Haus zu gross aber Kaltmiete angemessen !?! WICHTIG

  • Hallo!
    Habe folgendes Problem:
    Meine Familie und ich (3,bald 4 Pers.) würden gerne wegen Zuwachs einen grösseren Wohnraum beziehen.
    Ganze Familie bekommt Harz4.
    Wir würden von Vermieter Seite ein Haus beziehen können, welches aber von den Qm die angemessene Grösse übersteigt, aber die Kaltmiete würde im Rahmen liegen.
    Heizen müssten wir selbst über Holzheizung d.h. Holz selber hacken!
    Also kämen an Nk nur Wasser.
    Wenn die Qm zuviel sind aber die Kaltmiete im Rahmen liegt, würde da der Umzug genemigt werden?
    Und wiviel würden eigntlich genau übernommen werden an Kaltmiete und Wasseranteil???


    Vielen herzlichen um Antworten!


    liebe Grüsse

  • Hallo woodi!


    Im Falle Eures Umzuges würde die ARGE nur Unterkunftskosten in Höhe der jetzigen Kosten für Miete und Heizung bezahlen, da kein zwingender Grund für Euren Umzug vorliegt.
    Auch wenn ihr Zuwachs erwartet, heißt das nicht, das Ihr Anspruch auf eine größere Wohnung habt. Man geht davon aus, dass ein Säugling ohnehin die ersten Monate im elterlichen Schlafzimmer schläft!


    Zieht Ihr ohne Genehmigung der ARGE um, werden zudem keine Umzugskosten übernommen!


    vG Berthold

  • Erst ma vielen Dank für die schnelle Antwort!


    Aha also das heisst, es würden die Kosten der jetzigen Kaltmieten und der Wasserkosten übernommen werden?
    Aber der zuständigkeitsbereich würde sich da auch ändern!


    Übrigens, der jetzige Wohnraum ist für drei Personen auch etwas zu klein.
    würde das was an der Situation ändern?


    Dankeschön und eine gute Nacht!

  • Hallo woodi!


    Es war gemeint: Es werden im Falle eines nicht genehmigten Umzuges keine höheren Kosten für Unterkunft und Heizung bezahlt, als bereits geschehen.


    Als von der Größe angemessen gelten folgende Werte:


    3 Personen bis zu 75 qm
    4 Personen bis zu 90 qm


    vG Berthold

  • Hallo advokat!


    Ich bin derselben Meinung, dass auch ein Säugling eine Person ist und bei der angemessenen Wohnungsgröße zu berücksichtigen ist.
    Hast Du einen Link, wo dieses Thema behandelt wird? Wäre interessant zu wissen.


    vG Berthold

  • So ihr müsst nur " Holz hacken "!


    Holz kostet auch. Auch wenn man es selber im Wald mit Genehmigung macht!!! Was heute nicht mal mehr so leicht ist, da das immer mehr wollen...


    Nur mal als Anmerkung...


    Holz muss übrigens mindesten 2 Jahre abgelagert werden bevor es verheizt werden darf... Wer sich nicht dran hält riskiert Strafen wenn sich der Schronsteinfeger drüber stolpert....