Wohnung 4 Euro zu teuer...

  • Hallo zusammen,


    ich habe folgendes Problem: Ich wohne zurzeit bei einer Freundin zur Untermiete in einem einzelnen Zimmer. Nun möchte ich eine eigene Wohnung haben, da meine Freundin das Zimmer wesentlich teurer weiter vermieten kann als bei mir (Sie schmeißt mich also auf gut Deutsch einfach raus)


    Nun habe ich eine Wohnung gefunden, die klein und preisgünstig ist. Als ich bei der Arge war habe ich die Wohnung vorgestellt mit allen Daten und es hieß dann: Nein, das geht nicht, die Wohnung ist 4 € zu teuer. Ich sagte damm, dass ich die 4 Euro gerne aus den Regelleistungen bezahle, eine klare Antwort habe ich daraufhin nicht bekommen.


    Da die Zeit drängte habe ich aber den Mietvertrag unterschrieben und bin dann mit dem unterschriebenen Vertrag nochmal hin. Dort sagte man mir, dass ich das nicht hätte machen dürfen und dass die Kosten jetzt überhaupt nicht mehr getragen werden.


    ich möchte nun dagegen vorgehen und weiß nicht so recht wo ich hin soll. Kann ich damit zum Anwalt, wenn ja wie teuer ist das? ODer gibt es noch andere kostenfreie Stellen an die ich mich wenden kann? Die Sache ist ein wenig dringlich da ich schon bald aus dem Zimmer raus muss...


    Danke im Voraus
    Claudia

  • Also ich musste eine Bestätigung vom Amt zu der Gesellschaft geben die meine Wohnung vermietet, eine Art Schutz für den VErmieter das die Kosten für die VErmietung übernommen werden vom Amt.


    Dort steht drin das die Kaltmiete bis zu 231 Euro (Kaltmiete) bezahlt wird und bis 50 qm groß sein darf, alles andere muss aus meinen eigenen zusätzlicher Leistung gezahlt werden...


    Also genau das was du erreichen willst... Ich habe leider den Zettel wegschicken müssen aber ich kann gerne nochmal nachschauen ob ich das irgendwo anders finde. Ich meine es noch auf einem anderen Zettel gelesen zu haben...



    PLAN B:


    Wenns so ist und die sich so sträuben, gibt es da nicht die Möglichkeit mit dem Vermieter zu reden das er es im Vertrag auf 4 Euro runterschreibt? Ich meine wenn das Amt dann die Wohnung übernimmt, kann dem Vermieter doch nichts besseres passieren, er bekommt jeden Monat sein Geld. Und die 4 Euro wirst du ihm als Dank dann natürlich auch ordentlich und brav jeden Monat mitüberweisen ;-) Es handelt sich in dem Vertrag ja nur um die Kaltmiete....

  • Hallo Claudia!


    Lass die Pfeife von Sachbearbeiter links liegen bestell ihm einen schönen Gruss von mir und weise Ihn mal darauf hin das er einem Hilfeersuchen nachzukommen hat!, insbesonder hat er in diesem Zusammenhang vollständig und richtig aufzuklären!!!


    Das er Dir keine weiter Info zu Deinem Vorschlag die 4€ selbt zu tragen gegeben hat spricht ja wohl eindeutig dafür das er dies unterlassen hat, (Knallhart vorwerfen!!!) und dann erklärst Du ihm das Du um eine Niederschrift des Gespräches bittest! Darin erklärst Du wie sich dasd Gespräch zwischenihm und Dir zuvor abgespielt hat und das Du aufgrund der Hilflosigkeit in der er Dich zurückbelassen hat, die für Dich existenziell wichtige Entscheidung hast ohne das Zutun seiner Person hättest vornehmen müssen!


    Aus diesem Grund könntest Du die Ablehnung der Mietkostenübernahme auch nicht ohne einlegen eines widerspruches hinnehmen und das er diesen Widerspruch somit zur Kenntnis zu nehmen habe! Er möchte Dir die Frage beantworten ob er dies so zur Kenntnis genommen habe oder ob er die Notwendigkeit in Betracht zieht diesen Widerspruch bei seinem Vorgesetzen nebst einer Dienstaufsichtsbeschwerde zu wiederholen!
    Beantworten lassen und Kopie einstecken!


    Ich denke das sich dann etwas bewegt, sofern nicht mach eine Abstecher zum Vorgesetzten Deines Sachbearbeiters und lass von dort Deinen Widerspruch in der Sache aufnehmen!


    Anschließens gehts Du zum Amtsgericht holst die einen Beratungsgutschein ( Leistungsbescheid ALG II mit-nehmen) und macht damit bei einem Rechtsanwalt einen termin sodas dieser Dich gegenüber der ARGE kostenfrei Vertreten kann, er ist dann auch in der Lage zu beurteilen ob eine Klage beim Sozialgericht erfolgreich verlaufen wird! Die 4 € sind jedenfalls eine total bescheuerte Begründung!


    Gruss