Umzug innerhalb der Stadt

  • Hallo zusammen,


    ich habe nach langer suche eine Wohnung gefunden die von der Quadratmeterzahl sowie vom Mietpreis her die Vorgaben meiner Sachbearbeiterin nicht übersteigt.
    Bin momentan nicht in einer Beschäftigung sondern komplett ALG 2 Empfängerin mit 1 Kind im Schulalter.


    Jetzt muss ich aber mal fragen...


    Bekomme ich wenn ich einen Antrag auf Umzugskostenübernahme die Umzugskosten erstattet?


    Ich habe jetzt keine Küche in meiner jetzigen Wohnung, hab nur einen Herd, Kühlschrank und Mikorwelle.
    Mein Geschirr steht auf nem kleinen Beistelltischchen.
    Ich habe auch keine Küchenschränke und keine Spüle<--wasche meine Geschirr im Bad ab.
    In meiner neuen Wohnung is auch keine Küche vorhanden kann ich Geld für ne Küche beantragen?


    Mir selbst fehlt auch ein Bett<--Rahmen kaputt, ich schlafe auf der Matratze aufm Boden, kann ich mir ein Bett noch Beantragen?


    Kann mir jemand helfen?

  • Hallo,


    ich habe nach langer suche eine Wohnung gefunden die von der Quadratmeterzahl sowie vom Mietpreis her die Vorgaben meiner Sachbearbeiterin nicht übersteigt.
    Bin momentan nicht in einer Beschäftigung sondern komplett ALG 2 Empfängerin mit 1 Kind im Schulalter.


    Wenn die Kosten der neuen Unterkunft niedriger ist als die der jetzigen, wäre es möglich das die Arge den Umzug bezahlt.



    Ich habe jetzt keine Küche in meiner jetzigen Wohnung, hab nur einen Herd, Kühlschrank und Mikorwelle.
    Mein Geschirr steht auf nem kleinen Beistelltischchen.
    Ich habe auch keine Küchenschränke und keine Spüle<--wasche meine Geschirr im Bad ab.
    In meiner neuen Wohnung is auch keine Küche vorhanden kann ich Geld für ne Küche beantragen?
    Soweit ich weiss werden keine einmaligen Beihilfen mehr gewährt, und ob eine Küche zur Grundaustattung gehört kann ich Dir leider auch nicht sagen. Im Zweifel würde ich einfach mal bei der Arge anrufen und Fragen.


    Eine Frage an Dich: Wie hast du das so lange ausgehalten? Hast du im Fall der Fälle keine Freunde, Bekannten, Verwandten... oder so die Dir helfen können eine Küche zu besorgen?

  • Du hattest gefragt wie ich das soo lange habe aushalten können?


    Ganz einfache Antwort, ich hatte bisher keinen andere Möglichkeit.
    Ich bin seit Aug. 08 wieder Hilfeempfänger davor war ich 2 Jahre auf einer Berufsfachsch. die mir nichts ausser Ärger mit den Ämtern bereitet hat.


    Ich hatte die letzten Jahre kein Geld um mir sowas wie ne Küche oder ähnliches besorgen zu können.

  • 1. Wenn dir der Umzug genehmigt wird, und eine Kostenübernahme zugesichert wurde, werden dir die Umzugskosten erstattet.


    Wichtig ist hier, dass der Umzug notwendig ist, um eine Übernahme der Umzugskosten zugesichert zu bekommen.


    2. Zur "Erstausstattung" einer Wohnung gehören Möbel und Haushaltsgeräte, die zum täglichen Gebrauch notwendig sind. Dazu zählen auch Küchenschränke. Eine "vollständige" Küche, wie sie z.B. in Wohnungen als Einbauküche bereits vorhanden sind, ist dabei aber nicht gemeint. D.h. es wird nur das Notwendigste genehmigt. Dabei ist es unerheblich, ob der Bedarf schon länger vorliegt oder aktuell eintritt.


    Ersatzbeschaffungen sind jedoch von dieser Regelung ausgenommen. Bei defekten Möbeln oder Haushaltsgeräten muss dieses aus den Regelleistungen bestritten werden. Man kann jedoch, wenn der Mangel akut ist, ein Darlehen beantragen, welches dann von den Regelleistungen zurückzuzahlen ist.


    Konkret zu deinem Fall: Umzugskosten werden sehr wahrscheinlich dir nicht erstattet, außer der Umzug wird aus trifftigem Grund ausgeführt (Trennung vom Partner usw.). Küchenschränke werden dir im Rahmen der Erstausstattung gewährt. Das Bett musst du selber ersetzen, notfalls mit einem Darlehen bei der ARGE.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D