Meine mama will mit freund zusammen ziehen,was muss sie beachten?

  • Hallo und zwar hab ich und meine mama ein paar fragen.
    Meine mama möchte mit ihrem freund zusammen in eine wohnung ziehen.Sie bezieht ALG 1 und Hartz4.
    Er arbeitet und verdient ca 1200 netto.Dazu kommt noch das ein kleines kind von 5 jahren im haushalt lebt.Also wenn sie zusammen ziehen sind 3 Personen vorhanden und ein Gehalt von 1200,-
    Nun möchte meine mama wissen ob ihr ALG1 und hartz 4 ganz weg fallen.Sie bekommt für die kleine noch 202 unterhalt und 154 kindergeld.Sie würde gern wissen ob die Ein Jahresregelung noch gilt,sprich wenn sie zusammen ziehen ob es erst nach einem jahr als BG gilt.


    Liebe grüße und danke im Vorraus...

  • ALG I wird nicht wegfallen, außer, wenn der Bezugszeitraum abgelaufen ist. Es wird eine BG sein, da ein Kind im Haushalt zu versorgen ist (§ 7 Abs. 3 Nr. 3c SGB II i.V.m. § 7 Abs 3a Nr. 3 SGB II). Damit fällt die 1-Jahres-Regelung hier raus.


    Berechnung:
    ...316 € für deine Mutter
    + 316 € für ihren Freund
    + 211 € für das Kind
    + xxx € Kosten der Unterkunft (angemessene Wohnung = max. Kosten für eine 75m² große Wohnung)
    = Gesamtbedarf der BG


    .1200 € Gehalt des Freundes
    + xxx € ALG I deiner Mutter
    + 202 € Unterhalt für das Kind
    + 154 € Kindergeld
    = Gesamteinkommen der BG


    Sollte bei Abzug des Gesamteinkommens der BG vom Gesamtbedarf der BG ein positiver Betrag verbleiben, wird dieser als aufstockendes ALG II weiterhin gezahlt. Bei einem negativen Betrag wird kein ALG II gezahlt.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D