Kann man uns den Umzug verweigern?

  • Wir haben nun endlich nach langem suchen eine Wohnung gefunden. Da es bei uns sehr drängelt. Sie liegt etwa 15 km außerhalb der Stadt und somit ist eine andere Arge für uns zuständig. Wir erhalten sind nur Hartz 4 sondern zusätzliche Leistungen, da mein Mann einen Job hat. Der Grund für den Umzug ist das die jetzige mit 70m² zu klein ist, wir sind 4 Personen, bald 5. Die neue Wohnung liegt mit 380,-€ kalt u. 100m² genau in dem Rahmen den meine Bearbeiterin mir angegeben hat, sogar noch drunter, nur größer ist sie halt. Den Umzug machen wir allein, es würde nur um die Kaution gehen, die wir bei der neuen Arge beantragen wollen würden. Geht das dann in Ordnung? Oder kann die hiesige Arge uns den Umzug verweigern?

  • Hallo dannimaus 76!


    Können kann die ARGE schon, ob sie es den macht ist etwas anderes und ein Grund könnte sein das man keinen Sozialtourismus will (andere ARGE = andere Kommune, und die ist nicht unbedingt glücklich über Mehrkosten).


    Das mit der Umzugsgenehmigung ist von MArsratte schon richtig beantwortet worden, Ihr sollte diese auf jeden Fall vorher einholen!


    Da er sich grade ber mein Art aufgeregt hat, hier mal eine kleine Retorukutsche; Die Anfrage geht im wesentlichen um die Kaution, darüber kein Wort, soviel zu Kompoetenz!


    Und jetzt zu der Kaution, die müsst Ihr unbedingt vorab erfragen, weil sie zwar gewährt werden kann, in der Regel aber nur auf Darlehnsbasis! Heisst die ARGE kann in angemessenen Raten die Rückzahlung verlangen - angemessen sind bis zu 30% des Regelsatzes also bei einer Einzelperson 115€ und noch was in diesem Zusammenhang, weil es dazu sogar eine Zwangsmöglichkeit per Pfändung gibt!


    Alles was staatliche Pfändungen betrifft kann nach (Ich glaube es ist §33) von der Behörde Zwangsgepfändet werden auch bei ALG II - bei Privatpfändungen muss die Zustimmung gegeben sein und diese kann jeder Zeit zurück genommen werden! Ist z.B. Wichtig wenn noch eine Sanktion erwirkt wird !



    So denn mal versuchen und beantragen; (Auch die Umzugskosten und ein Renovierungszuschuss sind möglich !)



    Gruss

  • wichtig ist, vor dem Umzug Antrag auf Genehmigung zu stellen


    Problem und häufig in der Rechtsprechung diskutiert ist der Fall des Wechsels der Arge


    Auf jeden Fall ist die Kaution nicht sofort zurückzuzahlen, auch wnen das die Arges gerne machen. Die Kautionsrückzahlung ist lediglich abzutreten. Lasst Euch nicht auf ein Aufrechnung ein.


    Wichtig ist, sich einen zeugen mitzunehmen oder den Antrag bestätigen zu lassen


    Gerade in diesen Umzugsfällen ist Ärger fast schon vorprogrammiert


    Noch ein bisschen Rechtsprechung dazu


    Mietkaution ist (gegen Abtretung des Rückzahlungsanspruchs ggü Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses) darlehensweise zu übernehmen
    LSG Hamburg, Beschluss v. 28.09.2005, L 5 B 255/05 ER AS; LSG Hessen, Beschluss v. 07.03.2006, L 7 AS 18/06 ER, ZfSH/SGB 2006, 480-481


    Erhalten Empfänger beim Umzug in angemessene Wohnung Darlehen zur Zahlung der Mietkaution, so müssen sie dieses regelmäßig nicht zurückzahlen. Das gilt jedenfalls dann, wenn die laufenden Grundsicherungsleistungen die Pfändungsfreigrenzen des § 850c ZPO nicht übersteigen. Dem Leistungsträger entsteht hieraus kein Schaden, da er sich im Darlehensvertrag den Anspruch auf Rückzahlung der Kaution abtreten lassen kann.
    LSG Hessen v. 5.9.2007, L 6 AS 145/07 ER


    § 23 Abs. 1 S. 3 SGB-II kommt nicht als Ermächtigungsgrundlage für Aufrechnung in Betracht, weil es sich bei einer Mietsicherheit nicht um einen Bedarf handelt, der von den Regelleistungen erfasst wird, sondern vielmehr um Kosten der Unterkunft im Sinne des § 22 SGB-II
    LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.08.2007, Az. L 1 B 37/07 AS

  • Und nochmals ein dickes DANKE !!!!!!


    Ich bin kein § Reiter, denn in meinem Job war das nebensächlich, aber mein Wissen ist bestimmt nicht von schlechten Eltern, schön das Advokat mit seinen Fachkenntnissen da dann in den nötigen Situationen aufklärend eingreifen kann und um so besser wenn es dann in meiner Richtung bestätigt wird!