muß ich ausziehen????

  • hallo,
    kann mir jemand verraten ob ich nun aus meiner wohnung ausziehen muß weil meine tochter sich ne eigene wohnung genommen hat?
    ich erklär es mal. ich beziehe ALGll. mußte mit meiner tochter schon einmal umziehen, damals war die wohnung wirklich teurer. 600 € kalt + NK. dann habe ich eine wohnung gefunden die 79qm hat aber nur kalt 307,42 € +NK= 471,42 heizung ist auch schon dabei. der ARGE waren da die qm egal,die wohnung durfte ich nehmen.
    jetzt hat meine tochter arbeit und klar sie möchte gerne ihre eigene wohnung, die sie auch gefunden hat.
    jetzt habe ich versucht bei der ARGE auskunft zu bekommen was mit meiner wohnung ist, aber anscheinend fühlt sich da im moment keiner wirklich für zuständig. das problem sehe ich einfach darin, das ich hier in düsseldorf eigentlich keine billigere wohnung finden werde.
    wenn die ARGE nun sagt ich muß ausziehen, kann ich das dann vielleicht irgendwie regel, das die mir die mehr kosten für miete abziehen und ich die selber trage??? ich habe noch einen 120 € nebenjob!!!!!



    für antwort wäre ich dankbar gruß bikerin64

  • Die ARGE müsste dich dann zu einem Umzug auffordern und die notwendigen Kosten für eine Wohnungssuche, einen Umzug usw. tragen.


    Wenn deine Tochter also auszieht, hast du dieses zu melden und musst den Bescheid der ARGE abzuwarten. In diesem muss dir eine Frist von max. 6Monaten eingeräumt werden, die Kosten zu senken. Dies kannst du entweder durch Untervermietung (Achtung: Zustimmung des Vermieters erforderlich), Umzug oder durch die Übernahme der Mehrkosten zu bewerkstelligen.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Hallo Bikerin!


    Das war schon mal gut die ARGE zu informieren!


    Nur mach das Ganze doch schriftlich z.B. indem Du zur ARGE gehst und dies zur Niederschrift gibst!


    Dann bist Du auf der sicheren Seite, bis der Mitwirkungspflicht nachgekommen und niemand kann Dir später ans Bein pissen wenn der Sachbearbeiter z.B. gewechselt hat!


    Gruß

  • ich habe noch mal eine frage!!!
    ich habe grade mal nachgeschaut wie hoch der mietspiegel in düsseldorf ist. der liegt hier um die 6,6 ,euro kalt. meine frage wie rechnet das amt die miete???? gehen die von der kaltmiete aus oder mit nebenbosten???? da ich schon mehr als einmal mit der ARGE streß hatte (hatte auch schon einen Anwalt dabei) wüßte ich halt schon vorher genau bescheid, damit ich mir weiteren streß sparen kann. sonst muß ich mal wieder meinem geld nach laufen :-) es gibt doch einen § der besagt das man den rest der miete selber tragen kann,kann ihn mir vielleicht bitte mal genau geben,so kann ich bei der ARGE sofort gegenhalten wegen umzug. ich will hier auf keinem fall ausziehn, da ich für düsseldorf nun mal sehr preiswert wohne.
    zur info, ich habe durch eine bekannte eine tabelle für den mietsatz in düsseldorf bekommen. da steht bei einer person 370€uro drin, aber keine info ob es mit oder ohne nebenkosten ist.


    ich danke schon mal für die antwort.


    gruß bikerin64

  • hallo bikerin.
    die arge berechnet normalerweise eine wohnung dahin, wieviel qm dir als einzelperson zusteht und nach der kaltmiete. da ich den satz in düsseldorf nicht kenne kann ich dir nur ein beispiel aus lübeck nennnen: als einzelperson stehen einem max. bis zu 50 qm zu und die kaltmiete darf 264 euro nicht übersteigen. die nk werden dabei nicht berücksichtigt. auch ich hatte der arge einmal den vorschlag gemacht bei einer teureren wohnung die differenz selber zu tragen aber daraufhin ließen die sich nicht ein.