Schwanger und Partner vorhanden

  • Hallo, ich bin im 7ten Monat Schwanger und möchte natürlich unbedingt mit meinen Partner/Vater in eine 3raum Wohnung ziehen nun waren wir beim Jobcenter*berlin und haben haben einen Antrag auf eigenen Wohnraum gestellt. Dort meinten sie uns würde jetzt schon eine 3raum wohnung zustehen für 542€ wm. Nun habe ich einen Tag später ein anruf vom Solzialamt bekommen sie möchte mich gerne auf ein gespräch einladen wie ich/wir gerade leben. Der termin war heute und lief nicht sehr gut, die sachbearbeiterin hat viele Frage gestellt und ist der meinung bei mir zu hause ist genug platz und das verhältnis zu den eltern ist auch garnicht so schlecht..:/ Wir sind 4Mann mit meinen Partner 5 der aber Polizeilich nicht gemeldet ist das baby wäre die nr 6 und es ist eine 4raum. Jetzt kommt sie uns besuchen in 2tagen besuchen. Wir sind beide unter 25. er macht fachabitur und ich habe gerade meine lehre abgeschlossen und bin nun arbeitslos. steht uns nun eine wohnung zu? wenn sie es in 2tagen ablehnt sollte man dagegen klagen? ich habe nun große zukunftsängste.. es heißt immer man soll die schwangerschaft geniessen nur wenn man vom amt abhängig ist, besteht keine möglichkeit. würde mich über eine antwort freuen.

  • Also ich würde sagen, euch steht eine eigene Wohnung zu. Denn 6 Personen in dieser Wohnung geht nicht lange gut. Und sollte es abgelehnt werden, auf jeden Fall Widerspruch mit einer Frist einlegen und gegebenenfalls klagen auch Antrag auf eillig stellen. Denn sonst lassen die sich Zeit. Ich denke ihr habt gute Karten zu gewinnen.
    Viele Grüße

  • Hi Lena!


    Es geht nicht um die Anzahl der Zimmer, sondern um die Größe der Wohnung in qm! Da ihr bald 6 Personen sein werdet, steht euch schon heute eine Wohnung mit bis zu 120 qm zu. Wie teuer diese sein darf, erfragst Du am besten bei der für Dich zuständigen ARGE!
    Wichtig ist natürlich, dass sich auch Dein Partner dann polizeilich anmeldet, denn er soll ja auch mit zur Bedarfsgemeinschaft gehören.


    vG
    Berthold

  • Hallo,


    ihr habt Anrecht auf eine eigene Wohnung!!!!! Wie groß die Wohnung deiner Eltern ist, ist vollkommen irrelevant. Ihr bildet mit dem Kind eine eigene BG, das heißt die U25 Regelung gilt in eurem Fall nicht!!!!!! Sofort Widerspruch einlegen!!!!!!!!!!!!!!!!!!

  • Hallo Lena2009,


    euch steht, wie hier schon erwähnt, eine eigene Wohnung zu. Ohne wenn und aber. Habt ihr denn schon einen Ablehnungsbescheid? Wenn ihr noch nichts schriftlich habt, brauchst du auch keinen Widerspruch einlegen. Ich würde der Frau, die euch besucht, nett und höflich sagen, dass sich gerne die Wohnung deiner Eltern anschauen kann, ihr aber rein rechtlich gesehen Anspruch auf eigenen Wohnraum habt. Und dass für euch nicht in Frage kommt, in der elterlichen Wohnung zu verbleiben.
    Den Antrag habt ihr schon gestellt? Dann wartet ab, was für eine Antwort kommt. Habt ihr schon eine Wohnung in Aussicht? Wenn, dann sofort damit zum Jobcenter und schriftlich von der Sachbearbeiterin genehmigen lassen!
    Lasst euch bloss nichts erzählen!!


    Viel Glück und lg,


    Jalale.


    P.S. Soll das Baby Lena heißen? Glückwunsch! Meine Tochter (7 Monate alt) heißt auch so.