Wohngemeinschaft mit Familie

  • Hallo,


    meine Schwester, ihr Freund, deren Kind und ich wollen gern zusammenziehen. Im Prinzip kein Problem. Der Freund meiner Schwester und sie bekommen ALG II. Ich allerdings arbeite ganz normal und bekomme ein festes Gehalt.


    Ich lebe zur Zeit in einer WG, mein Mitbewohner zieht aus und die 3 wollen gerne einziehen. Die Wohnung ist kanpp 116 qm groß, was eigentlich zu groß ist für die 3. Sie würden aber eben nur die erlaubten qm nutzen da der Rest ja mir gehört. Zimmer etc. ist alles getrennt. Das kann man ja alles in einem Untermietvertrag festhalten. Das Amt allerdings meint, dass das nicht geht.


    Deshabl meine Frage, ob einfach "nein" gesagt wird weil es leichter ist oder ob ich da weiter dranbleiben sollte. Es ist ja so, dass ich eingeschränkt werde in meiner Freiheit weil wir 4 nur 85qm nutzen dürften. Das halte ich für falsch da ich kein Geld von denen beziehe und sie mir doch nicht vorschreiben können wie viel Raum ich nutzen darf, oder???


    Komisches Problem irgendwie, aber ich konnte leider kein passendes Forum finden in welchem es ein ähnliches Problem gibt.


    Vielen Dank schon mal für die Hilfe

  • da ihr wohngemeinschaft bildet, aber keine bedarfsgemienschaft, kannst du so vel qm bewohnen wie du willst, lediglich in der Aufteilung der wohnkosten nach eigentlich kopfzahl, werden deine drei mitbewohner auf ca. 75 qm beschränkt werden
    aber eigentlich dürften sich dabei keine probleme darstellen

  • Meiner Schwester wurde gesagt, dass wir zu Viert nur 85qm haben dürften. Das ist dann falsch oder was? Die 3 bekommen z.B. einen Mietvertrag über 75qm, die Wohnung ist 116qm groß, aber die Differenz gehört mir, was man Vertraglich festhalten kann. Und da müssen wir jetzt einfach dranbleiben und auf unser Recht bestehen? Irgendeine Ahnung ob ich die Gesetzmäßigkeiten dazu irgendwo mal nachlesen kann?


    Grüße Luise

  • Hallo,


    wie ich deiner Antwort entnehme, stuft euch das Jobcenter noch immer als Bedarfsgemeinschaft ein (deine Aussage: zu Viert dürfet ihr nur 75qm bewohnen). Hier liegt das Problem. Es geht gar nicht um 4 sondern um 3 Personen, die beim Jobcenter um Hilfe ansuchen.
    Natürlich dürft ihr eine WG bilden! Zu beachten ist dabei nur, dass der Anteil für die 3 Personen (die ja eine BG sind), den Wohnflächenanteil und den Preis für eine 3-Personen-Angemessenheit entspricht (festgelegt in einem Untermietvertrag).
    Du, als vierte Person, bleibst Außen vor und wohnst und finanzierst den Rest der Wohnung aus deinem Einkommen.


    Warum erstellst du nicht einfach ein Wohnungsangebot für die drei, was den Angemessenheitskriterien entspricht?!
    Dieses sollen die betreffenden Personen dann bei der Arge ganz formell einreichen, mit derBitte um Zustimmung zur Anmietung. Sollte abgelehnt werden, lasst einen Anwalt drauf schauen!


    Bleib auf jeden Fall dran!!!!

  • richtig


    gesetz ist § 7 SGB II (aber wirklich schwer zu verstehen)


    theoretisch kannst du die wohnugn anmieten und den drei anderen 75 qm untervermieten und dir das geld von der arge gleich überweisen lassen
    aber: es kommtnich auf die qm-zahl an. es wird geschaut, was der zugeordnete preis mal die akzeptierte wohnfläche erlaubt


    also, deine schwester mietet 100 qm für 3,80
    das sind 380 euro
    oder eine wohnung 65 qm für 6 euro


    das sind 390 euro


    sagen wir mal 390 euro sind angemesen
    dann kann man auch die 100 qm wohnung mieten, ohen etwas dazu bezahlen zu müssen


    nicht die Größe ist allein entscheidend, sondern die gesamtkosten