Umzugskosten verweigern - rechtens?

  • Hallo Community,


    mein Verlobter und ich haben folgendes Problem:


    Seit März (ich bin bei ihm eingezogen) wohnen wir zu zweit in einer 43qm-Wohnung, die definitiv zu klein ist. Jetzt haben wir heute zwei Wohnungsangebote in der gleichen Stadt vorgelegt, die beide als angemessen angesehen werden. Bzgl. der Übernahme der Provision (evtl auch nur als Darlehen) und der Übernahme der Umzugskosten wurde uns aber gesagt, die ARGE würde nichts davon übernehmen, da sie uns ja nicht zum Umzug aufgefordert hätten.


    Ist das rechtens, obwohl wir in einer viel zu kleinen Wohnung wohnen? Weil wir dann wirklich ein Problem hätten, Provision UND Kaution aus eigener Tasche zu zahlen ... Und wie sieht das dann mit der Erstausstattung aus? In unserer momentanen Wohnung ist eine Einbauküche, die dem Vermieter gehört, ebenso fehlt eine eigene Waschmaschine ...


    Wir wären über jeden Hinweis und/oder Rechtsgrundlage dankbar!!!


    Liebe Grüße,


    Jana

  • Folgende Fragen zum Verständnis:


    seid ihr beide Hartz IV Empfänger? also eine BG oder HG?


    Als Rechtsgrundlage ist der angemessene Wohnraum für 2 Personen heranzunehmen. Ihr erfüllt zur Zeit lediglich den Rahmen einer 1-Personen-BG. Ein Umzug ist also berechtigt.


    Bezügl. der Umzugskosten muss dir die ARGE den Umzug in eine andere Wohnung generell versagen, um diese Kosten nicht tragen zu müssen. Wenn die ARGE die Wohnung für angemessen hält und auch die Kosten dafür übernimmt, hat sie auch die Umzugskosten zu tragen. Jedoch beim vorliegen einer HG nur zur Hälfte.


    Die Übernahme von Maklergebühren ist leider nicht überall identisch, daher kann ich dazu nix sagen. Kautionen können, müssen aber nicht von der ARGE übernommen werden. Auch Kautionsbürgschaften werden von den ARGEN oft abgelehnt.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Danke für deine schnelle Antwort!


    Ja, wir sind beide Hartz 4-Empfänger und bilden eine BG.
    Die beiden Wohnungsangebote wurden als angemessen angesehen, trotzdem wurde uns gesagt, dass weder die Maklerprovision noch die Umzugskosten übernommen werden.


    Liebe Grüße,


    Jana

  • Die Umzugskosten müssen getragen werden, oder der Umzug komplett versagt werden.


    Tipp: Umzugsantrag stellen, mit der Begründung 2-Personen-BG.. angemessene Wohnung, inkl. Übernahme der Umzugskosten und der Maklerprovision. Schriftlichen Bescheid abwarten. Dann Notfalls Widerspruch einlegen.


    Alles jedoch schriftlich, nicht auf mündliche Angaben verlassen!

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Hallo,


    grundsätzlich ist es so, dass es sich bei den vorgeschriebenen Wonhnungsgrößen um die maximale Größe einer Wohnung nach Personenanzahl handelt.
    Es besteht also zum Beispiel für einen Dreipersonenhaushalt der in einer 63m² großen Wohnung lebt nicht zwingend ein Anrecht auf eine Wohnung der maximal vorgeschriebenen m² Zahl von 75m² entspricht.


    In eurem Fall ist die Unterschreitung der maximalen Wohnungsgröße von 60m² mit einer Differenz von 17m² doch recht groß, so dass auch ich einen Wohnungswechsel als angebracht empfinde.


    Wichtig wäre zu wissen, wann die Wohnung von euch bezogen wurde.
    Bereits während dem ALG2 Bezug? Steht ihr beide im Mietvertrag oder ist einer zu dem anderen gezogen?
    Solltet ihr die Wohnung zusammen ausgesucht und bezogen haben, stehen die Chancen dass die Notwendigkeit eines Umzuges anerkannt werden leider recht schlecht, da ihr euch in diesem Fall wohlwissend, dass die Wohnung für 2 Personen recht klein ist, für diese entschieden habt.


    Wie Thenextone bereits anmerkte, wird dem Umzug entweder stattgegeben und die Kosten übernommen (Maklergebühren werden in der Regel nicht übernommen, da es auch Wohnraum von privat anzumieten gibt, hier wird selten eine Ausnahme zum Beispiel bei besonderen Wohnanforderungen Behindertengercht etc. gemacht) oder der Umzug abgelehnt, in diesem Fall besteht kein Anrecht auf Umzugsbeihilfe, Ausstattung etc.


    Ebenfalls wird in diesem Fall auch nur max. die KDU der alten Wohnung übernommen.

