das ist Realität. Aber es gibt auch keinen anderen Weg. Es sei denn, man möchte nur lamentieren udn schimpfen. Dann sind alle hier kosnbtruktiven (und dazu zähle ich meinen auch) unsinnig. Dann ist alles verschwendete Zeit.


    Es kommt niemand vom Jobcenter, klingelt udn sagt, dass er Geschenke mitbringe.


    Doch was soll man schreiben. Lasst es, ihr seit die Letzten und euch werden die Hunde fressen. Meckkert ncoh ein bisschen, aber findet euch mit dem Elend ab?!


    Da das BSG längst entscheiden hat über die Bezahlung des angemessen Teil der Unterkunftskosten, würde eine Behörde, die sich daran nicht hält, von jedem Gericht eins auf den Deckel bekommen.
    Richtig, die Behörden versuchen es trotzdem mti "Falschberatung". WIe die GEZ.Beauftragten, Versicherungsvertreter, Monteure, Autoverkäufer, Politiker, Ärzte, Juristen usw. Jeder versucht auf Kosten eines anderen Vortiele zu erreichen.
    Doch warum sich nicht jeden Tag um Aufrichtigkeit bemühen, warum nicht kämpfen?

  • Und das mit dem Krankenhausesse ist auch vor kurzem vom BSG entschieden worden. MAn darf das Essen ncith als EInkommen anrechen. AB 2008 gilt aber die neue ALG II-VO. Da hat man das zum Gesetz gemacht. Aber auch hier kann man dies nur kippen, wenn Menschen sich wehren udn den mühseligen Gang durhc die Gerichte wählen.

  • Ich sagte ja schon, dass ich es gut finde, dass du auf rechtliche Möglichkeiten hinweist und ich lese mit Spannung, was für einen Eindruck du von mir hast...
    Und natürlich ist es wichtig, sich zu wehren und für seine Rechte zu kämpfen und Motivation zu erzeugen, diesen Weg über das Gericht zu gehen. Nur so kann Veränderung erzeugt werden, keine Frage...


    ... jedoch wirken deine Beiträge auf mich, wie ich es schrieb, als Gang über eine Gänseblümchenwiese, um das Gewünschte zu erreichen. Wenn jemand nicht die Kraft und Stärke hat, sich dagegen zu stellen (bzw. Hilfe dabei zu holen), wird er ganz schnell vor den Kopf gestoßen sein und in der Praxis auch nicht das erreichen, was du hier als "Ist doch ganz klar" darstellst. Und wenn er Pech hat, sitzt er dann tiefer in der Sch**** , als vorher....
    Genau dieser Aspekt fehlt mir in deinen Statements! Du vermittelst eine Hoffnung auf eine Leichtigkeit und grundlegende unanstößige Logik, dass jeder das Gefühl hat - "Mensch, super - so einfach ist das, mach ich das doch" ...
    Ich wünsche jedem, dass es dann auch so klappt - absolut keine Frage... nur leider zeigt die Praxis, dass das nicht so ist... und im Endeffekt und den ganz praxisnahen Bezug bringt deine Ansage für denjenigen, der nicht in der Lage dazu ist, sich durch alle Instanzen zu kämpfen, auch nicht viel..


    Mein Anliegen ist es, hier die Praxis, wie ich sie erleben, widerzugeben..
    .. ich bin kein Anwalt und kenne die Gesetze nicht bis ins Letzte. Dafür gibt es Experten und das ist gut so.
    Sucht jemand eine verbindliche, bis aufs letzte Hieb- und Stichfeste Rechtsauskunft, ist er hier offenkundig falsch...
    Ich finde es daher unfair, wenn du dich hier an dieser Stelle darüber beklagst, dass ein Haufen Irrglaube verbreitet wird. Jeder gibt hier seine subjektiven Erfahrungen preis - mehr nicht. Dass das nicht immer entsprechend der Rechtssprechung sein muß, ist natürlich logisch. Das sollte auch kein Forumbesucher erwarten.. Anderenfalls könnte das Forum, deiner Aussage nach, ja schließen bzw. sich umbenennen in "advokat berät"... (der Rest sind "Schaffsköppe")


    Ich mag die Vielfalt von Erfahrungen und Ideen zu Sachverhalten, auch wenn nicht immer alles der aktuellen Rechtssprechung enspricht.
    Stichhaltige Rechtshinweise - wenn du sie denn hast - sind doch perfekt an der Stelle und komplettieren das Bild einer Situation und ihrer Möglichkeiten und Facetten.


    Von daher finde ich, dass wir zwei uns doch ganz gut ergänzen... :D
    Du übernimmst den Part des Idealisten und ich des Realisten .. *lach* (auch ohne ein Beschäftigung in der Widerspruchsstelle einer Arge.. )

  • Die Tippfehler seien dir verziehen :)


    Achja .... das Verhältnis zwischen dir und deiner Tastatur wäre auch mal ein schönes Thema...
    .. wo du doch sonst nur berätst und eigene Defizite ja bisher noch nicht auf'm Programm standen..
    Also, lass mal hören! ;)


    Ich habe bestimmt ein Argument dagegen :D