mietrückstand weil arge nicht die volle miete gezahlt hat

  • hallo an alle!


    ich hab ein problem. ich hab eine wohnung für die ich warm 297 euro zahle. die miete geht direkt von der arge zum vermieter,jetzt hab ich aber eine mahnung bekommen das ich im mietrückstand bin mit 167,79 euro.
    es wurde also immer nicht die volle miete gezahlt. mir wurde aber nicht gesagt das ich einen teil vielleicht selber zahlen müsste. jetzt war ich auf der arge und da wurde mir gesagt das sie das nicht nachzahlen.
    aber ich kann die 167,79 euro auch nicht zahlen. was kann ich jetzt machen ?
    muss die arge das nicht nachzahlen?:(


    wär echt dankbar wenn mir jemmand weiter helfen könnte!


    liebe grüsse karo

  • Hallo Karo,


    du musst doch einen Bescheid von der Arge bekommen haben, in dem die KdU aufgelistet sind. Na und wenn da eben ein anderer Betrag steht, als deine eigentliche Miete kostet, ist es doch nur logisch das der Rest von dir selbst gezahlt werden muss.
    Ich würde mich mit dem Vermieter in Verbindung setzen und eine Ratenzahlung ausmachen. Und in Zukunft natürlich, den von dir selbst zu zahlenden Betrag rechtzeitig überweisen.

  • hallo melffi


    in meinem bescheid in der auflistung steht die volle miete....also 297 euro. also hätten die doch immer die volle miete zahlen müssen? dann sieht man auf der mahnung vom vermieter das die arge wohl immmer unterschidliche summen überwiesen hat. hä?? ich kapier da nix mehr.
    LG

  • Dann lass dir von deinem Vermieter einen Kontoauszug deiner Mietzahlungen aushändigen und geh mit diesem und deinem Bescheid zur ARGE und lege das so vor.Denn wenn auf deinem Bescheid die volle Mietsumme ausgewiesen ist dann bist du natürlich davon ausgegangen das dieser Betrag auch an deinen Vermieter gezahlt wurde.Allerdings kann ich mir nicht ganz vorstellen das du alles vom Amt bekommst denn normalerweise ist immer ein kleiner Betrag selbst zu zahlen.

  • Hallo alle zusammen!


    Bei Direktüberweisungen steht in der Regel auf Seite 2 des Leistungsbescheid, wieviel an den Vermieter zu überweisen ist und wer den Rest bekommt.


    Frage an KARO:


    Hast oder hattest Du eventuell unterschiedliche Einkünfte, sodaß manchmal der Zahlbetrag, den die ARGE an Dich leistete nicht ausreichte, um die volle Miete zu bezahlen?


    vG Berthold

  • Also mein SB hat mir das so erklärt, dass sie IMMER den kompletten Betrag an den Vermieter überweisen, wenn sie die Miete direkt überweisen. Sollte die ALG II-Höhe mal nicht zur Zahlung der gesamten Miete ausreichen, zahlt die ARGE gar nichts an den Vermieter sondern zahlt den Betrag an den Empfänger aus.


    Der Betrag der Miete, der eventuell vom Hartz IV-Empfänger selber zu zahlen wäre, wird von den Regelleistungen einbehalten.


    Wenn die ARGE das bei dir nicht so handhabt, würde ich denen wirklich mal aufs Dach steigen, noch dazu, da ja anscheinend die ZAhlung nicht mit dem Bescheid übereinstimmt.


    Liebe Grüße,
    Jana

  • also ich hatte in der zeit keine einkünfte! und auf dem bescheid steht das die miete voll gezahlt wird! wie gesagt die arge hat immer mal verschiedene mietbeträge überwisen,mal die gesammten 297 euro dann mal 280 euro dann mal 290 euro! und dadurch ist der rückstand entstanden!


    liebe grüsse

  • Hallo Karo!


    Ich weis, wie das ist, man tappt völlig im Dunkeln in solch einem Fall, weil man keinerlei Meldung von der ARGE bekommt, was nun wirklich überwiesen wurde.
    Eines ist klar: DU Karo hast, wie Du die Sache schilderst, diesbezüglich keinen Fehler gemacht! Dein Vermieter kann auch nichts dafür, der will sein Geld. Versemmelt hat es die ARGE.


    Ich an Deiner Stelle würde an die ARGE schreiben und um Aufklärung bitten, aus welchen tatsächlichen und rechtlichen Gründen nicht die volle Miete überwiesen wurde. Ich würde auch darauf verweisen, dass der Fehler nicht bei Dir liegt und die Nachzahlung der Fehlbeträge an den Vermieter einfordern!


    vG Berthold

  • hallo Karo


    Hattest du vielleicht in der Zeit Sanktionen? Wenn ja, dann kläre das schnelltenst!


    Falls Nein? Dann rede mit deinen Vermieter und vor allem bei einer Direktüberweisung kannst du garnicht kontrollieren ob die Arge komplett zahlte oder nicht. Und ebensowenig kannst du auf das Konto deines vermieters schauen was er wirklich erhalten hat. Und damit bist du raus und dein Vermieter muss sich darum kümmern. Er wollte die Direktüberweisung als Sicherheit und somit muss er sich als Empfänger auch darum kümmern. Wird aber leider in den meisten Fällen auf die Mieter abgewählzt.


