Keinen Anspruch auf Harz IV??

  • Hallo


    Ich war letztens beim Job-Center und habe dort wegen einem Antrag auf Harz IV gefragt. Daraus wurde nix.


    Erst mal ich bin in Berlin OFW( OhneFestenWohnsitz) gemeldet und dachte so das ich wenigstens dann in Berlin den Antrag durchbringe, weil die wollten mich nicht bearbeiten als meine Alte Adresse noch draufstand. Da wurde mir gesagt das Job-Center woher ich komme sei zuständig, aber die sagten mir ich wohne nicht mehr dort also sind sie nicht mehr zuständig.


    Darauf hin habe ich mich in Berlin eben OFW gemeldet. Dann bin ich zum Job-Center, Anmeldung ging Problemlos, dann wurde ich zu jemanden geschickt der so die neuen Daten ins System dort eingab und dann zu der Antragsstellungsabteitlung.


    Tja da wurde mir dann mehrere gründe gesagt wieso das nicht gehn würde. Erstens muss man Fest in Berlin gemeldet sein um Anspruch zu haben (wurde mir aber von der Polizei anderst gesagt), dazu kommt noch das die irgendein Schreiben vom Jugendamt haben wollen, das ich ausziehn aus dem Elterlichen Haushalt durfte vóm Jugendamt aus. (War dann beim Jugendamt in Berlin die meinten die könnten sowas nicht machen da sie meine Eltern nicht kennen usw. Darauf hin habe ich dem Jugendamt woher ich komme ne Mail geschrieben, die meinten aber das sie sowas nicht kennen würden).


    Wegen der Adresse hätte ich das auch so Regeln können, in dem ich die Adresse meiner Freundin angebe, aber sage das ich dort nicht wohne( Da sie ja auch Harz IV bekommt).


    Daher ist nun meine Frage hier, habe ich auch wenn ich OFW gemeldet bin anspruch auf Harz IV oder nicht? Und wie sieht es wegen dem Schreiben aus vom Jugendamt??


    Achso ich bin 16 Jahre alt.

  • Da du ohne festen Wohnsitz bist, stehst du dem Arbeitsmarkt nicht uneingeschränkt zur Verfügung. Da du unter 25 bist und dazu noch nicht volljährig, sind für dich deine Eltern unterhaltspflichtig. Einen eigenen Haushalt kann man dir nicht gewähren.


    Somit steht dir kein ALG II zu.


    Das Jugendamt wurd eingeschaltet, weil dieses feststellen muss, ob dir das Wohnen zuhause zuzumuten wäre. Dies kann natürlich nur an dem Wohnort deiner Eltern stattfinden.


    Daher bleibt dir nichts anderes übrig als entweder zu deinen Eltern zurückzuziehen oder zu einer erwachsenen Person zu ziehen, die (vorrübergehend) von deinen Eltern das Sorgerecht übertragen bekommt.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • NUn meine Eltern die zahlen gar nichts und wollen auch nicht.


    Das Jugendamt dort sagte mir die kennen sowas nicht und daher wird es in die richtung auch nix geben.


    Aber was die meinten so das mir sowas wie Lebensunterhalt dings zusteht welches ich vom Job Center bekommen würde.


    Ne also zu meinen Eltern zurück will und kann ich nicht.


    Habe hier in Berlin ja eine Freundin die Volljährig ist und mit der ich dann zusammen ziehen werden. Also sie wird sich ne 1 Zimmer wohnung suchen und so halt das es vom Job-Center übernommen wird und dann werd ich halt dort auch miteinziehen so.


    Meine Eltern wollen das nicht und meinen das geht auch nicht, genau der selben meinung ist das Jugendamt auch was das sorgerecht angeht.

  • Advokat der User ist noch nicht volljährig!! Deshalb MÜSSEN die Eltern den Unterhalt aufbringen bzw. ist das JA der Ansprechpartner.


    Sevi ich möchte dir raten, such dir einen Anwalt für Sozialrecht und bring dein Problem vor.

