neue Wohnung gewünscht, Umzug erlaubt???

  • Hallo, hoffe dass ich hier vielleicht tipps bekommen könnte. Wir (Familie = Mann, Frau und zwei Kinder 5Jahre und 5 Monate) wohnen derzeit in einer 3-Zimmer-Wohung mit 55 m² - eigentlich könnte man auch 2,5 Zimmer Wohnung sagen. Wir haben überlegt, eine größere Wohnung zu mieten, wir sind beide im Hartz IV momentan. Nun hatten wir uns eine schöne 4-Zimmer-Wohnung angeschaut, die uns sehr gefallen hatte. Allerdings hat diese ca. 105 m² und kosten 480,-€ kalt zzgl. 200,-€ Nebenkosten. Laut Hartz IV stehen uns 90 m² zu und bei unserem Mietspiegel hier ca. 418,50€ kalt und 200,-€ Nebenkosten. Nun unsere Frage. Kann uns das JobCenter den Umzug ablehnen in diese Wohnung? Das das JobCenter nicht die volle Miete übernimmt ist uns klar ... aber die Wohnung hat uns so sehr gefallen, dass wir die Differenz selber zahlen würden. Was würde uns das JobCenter zahlen ... den Höchstsatz ... also die 418,50 Kaltmiete + 200 Nebenkosten oder können die auch noch weniger zahlen? Oder können die auch wirklich sagen, wir dürfen nicht umziehen? Wie sieht es dann mit der Kaution aus? In der jetzigen Wohnung mussten wir keine zahlen. Würde mich freuen, wenn ich Antworten bekommen würde.Danke vorab

  • Werden vermutlich die Wohnung und den Umzug ablehnen.
    Wohnung zu teuer und zu groß, daher keine Übernahme der Umzugskosten, der Kaution und der Maklergebühren.


    Den Umzug können Sie euch nicht verweigern, wenn Ihr das alles selber stemmen könnt.
    Es ist jedoch zu beachten dass bei einer Nebenkostennachzahlung nur für die angemessene Wohnungsgröße die ARGE/JobCenter aufkommen wird.


    Außerden muss ein Umzug begündet sein.
    Da steht hier im Forum schon einiges und wird diskutiert.


    Gruß Klaus

  • Hallo ich hab da mal ne frage!!!da ich leider keine antwort , rückruf noch termin in von der arge bekomme :mad: wollte ich wissen ob mir hier jemand sagen kann wie das ist ich habe eine kleine tochter von 2 jahren wohne in na kleinen 2 zimmer , 44 qm2 wohnung und da kommt wasser durch die wand in die wohnung und durch dach habe das auch gemeldet neues fenster kahm erst nach 6 monaten in der wand ist nässe+schimmel ....ich möchte hier dringend raus da meine tochter schon bronchitis hat ich es auch durch ein ärtzliches artest vorgelegt habe bekomme ich keine antwort das isch jetzt schon der 5te brief ohne antwort weis nun nicht mehr weiter wisst ihr ob ich hier ausziehen kann????


    achso bevor ich es vergesse habe ich das recht auf eine größere wohnung????

  • Hallo Lanie!


    5 Briefe sind ja recht ordentlich! Richtig ist das nicht was ich Dir vorschlage, aber die Gesundheit des Kindes sollte vorgehen!


    Geh zum Fallmanager und gib zu Protokoll "Niederschrift" das Du jetzt auf der Stelle von Ihm eine Umzugsgehmigung erwartest und sofern dies nicht erfolgt Du Dir ohne die Zustimmung der ARGE eine neue Wohnung nimmst und das Du darüber hinaus Klage auf "Übernahme aller dadurch enstehenden Kosten und Mehraufwände" zu Lasten der ARGE beim Sozialgericht einreichen wirst!


    Er habe jetzt und letztmalig die Gelegenheit den Vorgang mit oder ohne Unterstützung des Teammangers zu entscheiden und ohne Gerichtsverfahren und weitere Kosten für die Sozialgemeinschaft zu lösen.


    Ausserdem würdest Du Ihm in diesem Zusammenhang eine Anzeige wegen vorsätzlicher Körperverletzung im Amt wegen Unterlassung der notwendigen Hilfe auf dem selben Weg anhängen sowie als Folge daraus auch auf eine dauerhafte Zahlung wegen der noch nicht abzusehenden gesundheitlichen Spätfolgen für Deine Tochter.


    Ich denke das gibt genügend Gesprächsstoff und Handlungsbedarf!


    Gruß

  • Man man dat Amt....sagt mal ich musste in meiner Wohnung Kaution bezahlen muss man wirklich das alleine zahlen oder ist das amt verpflichtet das zuzahlen...und welche kosten übernimmt das amt noch so bei strom oder betriebskosten habe seit 5monaten meine eigene wohnung und hab da auch noch nicht soviel ahnung.