Zur Miete bei Mama - Anspruch auf Wohngeld??

  • Hallo Leute,


    ich bin neu hier und habe eine frage, bei der ich hoffe mir kann jemand auskunft geben.


    Ich bin schon seit längerer Zeit erwerbslos und habe auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ich habe die letzten 2 Jahre bei Freunden in einer WG gewohnt und habe mich von Erspartem oder ab und zu mal von einem kleinen Zuschuß meiner Mutter "über Wasser" gehalten. Nun wird die WG leider aufgelöst und ich muß nach einer neuen Bleibe schauen. Meine Mutter hat mir angeboten das sie mir einen Teil ihrer Wohnung vermieten könnte. Sie hat diesen Wohnungsteil vor kurzem abgetrennt und wollte ihn eigentlich als Ferienwohnung vermieten.
    Nun meine Frage: Ich hatte vor , da ich nun keine Ersparnisse mehr habe, Hartz 4 zu beantragen. Steht mir gesetzlich Wohngeld zu, auch wenn ich zu Miete bei meiner Mutter im selben Haus wohne. Ich bin 33 Jahre und Mittellos, meine Mutter ist 66 Jahre und bekommt in etwa 1700€ Rente. Oder kann das Amt mir diese Leistungen verweigern, da ich bei einem nahen Angehörigen wohne der auf die Mieteinnahmen nicht unbedingt angewiesen ist.
    Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen, Andie

  • Hallo Andie


    Dir stehen


    351 € Regelleistung
    +
    KDU angemessene Kosten der Unterkunft
    =
    ALG II Anspruch zu.


    Du brauchst nur mit deiner Mutter einen Mietvertrag machen und ihr müsst erklären, dass ihr nicht füreinander einsteht und keine gegenseitigen Kontovollmachten habt und dich deine Mutter nicht unterstützt.
    Frag bei der ARGE nach was eine Wohnung für dich Kosten darf( Warm und Kalt)


    Wo warst du bis jetzt krankenversichert?


    Gruß Klaus

  • HalloKlaus,


    vielen Dank für deine schnell Antwort.


    Ich bin freiwillig in der gesetzlichen KV versichert.
    Ist eine einfache schriftliche Erklärung von uns ausreichend, in der wir bestätigen nicht für einander einzustehen, oder muß das irgendwie notariell bestätigt werden?


    Gruß, Andie




  • Hallo Andie,


    du brauchst keinen Notar dazu. Es reicht eine einfache schriftliche Erklärung.
    Sobald du ALG II beziehst, bist du wieder pflichtig in der GKV und die Beiträge übernimmt die ARGE.


    Pass auf, dass die ARGE nicht das Einkommen deiner Mutter mit anrechnet, das geht die garnix an.
    Kann nämlich sein, dass sie versuchen, euch als Bedarfsgemeinschaft zu sehen, was aber nicht rechtens ist.


    Gruß Klaus

  • Da habe ich auch etwas bedenken das uns die Arge etwas Probleme machen könnte, da meine Mutter die Wohnung vorher nie vermieted hat. Bleibt uns den noch eine Möglichkeit als eine schriftliche Erklärung von unsere Seite, das und die Arge nicht als Bedarfsgemeinschaft sieht?

  • hallo alle zusammen,


    ich bin 17jahre und habe eine kleine tochter(11wochen). ich beziehe im moment noch alg 2. zur zeit wohne ich noch bei meinen eltern, doch die wollen nicht für meinen und alinas unterhalt aufkommen. (was auch ok ist) die arge hat uns vorgeschlagen einen mietvertrag zu machen, weil meine eltern für meine unterkunft nicht aufkommen wollen und auch nicht müssen. den vertrag bezahlte die arge auch 6 moate und dann auf einmal sei er nicht mehr rechtskräftigt und nun bekommen meine eltern schon 3 monate keine miete mehr. was soll ich jetzt tun? meine eltern wollen nicht fürmich aufkommen?
    darf ich mir mit meiner kleinen eine wohnung nehmen?


    bitte helft mir... ist wirklich dringend


    :confused:

  • Deine Mutter ist dir in deinem Alter nicht mehr zu Unterhalt verpflichtet und somi t stellst du eine eigene BG dar und alles andere spielt keine Rolle.
    Mach es einfach und schau was die ARGE sagt. Du kannst nicht vorher alle Eventualitäten durchspielen.


    Gruß Klaus

  • Hallo Blumenschein,


    ob deine Mutter die Wohnung schon jemals vermietet hat, geht die ARGE nichts an. Macht einen Mietvertrag und setzt ein formloses Schreiben auf, dass deine Mutter nicht finanziell für dich einsteht (was sie auch nicht muss, da du über 25 bist).
    Vorher solltest du dich beim Amt erkundigen, wieviel die Wohnung kosten darf. Dann beim EW-Meldeamt anmelden und Antrag bei der ARGE stellen. Es dürfte keine Probleme geben.


    LG, Jalale.


    @ Mama mit Baby, wie schon geschrieben wurde, bildest du mit deinem Baby eine eigene BG, auch wenn du noch keine 25 bist. Ich würde mir beim Amt trotzdem eine Umzugsgenehmigung holen, als Grund gibst du an, dass das Baby deinen Eltern nicht zuzumuten ist und einfach nicht genug Platz ist. Sie müssten dich eigentlich ausziehen lassen. Beantrage dann gleich die Erstausstattungskosten für die Wohnung sowie Umzugshilfe und Renovierungskosten (falls erforderlich). Wichtig ist, dass die Wohnung angemessen ist, erkundige dich vorher und lass dir eine entsprechende Wohnung vom Amt schriftlich genehmigen.


    LG, Jalale.

  • Hallo,


    sind Eltern generell nicht mehr verpflichted ihre Kinder finanziell zu unterstützen(egal ob Wohngeld oder Grundversorgung), wenn diese das 25. Lebensjahr überschritten haben, egal ob sie vermögend sind und es sich ohne Probleme leisten können. Oder ist der Staat ab dem 25 Lebensjahr zu hundert Prozent alleine verpflichted?


    Vielen Dank für eure bisherigen Antworten ( beteilige mich das erste Mal in so einem Forum und finde es echt toll).


    Gruß, Andie