Sanktion 100% kein Geld für essen und Miete hilfe!!!

  • Das sieht doch schon anders aus :-)
    Dann kommt das auch mit den Leistungen für das Kind hin, da die Regelleistungen natürlich bei Kindergeld und Unterhalt nicht ausreicht.


    Trotzdem bleibt es dabei, dass sie nur von deinen Regelleistungen (316 €) die Sanktionen einbehalten dürfen. Deine KdU sind tabu!


    Wiederspruch gegen die Sanktionshöhe von 500 € einlegen.


    Und umgehend zumindest Lebensmittegutscheine verlangen.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Danke erstmal für deine Mühe das du mir das viel auskunft drüber gibst...
    Widerspruch hab ich auch schon eingelegt. Ist auch in der bearbeitung. Morgen früh 8 uhr hab ich ein termin mit der Vertretung meiner SB...UNd stehen mir die KdU nun zu? was kann ich ihr an denn kopf knallen wo ich mir sicher sein kann das ich recht habe...

  • noch ne andere frage muss ich wenn die jetzt kontoauszüge haben wollen um zu sehen ob wir wirklich kein geld haben die vorlegen? oder spielt das keine rolle weil ja das geld fehlt und ja definitiv und müssen davon ja einkaufen aber nicht wenn die sagen ja 50euro sind zb noch drauf gibt erst die aus und dann kommtmal wieder...

  • Rechtsgrundlage ist hier § 31 Abs. 1 Satz 1 SGB II:


    (1) Das Arbeitslosengeld II wird unter Wegfall des Zuschlags nach § 24 in einer ersten Stufe um 30 vom Hundert der für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach § 20 maßgebenden Regelleistung abgesenkt, ....


    Mieten fallen nicht unter §20 SGB II!

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  • Kontoauszüge dürfen sie nur verlangen, wenn sie den begründeten Verdacht haben, dass du weitere Einkommen hast. Das heißt, z. B. wenn du, deine Freundin und dein Kind keine Regelleistungen 3 Monate mehr erhalten würdet und die Miete direkt an den Mieter gezahlt werden, du also defintiv kein Geld hast und dich nicht wehrst, ist der begründete Verdacht gegeben.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
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  • so war heute da und zack gab es gutscheine 2 stück im wert von jeweils 25 euro...einkaufen damit is ja richtig peinlich und bei meinem glück kannte die kassiererin das nicht und musst ne kollegin hinzuziehen die es macht und hat alles schön lange gedauert...mein leistungsbearbeiterin war voll in ordnung und die sagte auch das die SB Vertrtung das eigentlich auch mit der SDanktion machen kann. aber sie sagte auch wahrscheinlich ist das mit dem wierspruch schneller. Muss nächste woche ja wiederhin und dann hack ich da nochmal nach. Und mit der Miete hatte ich heute irgendwie total vergessen das muss ich montag auch noch klären...Die steht mir ja noch zu die können sie mir ja nicht verweigern....

  • Siehste, Hartnäckigkeit zahlt sich aus, nichts gefallen lassen...


    Der Widerspruch wird an anderer Stelle bearbeitet, nicht von den Hanseln im "Publikumsverkehr". Daher arbeiten die sachlicher und schneller, um diese Dinge schnell vom Tisch zu haben.


    Kopf hoch, das wird schon wieder!

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Rechtsgrundlage ist hier § 31 Abs. 1 Satz 1 SGB II:


    (1) Das Arbeitslosengeld II wird unter Wegfall des Zuschlags nach § 24 in einer ersten Stufe um 30 vom Hundert der für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach § 20 maßgebenden Regelleistung abgesenkt, ....


    Mieten fallen nicht unter §20 SGB II!


    Sehr Interessant, ich habe einen ähnlichen Fall: "Absenkung des Arbeitslosengeldes II gemäß § 31 SGB II "


    nur steht bei mir weiter unten: " Im einzelnen sind von der Absenkung betroffen: - die Leistungen für Unterkunft und Heizung (§ 22 SGB II )


    Ich habe diesen Monat gar kein Geld bekommen.

