Zuschuss ALG II / Umzug

  • Hallo
    Ich habe eine Frage. Ich arbeite um bekomme netto ca. 720,00 € und wohne noch bei meinem Freund. Bekomme keinen Zuschuss. Hatte aber, bevor wir zusammen gezogen sind, einen Zuschuss in Höhe von 260 € so dass ich bei 950 € lag.


    Nun mein Problem. Ich habe vor auszuziehen, aber nicht in eine Wohnung sondern vorerst zu Verwandten in ein Zimmer.


    Da ich dann alleine bin, habe ich ja wieder Anspruch auf eine Aufstockung.


    Wie verhält sich das, wenn ich dort für lau wohne? Also keine mIete?
    Was könnte das Amt von mir wollen? Muss ich da einen Mietvertrag machen, muss ich das angeben?


    War / Ist jemand in der gleichen Situation und kann mir helfen?


    Wenn ich in eine eigene Wohnung ziehen würde, dann stünde mir eine Kaltmiete von 350,00 € zu, richtig?


    Vielen Dank Dunja

  • Hallo Dunja,


    deine ALG II Anspruch berechnet sich aus der Differenz zwischen deinem Einkommen und deinem Bedarf (Regelsatz und Miete).


    Als Bedarf setzt das Jobcenter für eine alleinstehende Person 351€ an (Regelsatz). Hinzu kommen die angemessenen Kosten der Unterkunft (Miete und Heizung). Die angemessene Miethöhe mußt du bei deinem Jobcenter erfragen, da es regionale Unterschiede gibt.


    Wenn du ein Einkommen hast, so wird dies bereinigt angerechnet, d.h., nicht in voller Höhe, weil es Freibeträge gibt.


    Wenn sich nun eine Lücke auftut, zwischen dem, was du einnimst und dem, was du benötigst, erhältst du ALG II.


    Sodenn du bei deinen Verwandten ohne Mietkosten wohnen kannst, wird dir eine Miete in Höhe von 0,00€ angerechnet. Das bedeutet, dass dein Bedarf nur der Regelatz in Höhe von 351€ wäre. Da dein Einkommen diesen Bedarf deutlich übersteigt, gäbe es kein ALG II.


    Wenn deine Verwandten wollen, dass du dich anteilig an den Mietkosten beteiligt, solltet ihr ganz offiziell einen Untermietvertrag aufsetzen, wo die Mietkosten (am Besten die Warmmiete) ganz genau geregelt sind.
    Dieser Untermietvertrag wird dann beim Jobcenter eingereicht und dieser Mietpreis stellt dann in Addition mit deinem Regelsatzes deinen Bedarf dar. Je nachdem, wie teuer dir deinen Verwandten das Zimmer vermieten, hast du dann u.U. ergänzenden ALG II Anspruch.


    Wichtig ist, dass du den Umzug vorher beim Jobcenter beantragst, da es sonst Probleme mit den Folgekosten geben kann.
    Sodenn im neuen Zimmer keine Mietkosten entstehen, kannst du natürlich auch so umziehen, da du in dem Fall ja aus der SGB II Zuständigkeit hinaus fielest.

  • Hallo
    Wenn ich in eine eigene Wohnung ziehen würde, dann stünde mir eine Kaltmiete von 350,00 € zu, richtig?


    ich nehme mal Dunja's Fragestellung zum Anlass, allgemein mal mit einem Grundgedanken aufzuräumen, den Viele hier haben.


    Es ist nicht richtig, den Höchstsatz, der von den ARGEN für KdU (Kosten der Unterkunft) gezahlt werden kann, als "Anspruch" heranzuziehen. Richtig ist, dass bis zu dieser Höhe die tatsächlich anfallenden Kosten getragen werden müssen.Die ARGEN können daher, obwohl diese Höchstgrenze nicht überschritten wurde, trotzdem die Zahlung der KdU ablehnen, wenn


    - der m²-Preis der Wohnungsmiete den Mietspiegel weit überschreitet (Beispiel.: Anspruch auf eine Wohnung mit 45m² für eine 1-Personen-BG bis zur Höchstgrenze von 435 €. Die Wohnung hat eine Größe von 18m² und soll Warmmiete 410 € kosten.)


    - ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter besteht und es angenommen werden muss, dass die Zahlungen für die KdU als weiteres Einkommen für den Leistungsempfänger verwendet werden (Leistungsbetrug).


    Gerade hinsichtlich des letzten Punktes sind Mietverträge zwischen Verwandten hieb- und stichfest zu machen und wirklich am Mietspiegel der jeweiligen Stadt zu orientieren. Es darf in den Mietverträgen auch nicht auf die Betriebs- und Nebenkosten "verzichtet" werden, auch dieses stellt ein zusätzliches Einkommen dar.


    Ich habe in der letzten Woche in meinem Bekanntenkreis einen Fall mitbekommen, wo die Tochter (32 Jahre) in eine der Wohnungen ihres Vaters eingezogen ist und die Mieten auf ein gemeinsames Konto der Tochter und des Vaters gezahlt wurden. Durch die Überprüfung nach dem UnternehmenssteuerGesetz fiel dieses dem örtlichen Leistungsträger auf. Durch Kartenverfügungen von diesem Konto konnte der Leistungsempfängerin nachgewiesen werden, dass sie somit ein weiteres Einkommen hatte.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Vielen Dank für Eure Antworten.


    Also habe ich 2 Möglichkeiten:


    1. Ich ziehe einfach zu den Bekannten und bleibe mit meinem kleinen Gehalt ohne Zuschuss solange dort wohnen bis ich


    2. In eine Wohnung ziehen kann. Und dann muss ich zum Amt und mir den Zuschuss bewilligen lassen und stehe dann finanziell wieder besser da!


    zu 1.
    Da der Bekannte schon ziemlich Alt ist, will ich den ganzen Scheiß mit der ARGE mir ersparen, diese Scheiß Formulare und das ganze Geschiss und dann auch noch nen Mietvertrag aufsezten. Ich habe hier im Forum mal gelesen, dass man sich vom Verwandten auch ein Schreiben aufsetzen lassen kann, dass man umsonst wohnt, bzw. dass die Verwandten keinerlei Kosten / Miete haben möchten) dann würde das Amt zustimmen. Ist das so richtig?


    LG Dunja

  • Zitat

    Da der Bekannte schon ziemlich Alt ist, will ich den ganzen Scheiß mit der ARGE mir ersparen, diese Scheiß Formulare und das ganze Geschiss und dann auch noch nen Mietvertrag aufsezten. Ich habe hier im Forum mal gelesen, dass man sich vom Verwandten auch ein Schreiben aufsetzen lassen kann, dass man umsonst wohnt, bzw. dass die Verwandten keinerlei Kosten / Miete haben möchten) dann würde das Amt zustimmen. Ist das so richtig?


    Wenn Du keine Miete zahlen musst, muss auch kein Schreiben aufgesetzt werden.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Dunja, da du im Moment nicht im ALG II Bezug stehst und mit einem Umzug in eine Unterkunft, welche für dich umsonst ist, auch nicht in einen ALG II Zuständigkeit fallen wirst, mußt du den Weg über die Arge gar nicht gehen.
    Die Beantragung des Umzuges ist nur dann nötig, wenn durch das Entstehen von Mietkosten eine ALG II Anspruchsvorraussetzung geschaffen wird.