    Ich hatte das Problem, habe das meinen Vermieter erklärt und nun bekomme ich die Miete und überweise an ihn. Somit kann ich kontrollieren und nicht er was an Miete gezahlt wurde und ich muss dafür sorgen, nicht er (Ich kann ja auch sagen ich habe nur die hälfte bekommen, also gehe du Vermieter zur Arge und besorge mir den Rest), verstehst? Das geht nicht da er es ja nicht einsehen kann. Und umgekehrt!


    Und es ist so, bei einer Direktüberweisung muss der Vermieter sich um die Miete selber kümmern, dafür hat er ja die Kontrolle und nicht du! Anders ist es wenn die Miete auf dein Konto geht, dann hat er die Kontrolle nicht sondern du und daher muss du dann dahinter her! ich hoffe du hast es soweit verstanden?


    Dieses wurde mir sogar von unserer Arge (BAgIS) in Bremen bestätigt! Und das sind normalerweise nicht die hellsten! :):D

  • Hallo!


    Sorry aber manchmal frage ich mich woher hier einige Leute ihr wissen beziehen. Zum einen kann ein Vermieter überhaupt nicht auf eine Direktzahlung von der ARGE bestehen (einfordern) und zum Anderen ist es üblich wenn die Miete an den Vermieter von der ARGE überwiesen wird das grundsätzlich der volle Mietbetrag von der ARGE überwiesen wird, der dann als sogenannter Eigenanteil zu zahlende Betrag wird in der Auszahlung des Regelsatzes dann verrechnet, also angenommen man hat eine um 20 € höhere Miete als von der ARGE übernommen bzw. anerkannt wird/wurde dann wird die Auszahlung der Regelleistung 351€ um eben diese 20 € gekürzt und das passiert auch bei Ratenzahlungen usw.;
    es ist aber ebenso Blödsinn das dies immer so ist, das ein kleiner Teil der Miete selbst zu zahlen ist,- dies ist nämlich nur der Fall wenn der bewilligte Miethöchstbetrag überschritten wird, dies mag häufig der Fall sein heisst aber nicht das es immer so ist!


    Auch können Sanktionen im Grunde keinerlei Einfluss auf die Mietzahlungen haben solange nicht auch durch die Sanktion der Mietanteil sanktioniert wird und selbst wenn ein Teil der Miete durch eine Sanktion nicht mehr von der ARGE übernommen wird, dann kommt durch das zuvor dargelegte Prinzip letztlich nicht beim Vermieter weniger Geld an als sonst, sondern beim Leistungsbezieher selber entstünde demnach ein merkbar größerer Fehlbetrag!


    Das ganze muss andere Gründe haben und die würde ich mir vom Fallmanager/Sachbearbeiter vor Ort erklären lassen!
    Vielleicht ist aber auch Dein Mieter nur zu dumm richtig zu rechnen oder die Beträge auf dem Kontoauszug zu zuordnen!


    Darüber hianus macht sich eine ARGE nicht gerne Mehr Arbeit als nötig, Direktüberweisungen des Mieters an den Vermieter erfolgen nicht automatisch sondern müssen eigens beantragt werden und werden eigentlich nur dann ausgeführt wenn der ALG II Bezieher z.B. kein eigenes Konto besitzt, oder ausdrücklich darauf besteht weil er ansonsten zuviel Geld ausgibt, nicht einemla die Tatsache das ein Vermieter am ersten den eigentlich für die Miete gedachten Betrag in Alkohol oder Zigaretten umsetzt und seine Miete letztlich schuldig bleibt führen dazu das die ARGE dies eigenmächtig entscheiden könnte. In letzterem Fall kann sie natürlich mit dem Leistungsbezieher eine diesbezügliche Vereinbarung treffen aber ebenso wie bei Pfändungen von nichtsstaatlichen Stellen kann der ALG II Bezieher diese bereits am nächsten Tag schon wiederrufen!


    Für mich unbegreiflich das diese Bedingung nicht grundsätzlich bei ALG II Bezug bindend wird denn das wäre wirklich sinnvoll, so müsste dann andere Stellen nicht auch noch unnötig aktiviert werden wenn wieder einmal jemand wegen Eigenverschulden (Nichtzahlung der Miete) seinen Wohnsitz verliert. Das wäre eine wirkliche Reformverbesserung gewesen - Bevormundung hin oder her!


    Der Staat zahlt schließlich das Geld und da sollte schon eine Bedingung durchsetzbar sein, aber es ist wie bei den Bänkern, da ist unser Staat doch relativ großzügig oder bisweilen sogar freizügig!


    Gruss

  • Hallo Horst,
    wahrscheinlich beziehen manche Leute ihr Wissen aus eigener Erfahrung.


    Deine Aussage ist so nicht ganz richtig.
    Der Vermietrer meiner Tochter bestand auch auf eine Direktüberweisung der Miete an Ihn, ansonten hätte sie die Wohnung nicht bekommen.
    Da meine Tochter auf 400€ Basis arbeiten geht bezahlt die ARGE nicht die ganze Miete sondern nur einen Teil, wenn meine Tochter dann ihre Abrechnung abgegeben hat und ihr Geld von der ARGE noch für diesen Monat zusteht überweißt die ARGE dann den Rest der Miete an den Vermieter.


    Es kommt wohl immer darauf an wo man Wohnt jedes Jobcenter oder ARGE wird das anders Regeln.