  • es gibt überleitungsvorschriften
    wird von den ämtern und auch hier immer wieder übersehen
    das amt kann nicht verlangen, dass ein u25er seine eltern verklagt
    das hat auch der gesetzgeber so gesehen
    deshalb hat er entsprechende vorschriften erlassen, dass das amt vorstrecken muss und es sich bei den eventuell unterhaltspfl eltern zurückholen muss


    stellt euch mal vor, jeder würde seine eltern verklagen müssen
    gerichtskosten in milliardenhöhe!!!
    familienstreitigkeiten bis zum blutvergießen!!!

  • advokat :


    Die Familienstreitigkeiten sind bereits vorhanden, wenn die Eltern keinen Unterhalt zahlen wollen. Den Eltern ist es schnuppe, ob das Kind direkt oder indirekt auf Unterhalt klagt, der Streit wird da sein und verschlimmert. Auch die Ämter müssen die Gerichtskosten in "Milliardenhöhen" zahlen. Deine Gründe sind somit nicht zutreffend.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Argen sind keine Ämter mit Vollstreckungsvollmacht! Und da Unterhaltsansprüche nicht Aufgabenkreis der ARGEN sind, müssten sie die originären Ämter (Jugendamt) einschalten. Dadurch wird dieses nicht "einfacher".

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
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    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • nein die zollämter bzw. die BA vollstreckt
    dazu reicht aber im gegensatz zum zivilrecht ein bescheid
    daher billiger
    denn es bedarf keines gerichtsverfahrens und für die vollstreckung zahlen die schuldner gebühren
    demnach staatshaushalt entlastet

  • Zollämter vollstrecken nur in ihrem Aufgabenkreis (z.B. Schwarzarbeit). Auch die BA kann nur bei Leistungsbetrug und bei Rückforderungen von Leistungen bei dem LE vollstrecken. Unterhaltszahlungen sind Leistungen von Dritten an den LE, daher kann hier nicht von der BA oder dem Zollamt vollstreckt werden. Unterhaltsvorschüsse werden dem Darlehensnehmer gewährt. Dieser hat dafür zu sorgen, dass die Unterhaltsansprüche vollstreckt werden, dann kann die Darlehensgeberin diese von dem Leistungsempfänger zurückfordern.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Eine Überleitung muss vor einem ordentlichen Gericht eingeklagt werden, damit sie rechtskräftig wird. Dies ist auch für Verwaltungen zwingend vorgeschrieben. Also doch nur ein Klageprozess.

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    Gruss R.


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  • Und den Bescheid müssen sie vor einem Gericht notfalls durchsetzen (Klage).

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    Gruss R.


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  • ok das hat mir jetzt nicht allzuviel weitergeholfen das alles.


    also ich war beim Jugendamt und die meinten nur die können mir nicht wirklich in diesem sinn helfen. Die meinten nur was die machen könnten eventuell mich in ne einrichtung bringen, mehr aber auch nicht.


    Habe mit dem Jugendamt wo ich herkomme gesprochen und die meinten ich hätte anspruch auf so ne lebensunterhalts hilfe dings.


    Naja ich bzw. wir, also ich und meine Eltern reden in keinster weiße mehr miteinander. Und zahlen tuin sie für mich auch nix, also ich bekomme weder das Kindergeld noch sonst was. Und sie haben mir auch schon gesagt das sie sowas nie machen werden, also mir was zahlen.


    Also was kann oder soll ich denn nun machen?? Weil habe echt zur Zeit kein Geld, in keinster weiße. Auch wenn ich arbeit suche, zu finden ist nich soeinfach was als 16 Jähriger, wegen dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Hätte fast ne Arbeit gehabt, aber bekamm die nicht weil als Jugendlicher darf man erst am 6 uhr arbeiten, das wär ab 5 uhr gewesen.


    Vielleicht finde ich was anderes.


    und vielleicht bessert es sich dann wegen den Ämter.


    Andere Frage, grundlegend können die einem Hilfebedürftigen(was ich denke ich mal bin, kein geld, keine arbeit usw.) doch so eigentlich es nicht verwehren etwas zu bekommen, weil von was muss der ja auch leben, oder??


    und hier wuirde was wegen einem anwalr geredet, für sozialrecht. Aber der Kostet ja auch was, und ich habe eben kein Geld, da wird mir kaum einer dann Helfen, die wollen ja auch für ihre Arbeit bezahlt werden. Da ne idee jemand??
    Sevi