Vielleicht hat jemand eine Antwort für mich

  • Hallo,


    vielleicht kennt sich jemand von euch da aus:
    Ein Freund von mir hat 2 uneheliche Kinder (13,16). Die jüngste lebt bei der Mutter und die älteste hat bis vor 2 Jahren bei meinem Bekannten gelebt,jetzt lebt sie in einer Jugendeinrichtung. Beide Elternteile haben damals so ca1998 beim Jugendamt schriftl. vereinbart das beide Parteien gegenseitig auf Unterhalt und etwaige Ansprüche verzichten, da jede Partei ja ein Kind bei sich hat.
    Die Mutter ist seit 2 Jahren Hartz IV Empfängerin und vorige Woche bekam mein Bekannter Post von der Arge wo die Mutter Leistungen her bezieht. Die Arge möchte nun von meinem Bekannten Auskunft über sein Einkommen haben zwecks Prüfung der Unterhaltspflicht.
    Mein Bekannter ist seit 01.01.09 arbeitslos und beginnt ab 01.03.09 ein neues Arbeitsverhältnis.
    Mein Bekannter hat der entsprechenden Arge sofort schriftl. geantwortet und denen mitgeteilt das diese Vereinbarung auf gegenseitigen Verzicht des Unterhaltes damals auf dem Jugendamt hinterlassen wurde und das er momentan arbeitslos ist.
    Kann mir jemand sagen ob diese Vereinbarung von damals der Arge gegenüber gültig ist? Oder hat die Arge das Recht von meinem Bekannten Unterhalt einzuholen?


    Danke im voraus.
    Gruß Sony26