  • Hallo Salle,


    die Wohnung wurde von meinem Verlobten angemietet, während er schon im Hartz 4-Bezug stand, aber lange bevor wir uns kennen gelernt haben. ICh bin im März zu ihm gezogen, als ich eine Arbeitsstelle hatte. Nun war es über Zeitarbeit und mit der in Aussicht gestellten Übernahme ist es nichts geworden, so dass ich seit Mitte April auch wieder arbeitslos bin. Im Moment mache ich mich selbstständig (der ARGE bekannt, werde mit Seminar und danach Eingliederungsbeihilfe und Coaching unterstützt). Die Wohnung ist auf Dauer einfach zu klein für zwei Personen, darüber hinaus brauche ich ein vernünftiges Arbeitszimmer, in dem ich arbeiten kann. D. h., wir suchen eine Wohnung mit 3 Zimmern. Soweit ich weiß, muss die ARGE bei einer neuen Wohnung auch die berufliche Situation berücksichtigen, also dürften sie uns nicht damit abspeisen, dass 2 Zimmer für uns reichen (wobei, wenn die Wohnfläche an sich stimmt, würde ich mein Arbeitszimmer auch im Schlafzimmer einrichten, so dass 2 Zimmer reichen würden, auch wenn 3 Zimmer natürlich besser wären, da ich oft nachts noch arbeite).
    Die Obergrenze der angemessenen Miete ist uns nun bekannt, wir suchen nur noch Wohnungen, die dem RAhmen entsprechen. Neben der Miete ist für uns aber wichtig, dass wir die Erstausstattung und die Umzugskosten inkl. Kaution bezahlt bekommen. Zurzeit haben wir eine Einbauküche und eine Gemeinschaftswaschmaschine, d. h. für die neue Wohnung fehlen uns eine komplette Küche und eine Waschmaschine, Einrichtungsgegenstände, die nicht gerade billig, aber leider unverzichtbar sind. Rücklagen sind nur noch in geringer Höhe vorhanden und werden als Kapital für meine Selbstständigkeit benötigt, da ich dort ansonsten direkt wieder einpacken kann.


    Einen schönen Abend noch,
    Jana

  • Sorry, dass ich mich nicht klar ausgedrückt habe. Wie Salle sagte, bezieht sich auch meine Begründung (2-Personen-Haushalt) auf die zu große Differenz zwischen Höchstgrenze einer angemessenen Wohnung und eurem tatsächlich zur Verfügung stehenden Wohnraum.


    Die Begründung: "Wir haben Sie nicht zum Umzug aufgefordert" ist rechtlich nicht haltbar und wird daher auch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht auf dem Bescheid der ARGE schriftlich erscheinen.


    Die Wohnung ist ja, wie du schriebst, bereits als angemessen anerkannt. Kautionen können als Darlehen übernommen werden, Maklergebühren werden in der Regel nicht übernommen. Begründung siehe Salle. In diesen saueren Apfel werdet ihr beißen müssen. Hier vielleicht mit dem Makler Ratenzahlung vereinbaren. Ein Versuch ist es Wert.


    Sofern ihr noch keine Erstausstattung beantragt habt, steht euch dieses zu. BSG-Urteile lauten so, dass die Erstausstattungen auch bei einem Wohnungswechsel gezahlt werden müssen, wenn z. B. die Einbauküche in der alten Wohnung dem Vermieter gehört und in der neuen keine vorhanden ist. Ebenso sind notwendige Erweiterungen der eigenen Küche bei Vergrößerung des Küchenraumes in diese Erstausstattung enthalten. Der Begriff Erstausstattung ist nicht zeit- sondern bedarfsorientiert anzusehen. Eine Waschmaschine ist aus den Regelleistungen oder anderen eigenen Mitteln zu bestreiten (Die "Fnanzierung durch Darlehen durch die ARGE" hat schon zu sehr kontroversen Diskussionen hier geführt, daher unterlasse ich jegliche weitere Ausführung hier). Die Erstausstattung kann dir als Geldleistung oder als Warengutschein gewährt werden. Auch kann die ARGE festsetzen, welche Beträge sie für angemessen hält und dich somit "zwingen", im Gebrauchtwarensektor diese Einrichtungsgegenstände zu beschaffen.


    Und noch etwas: Beherzige meinen Tipp unter diesem Text ;-)

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    Gruss R.


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  • Zitat aus den Nachrichten von dieser Webseite:


    Zitat

    Das Sozialgericht Frankfurt hat in einem Beschluss vom 31. März 2006 entschieden, dass Maklergebühren bei der Wohnungssuche auf Verlangen des Trägers grundsätzlich als erstattungsfähige Kosten anzusehen sind.


    Der Leistungsempfänger bewohnte im vorliegenden Fall eine unangemessene Wohnung, woraufhin der zuständige Träger ihn zum Umzug aufforderte. Dabei wurde seitens des Trägers darauf hingewiesen, dass Maklergebühren nicht übernommen würden.
    Aufgrund dieser Aussage bemühte sich der Leistungsempfänger um angemessenen Wohnraum, ohne auf Angebote von Maklern einzugehen.
    Nach erfolgloser Wohnraumsuche und Ablauf der Übergangszeit kürzte der Träger die Leistungen für Wohnraum auf einen, seiner Meinung nach angemessenen, Betrag.
    Das Sozialgericht Frankfurt erkennt in dem Beschluss (Az 48 AS 123/06 ER) für Recht, dass der Leistungsempfänger, der auf Grund falscher Beratung hinsichtlich der Erstattungsfähigkeit von Maklerkosten durch den Träger, Anspruch auf eine weitere Zahlung der unangemessenen Unterkunftskosten habe. Zudem seien Maklerkosten grundsätzlich erstattungsfähige Wohnraumbeschaffungskosten. Wegen der in diesem Fall falschen Beratung durch den zuständigen Träger und den ansonsten gescheiterten Bemühungen des Leistungsempfängers könne diesem nicht vorgeworfen werden, er habe sich nicht ausreichend um angemessenen Wohnraum bemüht.


    Daher sind, bei angeordentem Umzug durch die ARGE, diese verpflichtet, alle Kosten der Wohnungssuche und -beschaffung (also auch Maklergebühren) zu tragen!


    Daher war meine Aussage, dass Maklergebühren nicht übernommen werden, nicht ganz richtig, SORRY! :(


    Trotzdem: In diesem konkreten Fall von Jana liegen diese Voraussetzungen nicht vor, daher werden dir keine Maklergebühren erstattet werden.

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    Gruss R.


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