  • Umgehend Widerspruch einlegen und Klage vor dem Sozialgericht einreichen. Dazu nimm dir einen Anwalt, der regelt auch das mit der Prozesskostenbeihilfe.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Hallo TheNextOne,


    Widerspruch wird wohl nicht mehr möglich sein, da das schreiben vom 21.08 stammt.


    Das Schreiben war eine wiederholte Pflichtverletzung (60 von Hundert der maßgegebenen Regelleistung) , habe heute auch gesehen, dass mein Konto dicht gemacht worden ist. Meine Miete ist noch rausgeghangen, aber Nebenkosten, Versicherungen und sonstige monatliche Abzüge wurden von meiner Bank verweigert. Ich habe heute noch einen Termin bei meiner SB. Ich hoffe mal, dass da ein Irrtum passiert ist. Ich habe auch keine weitere Post mehr bekommen, wo was von Einstellung der Zahlungen stand oder ähnliches. Es stand nur drin, dass die ursprüngliche Bewilligung aufgehoben ist. Das stand aber in der ersten auch drin, da ich ja auch einen neuen Berechnungsbogen bekommen habe. Mein Bescheid lief allerdings auch nur bis zum 30.09, hatte aber sofort den Antrag auf Weiterbewilligung ausgefüllt, wie mir aber jetzt auffällt, habe ich da gar keine Antwort mehr zu bekommen.


    Da ich morgen eine neue Beschäftigung antrete, stecke ich ganz schön in der Patsche. Meine finanziellen Mittel und Möglichkeiten sind versiegt. Ich sehe die Gefahr, dass ich den neuen Arbeitsplatz nicht anteten kann, weil ich absolut null Geld mehr für Benzin, essen und alles andere mehr habe. Sollte das mit dem Job klappen, würde ich erst Mitte November meinen ersten Lohn erhalten.


    Wie verhalte ich mich jetzt am besten bei meiner SB heute?


    Gibt es andere Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung zu erhalten?


    Über Ideen und Ratschläge wär ich sehr dankbar!


    MfG
    keuner

  • Hallo ihr lieben


    ich brauche bitte mal dringend euern rat ,ich bin jetzt im 6 Monat +2 wochen Schwanger...
    Wurde vom amt mit 130% Sanktioniert was aber nicht mein verschulden war es lag daran das mein ex Freund meinen Briefkasten aufgerissen hatte und ich meine termine nicht erhalten habe ,hatte meinen ex freund darauf hin angezeigt diese anzeige auch beim amt abgeben ich habe auf alle sanktioenen wiedersprüche eingelegt noch auf keinem einzigen wiederspruch eine antwort bekommen.
    Ich bin total verzweifelt vor ein paar tagen sah ich das meine bewilligung abläuft seid dem 30.04.2012 habe kein antrag auf verlängerung bekommen rief also beim job.center an und sie sagten mir doch rotz frech muss auf dem postweg verloeren gegangen sein ich fuhr also freitag zum job center füllte den antrag auf verlängerung aus ,wollte mir Bargeld auszahlen lassen da ich ja keinen cent bekomme nicht mal meine miete außer einen kleinen anteil der aber dadurch das die bewilligung abgelaufen ist keine Miete diesen Monat bezahlt wurfde also wenn das so weiter geht sietze ich bald Schwanger auf der straße ....ich habe mich vor einem monat mit der linken partei zusammen getan die sich wohl für mich einsetzen wollen auch wohl ein eilantrag eingereicht haben doch ich rufe da an und schreibe mails aber kriege nie eine antwort ...
    Ich stehe also da ohne nichts kein essen,trinken ,keine Miete ich hatte umstandskleidungsgeld bekommen doch das habe ich natürlich nicht dafür nehmen können ich muss ja nun auch meine schulden bezahlen wie strom und alice was sich alles häuft bei mir weil ich ja nichts habe ....bitte ihr lieben sagt mir was kann ich tun damit ich geld bekomme weil meine waschmaschine ist zusätzlich jetzt auch noch kaputt gegangen aber eine erstausstattung habe ich damals schon erhalten....

  • Waschmaschine hat mit der Erstausstattung nichts zu tun.Dafür könntest du ein Darlehen beantragen. Ob du dieses bekommst hängt sicher auch von deinem SB ab. Wie oft hat denn dein Ex deinen Briefkasten aufgebrochen? Du mußt ja öfters nicht im JC erschienen sein.