Hinzuverdienst für Studenten als Mitglid einer BG

  • Hallöchen,


    bin student(23) und bekomme Bafög. Ich lebe mit meiner Mutter in einer Bedarfsgemeinschat, sie bezieht Hartz4 und hat einen Nebenjob auf 100 € Basis.
    Da mir mein Bafög nicht ausreicht wollte ich mir einen Job suchen.
    Meine Frage ist, wieviel ich noch verdienen darf, ohne dass es meiner Mutter angerechnet wird, da sie ja schon ihre 100€ Grenze ausgeschöpft hat. Oder Wird ein geringes Einkommen (ca. 160-200€) nicht mit angerechnet?
    Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, habe einen Job im Internet gefunden, wollte mich schnell bewerben. (40h/Monat 0=> Vergütung:?)

  • Auszubildende, die von der Bundesagentur für Arbeit Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld (Abg) bekommen, können ab sofort einen Minijob mit einem Verdienst bis zu 400 Euro im Monat ausüben, ohne dass der Verdienst auf ihre Beihilfe angerechnet wird.


    Im Falle eines solchen Zusatzverdienstes wurde die Beihilfe (BAB und Abg) bisher gekürzt. Dieser Effekt ist nun durch die Erhöhung der Freibeträge ab 1. August 2008 weggefallen.
    Die Hinzuverdienstmöglichkeit in Höhe von 400 Euro monatlich gilt ebenfalls für Schüler und Studenten, die für die Dauer ihrer Ausbildung eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Mein Beitrag ist von der offiziellen Minijobseite der Knappschaft zitiert. Damit "amtlich".


    Du bist nicht Mitglied der BG deiner Mutter, wenn du BaFöG beziehst, außer das BaFöG+Nebenjob reicht nicht aus und du erhälst weiterhin ALG II. Lediglich bei der Berechnung der Unterkunft wirst du weiterhin bei deiner Mutter angerechnet.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Danke schön, na dann steht ja meiner Bewerbung nichts mehr im Wege :D
    Finde das hier richtig klasse, weil bei diesen vielen Regelungen findet man sich in spezielleren Fällen gar nicht mehr alleine durch.Und beim Arbeitsamt kriegt man bei jedem Mitarbeiter ne andere Antwort. :p
    Danke nochmal ;)

  • ARGE-Mitarbeiter sind dazu da, die Hilfesuchende zu verwirren, damit diese keine oder weniger Leistungen bekommen

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Die Berechnung ist richtig. Du bist nicht mehr in der BG. Und Leistungen werden nur für Mitglieder der BG gezahlt.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D